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Imperiales Gesetzbuch (IGB)

(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen des deutschsprachigen imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire“)

Stand: Neufassung durch Bekanntmachung vom 30.04.2025


Abschnitt I – Präambel

§ 1 Zweck

(1) Das imperiale Gesetzbuch dient der Aufrechterhaltung der Ordnung auf sämtlichen Welten des Imperiums und regelt insbesondere das Verhalten innerhalb seiner Streitkräfte. Es ist von allen Bürgern des Imperiums zu achten und soll eine gleichberechtige und allgemein gerechte Behandlung jedes Einzelnen sicherstellen. Jedes Mitglied des Imperiums hat seinerseits jederzeit im Sinne dieser Regeln und Vorschriften zu handeln und den Geist der hier festgeschriebenen Gesetze zum Wohle des Imperiums zu wahren.

(2) Unwissenheit schützt weder vor Strafen, noch nimmt sie einzelne Personen von den hier festgeschrieben Paragrafen aus. Bei Unsicherheiten oder Präzedenzfällen sind vor einer in Zweifel stehenden Handlung die Institutionen des Imperiums zu Rate zu ziehen, allen voran der Imperator und seine persönlichen Berater oder entsprechende Fachabteilungen. Hierbei sind durch die Institutionen Ermessensspielräume großzügig zu nutzen, jedoch die Regelungen dieses Gesetzbuches nicht zu Vorteilsnahme einzelner Personen oder aus anderen Gründen zu beugen.

(3) Das Gesetzbuch dient auch als Grundlage zur Schlichtung und Mediation von Streitigkeiten oder anderen Disputen unter imperialen Bürgern. Es soll eine sachliche und ergebnisorientierte Diskussion ermöglichen und wird zu diesem Zwecken stetig erweitert. Aktuelle Problemfälle oder Regelungslücken werden über die allgemeine Ausnahmeregelung nach Abschnitt I, § 5 dieses Gesetzbuches abgehandelt und zu einem späteren Zeitpunkt explizit über eine Erweiterung oder Änderung des Gesetzbuches beseitigt.


§ 2 Aufbau

(1) Das Gesetzbuch ist in zehn Abschnitte unterteilt und versucht sämtliche relevanten Gesichtspunkte des gemeinsamen Lebens alle imperialen Bürger zu erfassen. Einzelne Abschnitte und Paragrafen können aufeinander verweisen.

(2) Das Gesetzbuch kann zu einem späteren Zeitpunkt erweitert oder geändert werden, dabei ist auf Abhängigkeiten innerhalb dieses Gesetzbuches zu achten und gegebenenfalls das gesamte Regelungswerk anpassend zu überarbeiten. Die rückwirkende Anwendung von zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügten Vorschriften ist grundsätzlich ausgeschlossen. In herausgehobenen Präzedenzfällen, welche das Wohl des Imperiums oder die gleichberechtigte Behandlung aller imperialen Bürger gefährden, können jedoch auch in diesem Fall die allgemeinen Ausnahmeregelungen aus § 5 dieses Abschnitts angewendet werden.

(3) Das Gesetzbuch verweist an einigen Stellen explizit auf weitere Dienstvorschriften, Regelungen, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Diese Werke dienen als sekundäre Regelsammlungen und erlangen im Einklang mit dem vorliegenden Werk bindende Wirkung. Sie können Vorschriften aus dem Gesetzbuch weiter präzisieren, erläutern oder vertiefen. Bei widersprüchlichen Angaben oder Kollisionen von Vorschriften, ist das imperiale Gesetzbuch als primäre Interpretationsquelle heranzuziehen. In allen Fällen gelten die Regelungen des imperialen Gesetzbuches vorrangig.


§ 3 Definitionen

(1) „Imperialer Bürger“ ist jedes Mitglied des Rollenspiels SW-Empire, egal ob durch eine aktive Spielfigur in der Spielwelt vertreten, durch einen Charakter in der Reserve oder als sonstiger Gast innerhalb der Rollenspielgemeinschaft.

(2) „Imperator“ ist der aktuelle Rollenspielleiter von SW-Empire beziehungsweise ein von diesem verkörperte Figur. Stellvertretende Rollenspielleiter oder entsprechende Berater können mit ausdrücklicher Genehmigung des Leiters einzelne Aufgaben oder Aufgabenbereiche sowie Vollmachten und Rechte des Imperators wahrnehmen.

(3) Die „Institutionen“ des Imperiums umfassen alle offiziellen Fachabteilungen des Rollenspiels. Den Kern dieser Fachabteilungen bildet das sogenannte „Imperiale Hauptquartier“. Zentrale Organe des Hauptquartiers sind das Büro des Imperators (BDI), das Imperiale Administrationsbüro (IAB), der Imperiale Generalstab (IGS), die Imperiale Ausbildungsakademie (IAKA), das Imperiale Informationsnetzwerk (IIN) der Imperiale Flottennachrichtendienst (IFN) sowie der Imperiale Geheimdienst (IGS).

(4) Mit dem Begriff „Spieler“ sind die jeweils hinter einem Charakter stehenden real existierenden Personen gemeint. Mit dem Begriff „Charakter“ sind die jeweils fiktiven Spielfiguren innerhalb der Spielwelt gemeint. Dabei ist zwischen sogenannten NPC (Nicht-Spieler-Charakter) und persönlichen Spielfiguren zu unterschieden. Persönliche Spielfiguren sind Charaktere, welche von einem Spieler erdacht wurden und welche eine offizielle Akte innerhalb des Rollenspiels besitzen. NPCs sind Spielfiguren, welche über keine offizielle Akte verfügen. Grundsätzlich genießen NPCs weniger Schutz und weniger Rechte als persönliche Spielfiguren. Im Sinne eines harmonischen Miteinanders sollte NPCs von anderen Spielern jedoch grundsätzlich mit dem gleichen Respekt, Höflichkeit und Wertschätzung begegnet werden, wie persönlichen Spielfiguren. Zwistigkeiten zwischen Charakteren innerhalb der Spielwelt sind streng vom Verhalten gegenüber dem dahinterstehenden Spieler zu trennen.


§ 4 Zuständigkeiten

(1) Über die Einhaltung des Gesetzbuches wacht grundsätzlich der Imperator. Dieser kann einzelne Institutionen mit der Einhaltung bestimmter Regelungen betrauen und ihnen zu diesem Zweck Vollmachten und Entscheidungsbefugnisse übertragen. So ist es beispielsweise eine Daueraufgabe des Administrationsbüros (IAB) über die Einhaltung der Regelungen bezüglich persönlicher Spielfiguren zu wachen.

(2) Jeder imperiale Bürger kann grundsätzlich auf Missachtungen des Gesetzbuches aufmerksam machen und einzelne Fachabteilungen oder den Imperator auf entsprechende Verstöße aufmerksam machen. Die Regelungen dieses Gesetzbuches verleihen einem imperialen Bürger jedoch keine Entscheidungsbefugnis oder rechtssprechende Kompetenz über andere Bürger bei Fehltritten, Missachtungen oder Verstößen. Die juristische Beurteilung und schlussendliche Entscheidung obliegen in diesen Fällen immer dem Imperator oder einer von ihm beauftragten Institution.


§ 5 Allgemeine Ausnahmeregelungen

(1) Alle nicht in diesem Gesetzbuch geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung durch den Imperator. Das betrifft Fälle, die nicht im Gesetzbuch verzeichnet sind, und per Beschluss oder Weisung des Imperators behandelt werden. Er kann, wenn es zum Wohle des Imperiums erforderlich ist, in absoluten Ausnahmefällen bestehende Regelungen außer Kraft setzen und je nach Sachlage agieren. Diese Sondervollmacht soll insbesondere die arglistige Ausnutzung von Regelungslücken oder ähnlichen Sachverhalten verhindern.

(2) Die offiziellen Stellvertreter des Imperators können ebenfalls von dieser Befugnis Gebrauch machen, haben ein derartiges Eingreifen aber im Nachgang mit dem amtierenden Imperator zu besprechen und gegebenenfalls vor diesem zu rechtfertigen. Betroffene Spieler können gegen die Entscheidung eines Stellvertreters Berufung einlegen und eine Letztentscheidung des Imperators einfordern. Schließt sich der Imperator der Entscheidung seines Stellvertreters an oder wird innerhalb von einem Monat keine Berufung eingelegt, gilt die Entscheidung des Stellvertreters, als wäre sie vom Imperator getroffen worden.

(3) Einzelne Institutionen können auf direkte Weisung des Imperators hin für Einzelfälle ebenfalls Ausnahmeregelungen treffen. Es gelten die entsprechenden Regelungen für die Entscheidungen durch Stellvertreter aus Abs. 2. Wahrgenommen wird dieses recht vornehmlich vom Leiter der jeweiligen Institution oder in Ausnahmefällen von dessen Stellvertreter.

(4) Gemachte Präzedenzfälle sind bei späteren Entscheidungen und Ermessenserwägungen zu beachten. Gegebenenfalls sind Präzedenzfallregelungen in Statuten und Paragrafen des vorliegenden Gesetzes umzuwandeln.


Abschnitt II – Grundregeln

§ 6 Würde des Bürgers

Die Würde eines jeden imperialen Bürgers ist durch die allgemeinen Gesetze bezüglich des öffentlichen Umgangs miteinander gewährleistet. Beleidigungen, sexistische Äußerungen sowie rassistische Inhalte werden im imperialen Alltag nicht geduldet. Dies gilt auch für den Umgang miteinander in den Streitkräften. Zuwiderhandlungen werden durch die imperiale Justiz geahndet.


§ 7 Verhalten von Charakteren

(1) Innerhalb der Spielwelt ist das Verhalten von Charakteren untereinander von zumeist militärischen Hierarchien geprägt. Charaktere sind durch ihren Rang und Posten in eine Befehlsstruktur eingebunden, welche auch Bereiche außerhalb der Streitkräfte wie beispielsweise die zivile Bürokratie oder das Verhältnis zum Dunklen Orden betreffen kann.

(2) Im Allgemeinen gilt im Imperium daher eine gewisse Befehlskette. Dies heißt nicht, dass jeder Offizier, der einen höheren Dienstgrad innehat, allen rangniederen Personen gegenüber weisungsberechtigt ist. Jedoch sollten rangniedere Soldaten gegenüber höhergestellten Charakteren stets einen gewissen Respekt an den Tag legen und sich entsprechend ihres eigenen Ranges verhalten.

(3) Das Diskriminieren rangniedriger Charaktere ohne Grund ist strengstens untersagt.

(4) Weisungsbefugnisse innerhalb der Spielwelt spiegeln sich durch die jeweiligen Ebenen der Verwaltungsstruktur des Imperiums wider. Der Imperator steht an der Spitze dieser Struktur, gefolgt von seinen Stellvertretern, dem BDI und nachfolgend allen weiteren Institutionen des Imperiums. Leiter von Spieleinheiten (Kommandanten, kurz KOs) sind den einzelnen Institutionen nur in ihren jeweiligen Fachbereichen weisungsrechtlich untergeordnet. Die Charaktere einer Spieleinheit sind ihrem jeweiligen KO und dessen Führungsoffizieren weisungsrechtlich untergeordnet.


§ 8 Ausspielen anderer Charaktere

(1) Das Annehmen und Ausspielen fremder Identitäten (gemeint sind die Charaktere anderer Spieler) ist im Hinblick auf den Schutz der eigenen sowie der anderen Charaktere untersagt.

(2) Einzige Ausnahme von dieser Regelung bildet das sogenannte „Mitziehen“. Sollte ein Spieler aus unbekannten Gründen wegfallen, aber zum gegebenen Zeitpunkt in einer wichtigen Handlung stecken, darf dieser „mitgezogen“ werden. Beispielsweise: „Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt.“ Oder „Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt, er rennt zu diesem und zieht ihn aus der Gefahrenzone.“ Diese beiden Beispiele sind erlaubte Handlungen für andere Spielercharaktere, sofern sie wegfallen oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Mission teilnehmen können.

(3) Die mitgezogenen Charaktere sind dabei pietätvoll und mit Respekt zu behandeln. Das Mitziehen sollte sich auf ein absolutes Minimalmaß beschränken und der Spieler des mitgezogenen Charakters ist zeitnah über die Geschehnisse zu unterrichten, welchen mit seinem Charakter in Verbindung standen.


§ 9 Todesstrafe und Exekutionen

(1) Exekutionen von Charakteren dürfen lediglich auf Weisung des Imperators oder einem seiner Stellvertreter erfolgen. Zusätzlich sind Exekutionen möglich, wenn ein Beschluss des BDI, IAB oder des Imperialen Gerichtshofs vorliegen. Ein gefasstes Urteil kann durch den Imperator selbst oder einen seiner Stellvertreter nach Prüfung des Falls aufgehoben werden, wenn das Urteil eine Tötung einschließt.

(2) Das Töten eines jeden Charakters durch unautorisierte Personen ist im Kontext der Spielwelt verboten und wird streng bestraft, dies gilt auch für Selbstjustiz. Das Leben eines Charakters ist hierdurch jedoch nicht unter allen Umständen geschützt. Grobes Fehlverhalten oder andere irrationale Verfehlungen gegenüber anderen Charakteren können zu gewaltsamen Konflikten innerhalb der Spielwelt und damit eventuell zum Tod eines Charakters führen. Derartige Szenarien schützen den Täter (derjenige, welcher einen Charakter getötet hat) jedoch nicht vor einer möglichen Bestrafung seines Charakters. Die Bestrafung schließt in Ausnahmefällen auch die Exekution des betroffenen Charakters ein. Eine individuelle Betrachtung dieser absoluten Ausnahmefälle erfolgt durch den Imperator oder einem von ihm beauftragten Stellvertreter. In Betracht zu ziehen ist dabei insbesondere die bewusste Provokation durch den Täter oder die Ausnutzung der Stellung des Täters im Sinne von § 7 Abs. 3 dieses Gesetzes. In Fällen besonderer Hinterlist oder anderen niederträchtigen Beweggründen des Täters ist der getötete Charakter ausnahmsweise durch kaiserliches Dekret wieder zum Leben zu erwecken.

(3) Eine Unzurechnungsfähigkeit eines Charakters ist im Rahmen der Spielwelt bei Tötungsdelikten stets zu verneinen. Eine Unzurechnungsfähigkeit des Spielers führt zu einer Handhabung des Falls nach § 9 Abs. 2 dieses Gesetzes.

(4) Ausnahme bildet allein die persönliche Einwilligung des Spielers des betreffenden Charakters. Diese ist vor einer entsprechenden Handlung ausdrücklich und eindeutig einzuholen.


§ 10 Nachrichtenstandard

(1) Für die Kommunikation der Charaktere innerhalb der Spielwelt ist bei der Nachrichtenversendungen im HoloNet der offizielle Standard zu verwenden. Das Holonet generiert (mit Ausnahme der Betreffzeile) in automatischer Form einen korrekten Standard.

(2) Dieser Mailstandard ist bei der Imperialen Akademie zu erlernen und danach möglichst fehlerfrei anzuwenden. Das Imperiale Administrationsbüro wacht über die Einhaltung des Standards bei entsprechenden Nachrichten.

Weitere Details zum Mailstandard sind auf folgender Seite zu entnehmen und gelten als Teil der sekundäre Regelsammlung: https://holopedia.de/index.php?title=Mailstandard


Abschnitt III – Spielcharaktere

§ 11 Aufnahme in die Streitkräfte

(1) Jeder imperiale Bürger hat das Recht den Streitkräften seiner Majestät beizutreten und Militärdienst zu leisten. Dabei haben Charaktere ein Mindestalter von 16 Jahren aufzuweisen (Spieler haben ein Mindestalter von 14 Jahren aufzuweisen). Dabei ist festzuhalten, dass jeder neue Rekrut sich der Ausbildung der Imperialen Ausbildungsakademie (IAKA) unterziehen muss. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung wird der zum Soldaten ausgebildete Bürger durch das Imperialen Administrationsbüro (IAB) betreut und nach aktueller Postenlage eingesetzt. Alle vom Soldaten zur Ausbildung eingereichten persönlichen Daten werden einer Kontrolle durch das Imperiale Administrationsbüro unterzogen und dann durch dieses verarbeitet.

(2) Die Imperiale Ausbildungsakademie weist neue Rekruten ausführlich in die Regeln des von SW-Empire, die Spielwelt und die Besonderheiten des Chat-Rollenspiels ein. Darüber hinaus stellt die IAKA auf ihrer Seite umfassende Materialien für alle neuen Spieler bereit (https://holopedia.de/index.php?title=Imperiale_Akademie). Hier finden sich insbesondere Informationen zur Grundausbildung, der Charaktererstellung und den imperialen Streitkräften.

(3) Jedem imperialen Bürger steht die Möglichkeit frei weitere Charaktere bis zu einem Limit von sechs zu erschaffen. Immer nur jeweils drei Charaktere dürfen aktiv im Dienst des Imperiums stehen, weitere drei Charaktere können zur späteren Verwendung in der Reserve vorgehalten werden.

(4) Aktive Spieler können weitere Charaktere direkt beim IAB beantragen. Hierzu muss der erste erstellte Charakter 100 oder mehr Punkte angesammelt haben. Nähere Informationen zur Erlangung von Punkten sind unter Abschnitt VI und VIII aufgeführt. Die ansonsten formlose Beantragung beim IAB hat die gewünschte Einheit und den dort gewünschten Posten zu enthalten. Sollte die Grenze von 100 Punkten mit den Erstcharakter noch nicht erreicht sein, hat die Beantragung eines weiteren Charakters über die IAKA zu erfolgen. Näheres zum Thema „Punkte“ kann unter § 14 dieses Gesetzes nachgelesen werden. (5) Die weiteren Voraussetzungen zur Erstellung eines 3., 4., 5. oder 6. Charakter sind § 12 dieses Gesetzbuches zu entnehmen.

(6) Beim IAB kann jederzeit die Löschung von Charakteren formlos beantragt werden.

§ 12 Voraussetzungen und Limitationen für weitere Charaktere

(1) Zur Erstellung eines 3. Charakter sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: a) Der 2. Charakter muss mindestens 400 Punkte erreicht haben. b) Der 2. Charakter muss mindestens sechs Monate aktiv gewesen sein.

(2) Für die Erstellung eines 4., 5. Oder 6. Charakters gelten diese Voraussetzungen entsprechend. Für die Erstellung eines 4. Charakters muss beispielsweise der 3. Charakter mindestens 400 Punkte erreicht haben und ebenfalls sechs Monate aktiv gewesen sein. Näheres zum Thema „Punkte“ kann unter § 14 dieses Gesetzes nachgelesen werden.

(3) Von den maximal drei aktiven Charakteren dürfen nur zwei zeitgleich einen Leitungsposten besetzen. Als Leitungsposten sind der Leitende Sicherheitsoffizier (LSO), der Leitende Wissenschaftsoffizier (LWO), der Jagdstaffelführer der Navy (JSF), der Rottenführer des Starfighter Corps (RF), der Truppführer der Army (TF) und der Masterscout (MSC) zu werten.

(4) Des Weiteren darf nur einer der aktiven Charaktere einen Offiziersposten (Kommandant, 1. Offizier oder 2. Offizier) besetzten. Ist bereits einer der aktiven Charaktere ein Offizier, darf abweichend von Absatz 3 nur ein weiterer aktiver Charakter einen Leitungsposten innehaben.


§ 13 Reserve, Strafeinheit und Ehrenpersonen

(1) Spieler dürfen unter Einhaltung der Voraussetzungen von § 12 insgesamt sechs Charaktere erstellen. Davon dürfen maximal drei aktiv sein. Drei weitere Charaktere können unter den Reservecharakteren, als Teil der Strafeinheit oder als Ehrenperson geführt werden.

a) Charaktere können auf freiwilliger Basis in die Reserve versetzt werden. Für einen Wechsel in die Reserve muss ein Charakter mindestens 100 Punkte erreicht haben. Die Versetzung in die Reserve ist formlos beim IAB zu beantragen.
b) Charaktere können aufgrund diverser Verfehlungen (beispielsweise dauerhaftes, unentschuldigtes Fehlen) zwangsweise in die Strafeinheit versetzt werden. Die Versetzung in die Strafeinheit erfolgt durch das IAB.
c) Charaktere können aufgrund besonderer Verdienste um das Imperium statt in die Reserve auch in die Riege der Ehrenpersonen versetzt werden. Dies gilt als besondere Auszeichnung für imperiale Bürger, die dauerhaft aus dem Dienst ausscheiden. Die Entscheidung hierrüber obliegt dem Imperator oder seinen Stellvertretern.

(2) Sind bereits drei Charaktere aktiv, können Charaktere direkt aus der Reserve ausgetauscht werden. Ein auf diesem Weg in die Reserve entsandter Charakter ist für acht Wochen gesperrt und kann erst nach Ablauf dieser Sperrfrist wieder reaktiviert werden. Ein Austausch hierfür nicht explizit beantragt werden, sondern kann bei einem engen zeitlichen Zusammenhang vom IAB auch selbstständig angenommen werden.


§ 14 Zuteilung zu Spieleinheiten

(1) Nach der Erstellung eines persönlichen Spielcharakters wird dieser einer Stammeinheit zugeordnet. Jede Stammeinheit hat zwei Spieltermine im Monat und spielt in einem regelmäßigen Turnus.

(2) Spielcharaktere werden auf einen festen Posten in ihrer Stammeinheit versetzt. Jeder neue Charakter startet auf einem Posten, welcher weder ein Offiziers- noch ein Leitungsposten ist. Im späteren Verlauf ihrer Karriere können sich Charaktere jedoch auf freie Posten dieser Art bewerben.

(3) Spieler können für ihre Charaktere Wünsche äußern zu welcher Spieleinheit sie versetzt werden möchten und welchen Posten sie gerne wahrnehmen würden. Limitiert wird diese Wunschmöglichkeit eventuell dadurch, dass bestimmte Posten auf bestimmten Einheiten bereits besetzt sind. Zwischen Spieler und IAKA bzw. IAB sollte trotzdem nach einem für den Spieler möglichst gangbaren Weg gesucht werden. Primär ist dabei darauf zu achten, dass der Wunschtermin also eine bestimmte Stammeinheit berücksichtigt wird. Notfalls ist auf Ausnahmeregelungen im Sinne der Doppelbesetzung eines Postens zurückzugreifen. Eine Übersicht der Teilstreitkräfte, Spieleinheiten und Posten finden sich hier: (Holopediaseite)


§ 15 Erhalt von Punkte

(1) Persönliche Spielcharaktere können auf verschiedene Arten Punkte erhalten und auf diese Art im Rang aufsteigen. In der Regel gibt es drei Möglichkeiten Punkte für einen Charakter zu sammeln:

a) Teilnahme an Missionen der Stammeinheit des Charakters (Stammmissionen)
b) Teilnahme an Missionen fremder Einheiten (Gastmissionen)
c) Tätigkeiten jenseits der Teilnahme an Missionen oder Leitungstätigkeiten (OK-Punkte)

(2) Für die Teilnahme an Missionen der Stammeinheit des Charakters können für eine Spielfigur zwischen 0 und 25 Punkte pro Mission gesammelt werden, je nach spielerischer Leistung. Bei zwei Stammmissionen im Monat können auf diesem Weg folglich maximal 50 Punkte pro Monat für den Charakter erspielt werden.

(3) Zusätzlich zu den Punkten für Stammmissionen können über Gastmissionen monatlich weitere Punkte gesammelt werden. Obwohl ein Spieler an beliebig vielen Gastmissionen im Monat teilnehmen kann, wird nur eine reguläre Gastmission sowie eine Gastmission bei der Einheit des Dunklen Ordens (Shadow) zusätzlich gewertet. Auch hier können grundsätzlich zwischen 0 und 25 Punkte pro Mission gesammelt werden. Folglich können durch Gastmissionen ebenfalls maximal 50 Punkte pro Monat für einen Charakter erspielt werden.

(4) Charaktere, die in Reserve sind, erhalten Punkte für bis zu drei gespielte Missionen pro Monat und sind von den obigen Limits ansonsten ausgeschlossen.

(5) Alle Charaktere erreichen zu irgendeinem Zeitpunkt eine Punktegrenze. Diese Punktegrenze unterscheidet sich je nach Laufbahn (siehe § 15 dieses Gesetzes). Nach erreichen der Punktegrenze werden für den Charakter keine regulären Missionspunkte aus Stammmissionen und Gastmissionen mehr angerechnet. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch OK-Punkte angerechnet, welchen den weiteren Aufstieg der Charaktere innerhalb der Offizierslaufbahn ermöglichen. Admiralitäts- und Generalitätsränge sind nur durch OK-Punkte zu erreichen.

(6) OK-Punkte werden ausgegeben für Tätigkeiten in den Abteilungen des IHQ oder als Ausbilder der IAKA, für spezielle Projektarbeiten oder besonderes Engagement um das Rollenspiel, sowie für die Leitung von Missionen der eigenen Stammeinheit oder die Erledigung zusätzlicher Aufgaben, wie die Erstellung des Missionslogbuchs. Nähere Informationen hierzu können dem „Abschnitt V – Spieleinheiten“ und dem „Abschnitt VIII – Institutionen“ entnommen werden.


§ 16 Laufbahnen

(1) Der Dienst in den imperialen Streitkräften wird grundsätzlich in vier unterschiedliche Laufbahnen unterteilt.

a) Mannschaften
b) Unteroffiziere
c) Fachoffiziere
d) Offiziere

Eine detaillierte Übersicht der Laufbahnen, Ränge und jeweiligen Punktegrenzen findet sich hier: (Holopediaseite)

(2) Jeder Charakter beginnt grundsätzlich in der Mannschaftslaufbahn und kann auf Wunsch des Spielers dauerhaft in dieser Laufbahn verbleiben.

(3) Durch einen formlosen Antrag beim IAB kann ein Spieler ab einer Punktzahl von 300 oder mehr in die Laufbahn der Unteroffiziere wechseln. Es erfolgt die Übernahme in den Unteroffiziersrang, welcher der aktuellen Punktzahl des Charakters entspricht.

(4) Leitungsposten können nur von Unteroffizieren besetzt werden. Erfolgt die Versetzung auf einen Leitungsposten wird durch das IAB automatisch eine Beförderung in die Unteroffizierslaufbahn veranlasst.

(5) Besetzt der Charakter aktuell keinen Leitungsposten, kann ein Spieler jederzeit die Versetzung des Charakters zurück in die Laufbahn der Mannschaften beantragen. Auch dieser Antrag hat formlos beim IAB zu erfolgen. Ein wiederholter Wechsel ist frühestens nach drei Monaten möglich. Wird die Laufbahn innerhalb eines Jahres mehrfach gewechselt, so erfolgt ab dem zweiten Wechsel jeweils eine Rangrückstufung um einen Rang.

(6) Kommandanten können einzelne Unteroffiziere ihrer Einheit zu Fachoffizieren befördern, auch wenn diese keinen Offiziersposten innehaben. Eine derartige Beförderung ist im Einvernehmen mit dem jeweiligen Unteroffizier durch den Kommandanten beim IAB zu beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Ernennung durch das IAB. Das IAB unterrichtet den Kommandanten einer Einheit einmal im Jahr über die eventuelle Fachoffiziers-Eignung der Soldaten unter seiner Führung.

(7) Insgesamt sind vier Voraussetzung für die Beförderung zum Fachoffizier zu erfüllen:

a) Der Charakter muss den finalen Rang der Unteroffizierslaufbahn erreicht haben.
b) Der Charakter muss diesen Rang bereits 18 Monate innehaben.
c) Der Charakter muss 18 Monate ununterbrochen auf der Einheit eingesetzt sein, auf welcher die Beförderung zum Fachoffizier erfolgen soll.
d) Der Charakter muss bereits mit einem Leistungsabzeichen der Einheit ausgezeichnet worden sein, auf welcher die Beförderung zum Fachoffizier erfolgen soll.

Aufenthalte in der Reserve gelten als Unterbrechungen der jeweils angegebenen Stehzeiten.

(8) Der höchste erreichbare Dienstgrad für Dachoffiziere ist Lieutenant (Navy / Explorer), Captain (Army), Squadron Leader (SFC). Dieser soll in der Regel auch vergeben werden, es sei denn die Vorgesetztenverhältnisse lassen diesen Rang nicht zu. Das Fachoffizierspatent verfällt bei einem Wechsel der Einheit, sowie bei einer Versetzung des Charakters in die Reserve.

(9) Die Offizierslaufbahn ist mit der Versetzung auf einen Offiziersposten verknüpft. Offene Offiziersposten werden durch die Rollenspielleitung oder das IAB über die Homepage ausgeschrieben. Eine Bewerbung auf die offenen Posten erfolgt auf dem jeweils angegebenen Weg. Die Posten des Ersten und Zweiten Offiziers werden durch den jeweiligen Kommandanten einer Einheit besetzt. Der Posten des Kommandanten wird durch die Rollenspielleitung besetzt.

(10) Mindestvoraussetzungen für den Posten des 2. Offiziers sind:

a) Die Erlangung von mindestens 300 Punkten mit dem Charakter, welcher sich auf den Posten bewirbt. Der Charakter muss demnach mindestens den Rang Officer Cadet, Petty Officer oder Junior Specialist erreicht haben.
b) Das Ablegen des Kommandokurses bei der IAKA. Der Kommandokurs kann auch noch innerhalb der Probezeit als 2. Offizier nach Ernennung ablegt werden und bildet daher keine Voraussetzung bei der Bewerbung auf diesen Posten. Der Kommandokurs ist nicht erneut zu absolvieren, wenn bereits ein anderer Charakter des Spielers diesen durchlaufen hat. Sollte die letzte Offiziersverwendung des Spielers mehr als fünf Jahre zurückliegen, ist bei der IAKA eine Wiederholung des Kommandokurses zur Auffrischung zu durchlaufen.
c) Der Spieler muss alle Posten der jeweiligen Teilstreitkraft bereits einmal für die Dauer einer Mission gespielt haben. Darin sind auch Gastmissionen mit NPCs inbegriffen.

(11) Mindestvoraussetzungen für den Posten des 1. Offiziers sind:

a) Der Charakter muss mindestens ein halbes Jahr als Zweiter Offizier gedient haben.
b) Der Charakter muss mindestens den Rang Lieutenant Junior Grade / First Lieutenant / Flight Lieutenant erreicht haben.

(12) Mindestvoraussetzungen für den Posten des Kommandanten sind:

a) Der Charakter muss mindestens ein halbes Jahr als Erster Offizier gedient haben.
b) Der Charakter muss mindestens den Rang Lieutenant Commander / Major / Squadron Commander erreicht haben.

(13) Die Mindestranganforderungen beim Posten des Ersten Offiziers und des Kommandanten können je nach Personallage auf einer Einheit nach oben hin abweichen. Der Erste Offizier darf zudem den Rang des Kommandanten niemals überschreiten und muss gegebenenfalls eine entsprechende Degradierung seines Charakters bei einer Versetzung hinnehmen. Dasselbe gilt auch für den Zweiten Offizier. Die jeweils gültigen Ranggrenzen sind den individuellen Ausschreibungen der Einheiten im HoloNet zu entnehmen.


§ 17 Charaktergestaltung

(1) Jeder Spieler kann sich bei der Gestaltung seines Charakters grundsätzlich frei entfalten. Hintergrundgeschichte und Entwicklung des eigenen Charakters obliegt sollen ein kreativer Schaffungsprozess sein, welcher möglichst wenigen Einschränkungen unterliegt. Grundsätzlich enden die Freiheiten des einen jedoch immer an den Grenzen des anderen. Da das Chat-Rollenspiel weder mit Werten noch mit Würfeln arbeitet, sind gewisse Limitationen bei den eigenen Charakteren zu beachten.

(2) Spielcharaktere sollen keine gottgleichen Wesen mit übermenschlichen Kräften oder Fähigkeiten sein. Hintergründe und Lebenslauf eines Charakters bewegen sich entsprechend im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen innerhalb der gegebenen Umstände. Das IAB prüft daher vor der Veröffentlichung sämtliche Lebensläufe und Charakterbeschreibungen und tritt bei zweifelhaften Beschreibungen oder Übertreibungen an die jeweiligen Spieler heran, um im Dialog einen Kompromiss zu finden. Es empfiehlt sich daher stets für jeden Charakter einen Lebenslauf und eine Hintergrundgeschichte zu entwickeln und diese Komponenten vom IAB absegnen zu lassen, ehe diese aktiv aus- bzw. in den Vordergrund gespielt werden.

(3) In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass insbesondere drei bestimmte Komponenten vermehrt zu Reiberein und Diskussionen beim Ausspielen von Charakteren geführt haben, wenn sie vorher nicht gründlich mit dem IAB abgesprochen wurden. Es handelt sich dabei um:

a) besonderen Reichtum oder Besitzungen (dies schließt auch private Firmengründungen, Erbschaften, Geschenke, besondere Artefakte oder privaten Schiffsbesitz ein)
b) besondere Titel, hochrangige Positionen oder Stellungen sowie ein herausragender Status (dies schließt Adelstitel oder adelige Herkunft, Führungspositionen in staatlichen oder semi-staatlichen Institutionen, besondere Wahlämter oder inoffizielle Titel beispielsweise in der Unterwelt ein)
c) besondere Fähigkeiten oder stark überdurchschnittliche Talente (dies schließt die Erlangung von akademischen Graden, angeborene Machtfähigkeiten oder die Veranlagung als Wunderkind oder Universalgenie ein)

(4) Das IAB hat bezüglicher dieser empfindlichen Punkte gesonderte Richtlinien in Bezug auf die Prüfung der Lebensläufe und Hintergrundgeschichten von Charakteren entwickelt. Insbesondere umfassen diese Leitlinien bestimmte Regeln, zu welchen beispielsweise Titel, private Güter und akademische Grade erreicht bzw. erspielt werden können. Sie sind unter folgender sekundärer Regelsammlung einzusehen: https://holopedia.de/index.php?title=IAB-Richtlinien_f%C3%BCr_Lebensl%C3%A4ufe

(5) Grundsätzlich gelten die entsprechenden Limitationen jedoch nicht nur im Bezug auf die Erstellung von Lebensläufen, sondern sind im Allgemeinen bei der Entwicklung und Darstellung des eigenen Spielcharakters zu beachten. Sollten Zweifel bestehen, ob ein bestimmter Titel oder Güter von einem Spielcharakter erlangt werden dürfen, ist stets Rücksprache mit dem IAB, dem Imperator oder einem seiner Stellvertreter zu halten. Dies ist in jeden Fall vor dem öffentlichen Aus- oder Erspielen einer der unter Abs. 3 genannten Komponenten zu tun. Dies gilt für einzelne Spieler ebenso wie für Kommandanten, welche Missionsereignisse oder -ergebnisse mit besonderen Ehrungen, Titelverleihungen oder Geschenken verknüpfen wollen, welche nicht Teil der regulären militärischen Hierarchie sind oder unter die Kategorie der Orden, Ehrungen und Auszeichnungen nach § 19 ff. IGB fallen.


§ 18 Spezialisierungen

(1) Um den eigenen Spielfiguren mehr Tiefe zu verleihen und um die spielerische Ausgestaltung des eigenen Postens zu unterstützen, können Charaktere spezialisiert werden. Die Nutzung des Spezialisierungssystems geschieht auf freiwilliger Basis.

(2) Das Spezialisierungssystem ermöglicht es dem Spieler seine Charaktere unterschiedliche Skills erlernen zu lassen und somit eine gewisse Fachkenntnis seiner Spielfigur zu unterstreichen. Die Zahl der gleichzeitig erlernbaren Skills ist jeweils durch die Laufbahn und den Rang des Charakters begrenzt.

(3) Die Eintragung von Skills in die Akte der Charaktere wird vom IAB durchgeführt und kann formlos über das HoloNet beantragt werden. Erst mit Eintragung des Skills ist es dem Charakter erlaubt die Kürzel der entsprechenden Fachbereiche während der Missionen zu tragen.

(4) Eine detaillierte Beschreibung der Grundlagen und Mechanismen zur Erlangung von Fertigkeiten und Spezialisierungen kann folgender sekundären Regelsammlung entnommen werden: https://holopedia.de/index.php?title=Spezialisierungskonzept_der_Streitkr%C3%A4fte

Zur Einführung in die Grundlagen des Spezialisierungssystems steht auch ein kurzes Erklärvideo zur Verfügung: https://cody-films.net/img/SWE/SWE_Spezialisierungssystem_Grundlagen.mp4

Eine Auflistung sämtlicher Fertigkeiten und Fähigkeiten mit kurzen Beschreibungen findet sich unter: https://holopedia.de/index.php?title=Fertigkeitenliste


Abschnitt IV – Orden, Ehrungen und Auszeichnungen

§ 19 Grundsätze

Charaktere und Spieler können für unterschiedliche Leistungen und Verdienste um das Imperium ausgezeichnet werden. Hierfür stehen diverse Orden, Ehrungen und Auszeichnungen zur Verfügung, welche den Charakteren, unter anderem auch stellvertretende für die dahinter stehenden Spieler, verliehen werden können.


§ 20 Arten und Verleihungspraxis

(1) Zu unterscheiden sind insgesamt vier Kategorien von Orden:

a) Zeit- und Zählorden – belohnen Engagement und Loyalität
b) Verdienstorden – belohnen besondere Leistungen und Verdienste von Spielern
c) Kampfordern – belohnen besondere Leistungen und Verdienste von Charakteren
d) Sonderorden – gestiftet zu besonderen Anlässen

(2) In der Regel werden Zeit- und Zählorden durch das IAB in Form von HoloNet-Nachrichten verliehen. Bei besonderen Auszeichnungen (z.B. Kreuz von Coruscant) informiert das IAB den Kommandanten einer Einheit vorab und gibt diesem die Möglichkeit die Verleihung im Rahmen der Mission durchzuführen. Die Auszeichnung von Kommandierenden Offizieren erfolgt im Normalfall durch den Imperator, seine Stellvertreter oder das IAB per HoloNet-News.

(3) Verdienstorden werden in der Regel durch den Imperator oder seine Stellvertreter verliehen und nur in Ausnahmefällen durch das IAB oder den Kommandierenden Offizier persönlich. Die Verleihung erfolgt häufig im Rahmen der jährlich stattfindenden Offline-Treffen des Imperiums. Im Vorfeld können zu diesem Anlass Vorschläge für zu ehrende Spieler an das sogenannte Ordensgremium verschickt werden. Das Gremium besteht aus einem Querschnitt aller Bürger des Imperiums und entscheidet stellvertretend für den Imperator über die Verleihung vieler Verdienstorden.

(4) Kampforden honorieren die Leistungen von Charakteren innerhalb der Spielwelt. Sie werden durch den Kommandanten einer Einheit vorgeschlagen und nach Prüfung der Voraussetzungen durch das IAB verliehen. Die höchsten Auszeichnungen dieser Kategorie werden durch den Imperator nach vorheriger Entscheidung durch das Ordensgremium verliehen und können auch als HoloNet-News erscheinen.

(5) Sonderorden sind für besondere Anlässe gestiftete Orden, welche im Normalfall einmalig vergeben werden.

(6) Eine detaillierte Auflistung aller Orden, Ehrungen und Auszeichnungen ist der sekundären Regelsammlung zu diesem Thema zu entnehmen. Die Sammlung umfasst neben kurzen Beschreibungen der Orden auch eine Auflistung von Voraussetzungen, Rahmen und Verfahren zur Erlangung der jeweiligen Auszeichnung: (Holopediaseite)


§ 21 Ordensgremium

(1) Die Imperiale Kommission für Ehrungen und Auszeichnungen, kurz Ordensgremium, entscheidet in wechselnder Zusammensetzung jährlich über die Verleihung ausgewählter Anerkennung für imperiale Bürger. Das Gremium besteht aus vier Mitgliedern der unterschiedlichen Ebenen des Rollenspiels und stimmt über Vorschläge aus der Spielerschaft ab. Die Einberufung und Organisation des Gremiums obliegen dem Imperator oder seinen Stellvertretern.

(2) Zur Arbeitsweise und den genauen Verfahren innerhalb des Ordensgremiums liegt eine sekundäre Regelsammlung in Form einer Satzung vor. Diese ist für die Vorbereitung und die jeweiligen Sitzungen des Gremiums heranzuziehen: (Holopediaseite)


Abschnitt V – Spieleinheiten

§ 22 Struktur der Einheiten

(1) Jede Einheit besteht aus der Kommandobesatzung, dem Leitungspersonal und der Mannschaft bzw. dem Trupp.

(2) Die Kommandobesatzung besteht aus dem Führungsoffizieren einer Einheit, also dem Kommandieren Offizier (auch Kommandant oder kurz KO genannt), dem Ersten Offizier sowie dem Zweiten Offizier.

(3) Der Kommandiere Offizier ist der höchste Offizier seiner Einheit. Er wird durch den Imperator eingesetzt und entscheidet wiederum selbst über die Besetzung der anderen Führungsoffiziere. Er hat die Befehlsgewalt über seine Offiziere und alle weiteren Mitglieder seiner Einheit und untersteht zunächst einmal dem Imperialen Generalstab. Er ist gleichzeitig der Missionsleiter seiner Einheit und gestaltet in diesem Sinne das Missionsgeschehen als Spielleiter.

(4) Der Erste Offizier unterstützt den Kommandanten bei seinen Aufgaben und wird selbst wiederum vom Zweiten Offizier unterstützt. Kommandierender Offizier und Ersten Offizier werden mit speziellen Aufgaben außerhalb der Missionen betraut. Der Kommandierende Offizier hat die Möglichkeit einige seiner Aufgaben komplett dem Ersten Offizier oder Zweiten Offizier zu übertragen. Macht er davon Gebrauch, hat er aber trotzdem dafür zu sorgen, dass diese Aufgaben ausgeführt werden. Der Kommandant hat die Möglichkeit, im Falle eines Versagens seitens des Ersten Offiziers, den Strafkatalog für Kommandanten (siehe § …) anzuwenden.

(5) Das Leitungspersonal umfasst Posten, die aufgrund ihrer jeweiligen Stellung Befehlsgewalt über ihren Fachbereich haben. Sie haben nur Rechte und Pflichten während der Missionen. Sie sind ihren jeweiligen Untergebenen vorgesetzt und können während der Mission damit betraut werden das Missionsgeschehen der eigenen Abteilung selbstständig zu gestalten. Die Unterstellungsverhältnisse sind:

a) Jagdstaffelführer (Navy) -> Jägerpiloten
b) Leitender Sicherheitsoffizier (Navy) -> Sicherheitsoffiziere
c) Leitender Wissenschaftsoffizier (Navy) -> Medizinische Offiziere und Ingenieure
d) Rottenführer (Starfighter Corps) -> Piloten
e) Truppführer (Army) -> Trooper
f) Master Scout (Explorer) -> Scouts

(6) Sämtliche anderen Mitglieder der Einheit bilden die Mannschaft bzw. den Trupp.

(7) Fällt der Kommandierende Offizier vorübergehend aus, so tritt der Erste Offizier an seine Stelle. Gleichzeitig übernimmt der Zweite Offizier den Posten des Ersten Offiziers. Fällt der Zweite Offizier ebenfalls aus, tritt der ranghöchste Offizier der Mannschaft bzw. des Trupps an seine Stelle. Bei mehreren Offizieren mit gleichem Rang entscheidet der diensthabende Kommandant, wer welchen Posten übernimmt.


§ 23 Aufgaben und Pflichten des Kommandierenden Offiziers – Missionsvorbereitung

(1) Der Kommandierende Offizier ist erste Ansprechpartner für seine Crew und kümmert sich um die Anliegen seiner Crew. Hierzu ist ein gewisses Maß an Eigeninitiative des Kommandierenden Offiziers nötig. Darüber hinaus leitet er die Einheit während und außerhalb der Missionen, bereitet die Missionen seiner Einheit vor und gestaltet diese auch als Spielleiter.

(2) Der Kommandierende Offizier ist grundsätzlich verpflichtet alle 23 Missionstermine jährliche ordnungsgemäß durchzuführen. Sollte ein regelmäßiger Spieltermin nicht durch den Kommandanten wahrnehmbar sein, hat er seine Führungsoffiziere entsprechend zu instruieren, sodass dieser stellvertretend die Mission leiten können. Sollte aufgrund außerordentlicher Vorkommnisse eine Mission zum festgelegten Termin nicht stattfinden können, ist das IAB innerhalb von 48 Stunden nach dem eigentlichen Ende der Mission darüber zu informieren. Soll eine Mission verschoben werden, ist dies dem IAB unter Angabe eines neuen Termins (ebenfalls in der Information über die entfallene Mission) zu melden.

(3) Unter besonderen Umständen kann ein Missionstermin auch komplett entfallen. In diesem Fall kann die terminliche Bindung der Mission komplett „aufgehoben“ werden. Das IAB ist dann binnen 48 Stunden vor der Mission zu informieren. Eine aufgehobene Mission kann in diesem Fall innerhalb von 12 Monaten neu terminiert werden, ansonsten verfällt sie ersatzlos. Sämtliche Maßnahmen zur Unterrichtung von Missionsverschiebungen oder Ausfällen dienen dazu Mitspielern jederzeit die Teilnahme an einer Mission zu ermöglichen. Das IAB pflegt den öffentlich einsehbaren Belegungsplan und kann daher auf Anfrage auch Auskunft über gehaltene Missionen einer Einheit geben.


§ 24 Aufgaben und Pflichten des Kommandierenden Offiziers – Missionsdurchführung

(1) Der Kommandierende Offizier hat bei der Ausgestaltung seiner Missionen eine große kreative Freiheit und kann die genauen Inhalte selbst festlegen. Kommandanten werden dazu angehalten ihre Missionen in den größeren Rahmen einer eigenen Kampagne einzubetten. Die Grundzüge einer Kampagne sind auf Anfrage dem Imperialen Flottennachrichtendienst oder dem Imperialen Generalstab dazuzulegen. Grundsätzlich können Kommandanten dazu verpflichtet werden ihre Kampagnen an inhaltlichen Leitlinien zu orientieren, welche vom Generalstab, dem Flottennachrichtendienst oder dem Imperator vorgegeben werden.

(2) Sollten in der Mission Angriffe gegen eine der Parteien geflogen werden, welche sich derzeit nicht ohnehin im Krieg mit dem Imperium befinden, so ist vorher der Imperiale Generalstab oder der Imperiale Flottennachrichtendienst zu kontaktieren und das Handeln gegebenenfalls abzusprechen. Dies gilt auch, wenn Missionsinhalte kriegerische Handlungen zwischen zwei fremden Fraktionen inszenieren, welche bisher nicht als verfeindet galten. Derzeit werden folgenden Fraktionen ausgespielt und sind gegebenenfalls vom Generalstab oder dem Flottennachrichtendienst in eine größere Rahmenhandlung eingebettet worden:

a) Dritte Republik / Rebellenallianz samt Jedi-Orden
b) Zahaliranisches Sternenreich
c) Hapanisches Sternenreich
d) Reich der Chiss
e) Shkaam
f) Yuuzahn Vong
g) Neo-Imperium
h) Kriminelle Unterwelt (Hutten, Mandalorianer, etc.)
i) Yevethaner
j) Ssi-ruuk

(3) Für viele Systeme und Planeten existieren auf der Holopedia bereits Beschreibungen. Der Kommandierende Offizier hat vor der Mission zu prüfen, ob für das System, in dem die Mission stattfindet, eine Beschreibung existiert. Ist das der Fall, so muss er sich an die Informationen halten, die dort gegeben sind. So darf er z.B. aus einem bewaldeten Planeten keinen Wüstenplanet machen. Er darf allerdings selbst Beschreibungen hinzufügen, wenn diese in der Mission aufgetaucht sind.

(4) Werden der Generalstab oder der Flottennachrichtendienst gem. Abs. 2 nicht informiert oder werden die Vorgaben gem. Abs. 3 nicht eingehalten, gilt das betreffende Missionsergebnis nicht als offiziell. Die Teilnahme an der Mission zählt zwar für die Punktewertung aller Teilnehmer, aber das Missionsergebnis wird nicht eingetragen und das Logbuch wird nicht veröffentlicht. Ein Kommandierender Offizier, welcher die betreffenden Regelungen insgesamt zwei Mal übergeht, kann seines Postens enthoben werden.


§ 25 Aufgaben und Pflichten des Kommandierenden Offiziers – Missionsnachbereitung

(1) Der Kommandierende Offizier ist verantwortlich für die Erstellung der Crewbewertung und des Logbuchs. Darüber hinaus delegiert er gegebenenfalls die Erstellung der Kommandantenbewertung und überwacht die Einhaltung aller Fristen. Logbuch, Crewbewertung und eine mögliche Kommandantenbewertung gelten als Missionsartefakte. Sie legen Zeugnis über die Mission und ihren Ablauf ab.

(2) Im Zeitraum von sieben Tagen nach Missionsende hat der Kommandant schriftlich das Missionsergebnis an das Imperiale Administrationsbüro per Holomail zu schicken. Die Crewbewertung hat folgende Bestandteile zu enthalten:

a) Zeitindex der Mission
b) Punktbewertung der teilgenommenen Charaktere und Gastcharaktere mit ausgeführtem Posten
c) unentschuldigtes Fehlen
d) entschuldigtes Fehlen
e) alle Auszeichnungen und vorgenommene Beförderungen während der Mission
f) Benennung des Charakters, der die Kommandantenwertung durchführt
g) Benennung des Charakters, der das Logbuch verfasst
h) sowie etwaige Kommentare zur Mission/Wertung an sich

Während des Kommandokurses an der IAKA werden den Offiziersanwärtern Vorlagen für die Crewbewertung an die Hand gegeben.

(3) Die Punktevergabe soll die spielerischen Leistungen einzelner Charaktere widerspiegeln und erfolgt im Rahmen bestimmter Regelungen. Die Bewertung der Leistung kann dabei nach zwei Schemen erfolgen:

Schema A
Bewertung Punkte
Absurd schlecht
0
Ausreichend
5
Befriedigend
10
Gut
15
Sehr gut
20
Ausgezeichnet
25
Schema B
Bewertung OK-Punkte
Absurd schlecht
0
Ausreichend
0
Befriedigend
0
Gut
5
Sehr gut
10
Ausgezeichnet
15

Die Stufe „Ausgezeichnet“ darf nur vergeben, wenn in der gleichen Mission eine Auszeichnung mindestens der Stufe 16 verliehen wird (siehe sekundäre Regelsammlung zu „Orden und Auszeichnungen“).

Die Stufe „Absurd Schlecht“ darf nur in Verbindung einer Begründung vergeben werden, sofern der Charakter noch berechtigt ist Punkte zu erhalten.

Zur Bewertung einer Mission ist je nach Charakter entweder Schema A oder Schema B anzuwenden:

a) Für Charaktere, die weniger als 1670 Punkten besitzen oder Dark Jedi sind, gilt Schema A
b) Für Charaktere, die mehr als 1670 Punkte besitzen, gilt Schema B, sofern sie als Spielleiter der Mission (z.B. als Kommandierender Offizier) tätig waren.
c) Charaktere, die mehr als 2310 Punkte besitzen und kein Dark Jedi sind, erhalten keine Punkte mehr.
d) Charaktere, die mehr als 2600 Punkte besitzen und Dark Jedis sind, erhalten keine Punkte mehr.

Grundsätzlich entfällt für Charaktere, die mehr als 2310 Punkte besitzen und kein Dark Jedi sind, die Notwendigkeit einer Kommandantenbewertung. Das IAB informiert die Führungscrew über diesen Umstand.

(4) Auch wenn ein Charakter nur für zwei Stammmissionen, eine reguläre Gastmission und eine Gastmission bei der Ordenseinheit Shadow pro Monat Punkte erhält, ist vom Kommandanten davon unabhängig trotzdem immer eine Punktebewertung anzufertigen, solange Abs. 3 dies vorschreibt.

(5) Charaktere, die mehr als 1670 Punkte besitzen und kein Dark Jedi sind, erhalten keine Punkte mehr von Gastmissionen. Gastmissionen der Shadow sind hiervon ausgenommen.

(6) Das Logbuch ist innerhalb von 7 Tagen, durch den Kommandanten oder nach Delegierung des Kommandanten durch einen anderen Spieler nach der Mission im Forum der jeweiligen Einheit zu erstellen. Der Inhalt dieses Berichtes ist den Vorlagen im IHN zu entnehmen. Bei zu spät abgegebenen Logbüchern erhält der amtierende Kommandierende Offizier eine Verwarnung oder einen Verweis.

(7) Der Inhalt und die Form der Logbucheinträge im Forum werden regelmäßig durch den Imperialen Generalstab geprüft. Der Generalstab soll die Kernfunktionen dieser Missionszusammenfassungen sicherstellen:

a) Rekapitulation und Information der letzten Missionsereignisse für neue Spieler, Gastoffiziere oder zuletzt fehlende Einheitsmitglieder
b) Aufzeichnung der Ereignisse für die Rollenspielgeschichte und Verhinderung von Überschneidungen

Der Generalstab prüft dabei auch die Verständlichkeit der Einträge und weist die Verfasser bzw. den Kommandanten der Einheit gegebenenfalls auf Fehler oder Ungenauigkeiten hin. Bei groben inhaltlichen Fehlern oder missverständlich formulierten Eintragungen kann der IGS eine Neufassung des Logbuchs verlangen. Der Generalstab hat zur Erleichterung einen generalisierten Leitfaden für die Erstellung von Logbüchern ausgegeben: (Holopedia)

(8) Der Kommandierende Offizier hat das Recht die Aufgabe zum Verfassen des Logbuches an einen Spieler seiner Einheit zu delegieren, sofern dieser bei der Mission anwesend war und mit einem seiner Charaktere mehr als 300 Punkte besitzt. Ist der Spieler, an den das Logbuch delegiert werden soll, nicht Mitglied der Führungscrew der jeweiligen Einheit, muss sich dieser ausdrücklich für die Übernahme dieser Aufgabe bereiterklären. Es gelten auch in diesem Fall die bekannten Regeln zu Fristen und Inhalt für diese Tätigkeit. Der Kommandant hat die Erledigung der Aufgabe innerhalb der Fristen zu überwachen und ist gegebenenfalls auch nach § 25 Abs. 6 oder § 26 dieses Gesetzes haftbar.

(9) Beauftragte Charaktere, die nach Schema A bewertet werden und die zugleich nicht amtierende Spielleiter der Mission waren, erhalten für das Verfassen des Logbuches 5 OK-Punkte.


§ 26 Verwarnungen, Verweise und Bewährung bei Pflichtverletzungen

(1) Verletzt ein Charakter die Fristen für die Einreichung einer Crewbewertung (§ 25 Abs. 2 Satz 1 IGB), eines Logbuchs (§ 25 Abs 6 Satz 1 IGB) oder einer Kommandantenbewertung (§ 32 Abs. 1), wird gegenüber dem Charakter eine Verwarnung oder ein Verweis ausgesprochen.

(2) Eine Verwarnung ist einem Verweis vorangestellt.

(3) Eine Verwarnung eröffnet eine Bewährungszeit ab dem Tag der Straffälligkeit.

(4) Wird ein Charakter innerhalb der Bewährungszeit strafffällig, wird ein Verweis gegenüber dem Charakter ausgesprochen. Ist der Charakter bereits mit einem Verweis, dessen Bewährungszeit zum Tag der Straffälligkeit anhält, belegt, erfolgt ein weiterer, zu beziffernder Verweis.

(5) Der Tag der Straffälligkeit ist der Tag, an dem die Pflicht- oder Fristverletzung des Charakters festgestellt ist. (Beispiel: Eine Mission findet am 12. Januar statt. Mit einer Frist von sieben Tagen ist der letzte Termin, um ein Logbuch gültig einzureichen, der 19. Januar. Der Tag der Straffälligkeit sei in diesem Beispiel also der 20. Januar.)

(6) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt zwei Monate ab dem Tag der Straffälligkeit. Befindet sich ein Charakter zu diesem Zeitpunkt bereits auf Bewährung, verlängert sich die bestehende Bewährung um zwei Monate.

(7) Ein Verweis oder eine Verwarnung wird als Eintrag in der Akte eines Charakters vermerkt und benennt Strafe, Vergehen, Zeitindex der zu Grunde liegenden Mission und das Ende der Bewährungszeit. Der Eintrag verwirkt auch nach Ablauf der Bewährungszeit nicht.

(8) Es gelten folgende Strafen je nach Ziffer des Verweis:

a) Beim Ersten Verweis: Der Charakter bekommt seine letzten erreichten Missionspunkte gestrichen.
b) Beim Zweiten Verweis: Es wird spieltechnisch um einen Rang degradiert. Offiziere, die einen Posten noch auf Probe bekleiden, verlieren diesen. Hat der Charakter wesentlich mehr Punkte als sein aktueller Rang, werden die Punkte auch nur für den darunterliegenden Rang angepasst. Beispiel: Ein Spieler ist Captain. Punktetechnisch ist er bereits Admiral mit 2310 Punkten, hat aber einen Rangstopp drin. Bekommt dieser Charakter eine 2. Verwarnung, wird der Spielaccount degradiert zum Commander, Punkteabzug bekommt er aber nur bis zum nächst niedrigen Rang seiner tatsächlichen Punkte, also Abzug von 325 Punkte auf 2085 vom Punkterang Vice Admiral.
c) Weiterführende Bestrafungen werden durch den IAB-Leiter in Abwägung der umfassenden Umstände durchgeführt. Gemachte Präzedenzfälle sind bei den Entscheidungen zu beachten.

(9) Verletzt ein Charakter die Frist mehrerer Missionsartefakte einer Mission, wird dem Charakter gegenüber dennoch nur eine Verwarnung oder ein Verweis ausgesprochen.

(10) Ist ein Charakter aus einem gewichtigen Grund (z.B. längerfristige Krankheit) nicht in der Lage, ein Missionsartefakt einzureichen, gilt folgendes:

a) Der Charakter delegiert nach Absprache seine Pflicht an eine Vertretung. Im Zweifelsfall gilt die übliche Kommandokette.
b) Das IAB muss unverzüglich über die Vertretung informiert werden.
c) Bestrafungen werden durch den IAB-Leiter in Abwägung der umfassenden Umstände durchgeführt und dem IGS gemeldet. Gemachte Präzedenzfälle sind bei den Entscheidungen zu beachten.

(11) Erfolgt das Einreichen eines Missionsartefakts nicht vor dem Termin der darauffolgenden Mission, wird gegenüber dem zuständigen Charakter ein Verweis ausgesprochen.


§ 27 Nachholfristen

(1) Verletzt ein Charakter Fristen nach § 26 dieses Gesetzes, wird dem Charakter eine Nachholfrist zur Einreichung des fehlenden Missionsartefakts gewährt.

(2) Die Nachholfrist beträgt sieben Tage ab einschl. dem Tag der Straffälligkeit (§ 26 Abs. 4) und bedarf keiner Ankündigung. (Beispiel: Eine Mission findet am 12. Januar statt. Mit einer Frist von sieben Tagen ist der letzte Termin, um ein Logbuch gültig einzureichen, der 19. Januar. Die Nachholfrist gelte entsprechend bis zum 26. Januar.)

(3) Eine Verletzung der Nachholfrist wird entsprechend § 26 Abs. 1 geahndet. An eine verletzte Nachholfrist schließt sich automatisch eine weitere zu beziffernde Nachholfrist an.


§ 28 Allgemeine Evaluation des Kommandierenden Offiziers

Der Imperator oder seine Stellvertreter können die Leistungen eines Kommandanten grundsätzlich evaluieren und hierzu auch die weiteren Mitglieder einer Einheit befragen. Sollte sich zeigen, dass ein Kommandierender Offizier sich nicht um die Belange seiner Einheit kümmert, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Je nach dem um welche Pflichtverletzungen es sich handelt oder wie regelmäßig diese auftreten, kann der Imperator einen Beförderungssperre gegen den Kommandanten aussprechen, diesen vorübergehend vom Dienst suspendiert oder in gravierenden Fällen sogar seines Kommandos entheben.


§ 29 Strafkatalog des Kommandierenden Offiziers

(1) Kommandierende Offiziere üben innerhalb ihrer Einheit bei leichten und mittelschweren Vergehen selbst die Gerichtsbarkeit aus. Im Falle der Abwesenheit des Kommandanten fällt diese Pflicht dem Ersten Offizier zu. Der Dienstweg ist in jedem Fall einzuhalten und bei Vergehen ist stets zuerst der Kommandierende- bzw. Erste Offizier anzusprechen.

(2) Jedwede disziplinarische Maßnahme an einem Crewmitglied ist dem Imperialen Administrationsbüro zu melden und kann durch dieses aufgehoben werden.

(3) Exekutionen und Degradierungen sind durch Kommandanten nicht zu veranlassen, können aber durch jene vollstreckt werden.

(4) Der Tatbestand eines „Leichten Vergehens“ ist bei folgenden Handlungen erfüllt:

a) Mehrmaliges Nicht-Salutieren bei vorgeschriebenen Situationen
b) Häufiges Verwenden der falschen Anredeform ( z. B. Mister bei Vorgesetzten )
c) Ungebührliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten
d) Ungerechte Behandlung von Untergebenen
e) Unrechtmäßige Bereicherung aus Kriegsbeute

(5) Leichte Vergehen können durch folgende Disziplinarmaßnahmen bestraft werden:

a) Arrest im Quartier oder im Zellenblock
b) Strafarbeit, (niedere Arbeiten, Minen entschärfen, Aussetzung besonderer Gefahren)
c) Mündliche Rüge
d) Schriftliche Rüge in der Dienstakte

(6) Der Tatbestand eines „Mittelschweren Vergehens“ ist bei folgenden Handlungen erfüllt:

a) Befehlsverweigerung allgemein
b) Befehlsverweigerung im Kampfeinsatz
c) Nichtausführen übertragender Pflichten ( z.B. Missionserinnerung )

(7) Mittelschwere Vergehen können durch folgende Disziplinarmaßnahmen bestraft werden:

a) Soldkürzung (Punkteabzüge bis maximal 10 oder Aberkennung der Punkte eines Einsatzes)
b) einmonatige Beförderungssperre
c) Aberkennung des zuletzt verliehenen Leistungsabzeichens (nur eigene Einheit)

(8) Kommandierende Offiziere können bei den oben genannten Straftaten nach den jeweils aufgezählten Disziplinarmaßnahmen handeln. Sie sollten beurteilen, wann welche Maßnahme angebracht ist und ihre „juristische Macht“ nicht missbrauchen. Wenn ein Kommandierender Offizier eine Bestrafung erteilt, so ist diese dem IAB mit Beweismaterial (Chatlog) mitzuteilen. Sie kann entweder durch das IAB anerkannt werden, in diesem Fall folgt keine Reaktion seitens des Administrationsbüros oder die Bestrafung kann reduziert oder aufgehoben werden. Kommandierende Offiziere sollten sich bei der Strafbemessung über ihr Handeln sicher sein. Willkürliche Bestrafungen seitens der Kommandierenden Offiziere wird das Imperiale Administrationsbüro streng ahnden.

(9) Schwerere Vergehen bleiben weiterhin ausschließlich dem IAB zur Bestrafung überlassen. Leichte und Mittelschwere Vergehen können dagegen weiterhin neben dem Kommandanten auch vom IAB geahndet werden.


§ 30 Aufgaben und Pflichten des Ersten Offiziers – Missionsvorbereitung

(1) Der Erste Offizier vertritt den Kommandierenden Offizier und unterstützt diesen in und außerhalb der Missionen.

(2) Der 1. Offizier prüft, ob der Kommandierende Offizier seinen Aufgaben vor der Mission nachkommt.

(3) Sollte der 1. Offizier feststellen, dass der Kommandierende Offizier seinen Pflichten nicht nachkommt, ist er dazu angehalten aktiv zu werden und sicherzustellen, dass die Pflichten erfüllt werden. Passiert dies nicht, ist er für diese Fälle mitverantwortlich.


§ 31 Aufgaben und Pflichten des Ersten Offiziers – Missionsdurchführung

(1) Der Erste Offizier hat den Kommandierenden Offizier bei der Durchführung der Mission und der Umsetzung der Leitung zu unterstützen. Sollten Crewmitglieder unterbeschäftigt sein oder die Disziplin untergraben, so obliegt es ihm zu intervenieren und den Kommandierenden Offizier zu entlasten.

(2) Sollte der Kommandierende Offizier innerhalb der Mission nicht sofort reagieren können, z.B. durch Mitteilung neuer Daten an einzelne Crewmitglieder, so ist es Aufgabe des Ersten Offiziers die Missionsweiterführung zu überbrücken. Der erste Offizier weist seinen Vorgesetzten auch darauf hin, wenn der Kommandierende Offizier Vorkommnisse überlesen oder ignorieren sollte.


§ 32 Aufgaben und Pflichten des Ersten Offiziers – Missionsnachbereitung

(1) Die Kommandantenbewertung (KO-Bewertung) ist die Bewertung desjenigen Charakters, der die Missionsleitung innehatte und im Normalfall auch die Crewbewertung durchführt. (Anmerkung: Die KO-Bewertung muss nicht zwangsläufig für den KO erfolgen, wenn dieser nicht als Spielleiter für die Mission agiert hat.)

(2) Die Kommandantenbewertung und Crewbewertung müssen von verschiedenen Spielern verfasst werden. Sie wird daher in der Regel durch den Ersten Offizier übernommen.

(3) Die Bewertung ist innerhalb von sieben Tagen schriftlich per Holomail an das IAB zu schicken. Die Kommandantenbewertung hat folgende Bestandteile zu enthalten:

a) Zeitindex der Mission
b) Namen des zu bewertenden Charakters + Posten
c) Punktzahl gemäß den Schemen A oder B (§ 24 Abs. 3)

(4) Eine Nichteinhaltung der Frist wird gem. § 26 und § 27 durch das IAB geahndet.


§ 33 Allgemeine Aufgaben und Pflichten des Ersten Offiziers

Kommt ein neues Crewmitglied an Bord, erfolgt eine offizielle Begrüßung und Einweisung durch den Ersten Offizier. Er soll neuen Crewmitgliedern außerdem für Fragen zur Verfügung stehen bzw. in den ersten Missionen während des Einsatzes Hilfestellung geben.


§ 34 Aufgaben und Pflichten des Zweiten Offiziers

(1) Der Zweite Offizier bildet die Stellvertretung des Ersten Offiziers und schlussendlich auch des Kommandierenden Offiziers, sollte die Kommandobesatzung ansonsten unbesetzt sein. Er kann entsprechend den vorangegangenen Abschnitten vom Kommandanten in die Missionsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung einbezogen werden.

(2) Ansonsten obliegen dem Zweiten Offizier keine gesonderten Pflichten. Der Posten ist primär als Möglichkeit zu sehen das Offiziershandwerk zu erlernen. Zweite Offiziere sollten daher von ihren Kommandanten einfordern können insbesondere in die Missionsplanung und -durchführung einbezogen zu werden, um auf ihre künftigen Aufgaben als Erster oder Kommandierender Offizier vorbereitet zu sein.

(3) Der Zweite Offizier kann als offizieller Chronist der Einheit eingesetzt werden. Einheitschronisten sind für die Pflege und Dokumentation der Einheitsgeschichte zuständig. Sie Verzeichnen die Ereignisse einer Kampagne auf der Seite der Einheit auf der Holopedia und pflegen Missionsergebnisse auf den Seiten der Planeten und Systeme auf der Holopedia ein. Für seine Tätigkeit als Chronist, kann der Zweite Offizier durch Mitteilung an das IAB zusätzliche OK-Punkte erhalten. Die Aufgabe des Chronisten kann freiwillig auch von anderen Mitgliedern der Einheit übernommen werden, sollte der Zweite Offizier diese nicht wahrnehmen wollen. Auch die so Beauftragten können für ihre Tätigkeit OK-Punkte erhalten.


Abschnitt VI – Missionen

§ 35 Grundsätze

(1) Jeder Spieler darf an sämtlichen Missionen des Rollenspiels teilnehmen. Grundsätzlich gilt dies für Missionen seiner eigenen Stammeinheiten, der Teilnahme als Gastoffizier an den Missionen anderer Einheiten oder der Ordenseinheit, die Mitwirkung an Sonderrollenspielen oder auch offiziellen Forenrollenspielen.

(2) Verstößt ein Spieler gegen die Grundsätze aus § 6 dieses Gesetzes, kann er vom Missionsleiter von der weiteren Teilnahme an der Mission ausgeschlossen werden. Der Imperator oder einer seiner Stellvertreter ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren.


§ 36 Stammmissionen

(1) Die jeweiligen Stammeinheiten eines Charakters spielen zweimal im Monat zu festgelegten Terminen. Ausnahme bildet der Dezember, welcher von einer vorweihnachtlichen Winterpause geprägt ist und regelmäßig bei allen Einheiten zum Ausfall der zweiten Mission führt.

(2) Die Missionen der Stammeinheiten finden in einem regelmäßigen Turnus (beispielsweise jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat) und stets zur gleichen Uhrzeit statt. Sollten sämtliche Mitglieder einer Einheit einstimmig zum Ergebnis kommen den Missionstermin dauerhaft zu verändern (beispielsweise ein anderer regelmäßiger Wochentag oder eine andere Uhrzeit), dann ist die Änderung des Termins mit dem Imperator und seinen Stellvertretern abzusprechen. Ersten wenn auch das Einverständnis dieser sogenannten Rollenspielleitung vorliegt, ist eine Änderung durch das IAB zu veranlassen.


§ 37 Gastmissionen

(1) Spieler können auch an Missionen von Einheiten teilnehmen, auf welchen sie selbst keinen aktiven Charakter besitzen. Diese Teilnahmen laufen unter dem Begriff Gastmissionen.

(2) Die Teilnahme als Gast kann nur aus ausordentlichen Gründen (beispielsweise, wenn bereits eine weit über das Stammpersonal hinausgehende Anzahl an Spielern an der Mission teilnimmt) durch den Missionsleiter verweigert werden. Der Missionsleiter gibt grundsätzlich vor in welcher Rolle und in welchem Rang ein Gast an der Mission teilnimmt. Es können Wünsche durch den Gast geäußert werden und diese sind durch den Missionsleiter gegebenenfalls zu berücksichtigen.

(3) Beim Einsatz von Gastoffizieren sollte der Kommandierende Offizier darauf achten, wen er wie einsetzt. Unerfahrene Spieler sollten nicht hochrangige Charaktere verkörpern. Doppelbesetzungen von Posten sind grundsätzlich möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Leitungsposten (§ 22 Abs. 5) nach Möglichkeit der regulären Besatzung vorbehalten sind.

(4) Es wird empfohlen, während einer Gastmission einen NPC zu spielen. Die Kommandanten der Einheiten entscheiden schlussendlich darüber, ob sie persönliche Spielfiguren zu Gastmissionen zulassen.

(5) Es werden innerhalb eines Monats zwar nur die Punkte für die erste reguläre Gastmission und eine Gastmission bei der Einheit des Dunklen Ordens angerechnet, jedoch zählen weitere Gastmissionen für den Missionspin-Zähler. Der Gastoffizier wird dazu angehalten dem Kommandanten vor der Mission mitzuteilen, für welchen Charakter die Mission gewertet werden soll. Zur Bewertung von Gastmissionen sind die nähren Ausführungen unter § 27 Abs. 3, 4 und 5 zu beachten.


§ 38 Ausfall

(1) Missionen müssen grundsätzlich gespielt werden, sofern mindestens fünf teilnehmende Spieler anwesend sind (dazu zählen auch Gastoffiziere). Dies gilt auch dann, wenn die Kommandobesatzung nicht anwesend ist. Der Imperiale Generalstab, sowie erfahrene Spieler stehen in einem solchen Fall mit Tipps zur Missionsleitung zur Seite und können im allgemeinen Channel auf Discord angesprochen werden. Ist den Spielern die Planung für die Mission nicht bekannt, soll eine Intermezzo-Mission gespielt werden.

(2) Führungspositionen dürfen auch in einem solchen Fall nicht von Gastoffizieren besetzt werden.

(3) Fällt eine Mission komplett aus, weil zu wenige Spieler anwesend sind, muss diese gem. § 23 Abs. 3 dem IAB gemeldet werden.


§ 39 Urlaub und Entschuldigungen

(1) Missionsentschuldigungen und Beurlaubungen müssen im Vorfeld an die Kommandobesatzung, sowie an das Imperiale Administrationsbüro geschickt werden.

(2) Missionsentschuldigungen werden bis maximal zwei Tage nach Missionsende akzeptiert, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird wie im Strafkatalog festgelegt geahndet.

(3) Jeder Charakter hat das Recht einen Urlaub (von mindestens sieben Tagen) einzureichen. Jeder Charakter hat ein Anrecht auf 42 Urlaubstage pro Halbjahr. Weitergehende Beurlaubungen sind in Ausnahmefällen möglich und in Absprache mit dem Kommandanten mit dem Administrationsbüro abzuklären.


§ 40 Abwesenheit

(1) Das IAB prüft jegliche Abwesenheit von Missionen und trägt diese in die Akten ein. Grundsätzlich ist dabei unentschuldigtes und entschuldigtes Fehlen zu unterscheiden.

(2) Unentschuldigtes Fehlen tritt bei einer Missachtung von § 39 Abs. 1 und 2 ein.

a) Beim ersten unentschuldigten Fehlen drohen als Bestrafung der Abzug von 15 Punkten und eine zweimonatige Bewährungsphase mit einer Beförderungssperre. In diesen zwei Monaten erfolgt keine Eintragung von erspielten Punkten.
b) Beim zweiten unentschuldigten Fehlen (innerhalb der Bewährungsfrist) drohen die Degradierung um einen Rang und die Versetzung in die Strafeinheit. Wenn sich der Charakter nicht innerhalb von vier Wochen meldet, wird er entweder in die Reserve versetzt oder entlassen.

Besitzt der Charakter noch weniger als 35 Punkte, erfolgt die sofortige Versetzung in die Strafeinheit. Dies gilt auch für das erstmalige, unentschuldigte Fehlen. Der Kommandierende Offizier wird über diesen Umstand informiert und hat drei Tage Zeit, um eine Strafversetzung zu vermeiden. Diese Möglichkeit hat er für jeden Charakter ein Mal pro Kalenderhalbjahr. Macht er von seinem Recht Gebrauch, erfolgt die Bestrafung analog dem ersten unentschuldigten Fehlen.

(3) Besondere Bewährungszeit nach Bestrafungen auf Grund von unentschuldigtem Fehlen gelten für ein Charakter, welcher durch unentschuldigtes Fehlen in die Strafeinheit versetzt wurde. Er erhält mit dem Datum seiner Reaktivierung (sofern eine erfolgt) eine zweimonatige Bewährungszeit. Fehlt der Charakter in dieser Zeit erneut unentschuldigt, erfolgt die sofortige Entlassung aus den Imperialen Streitkräften. Auch in dieser Zeit werden keine Punkte, welche in Missionen erspielt werden in die Akten eingetragen.

(4) Entschuldigtes Fehlen tritt bei Beachtung von § 39 Abs. 1 und 2 ein. Fehlt ein Charakter häufig, kann der Kommandierende Offizier die Versetzung des Charakters in die Reserveeinheit beantragen. Charaktere, die weniger als 100 Punkte besitzen, können nicht in die Reserve versetzt werden, sondern werden erst in die Strafeinheit versetzt und anschließend entlassen.

(5) Das IAB behält sich vor, häufig fehlende Charaktere, nach Rücksprache mit dem Kommandierenden Offizier, in die Reserve- oder Strafeinheit zu versetzen.


Abschnitt VII – Dunkler Orden

§ 41 Grundsätze

(1) Obwohl der Dunkle Orden innerhalb der Spielwelt kein direkter Teil des Imperiums ist, sind seine Spieler trotzdem Teil der Rollenspielgemeinschaft und unterliegen grundsätzlich denselben Rechten und Pflichten im Rahmen dieser Gesetzessammlung. Zusätzlich gelten für Ordensmitglieder die sekundären Regelsammlungen des Ordens: https://holopedia.de/index.php?title=Handbuch_des_Dunklen_Ordens

(2) Der Orden befindet sich innerhalb der Spielwelt in einer Art selbstgewählter Symbiose mit dem imperialen Militär. Verschiedene Mitglieder des Ordens stellen ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten, im Austausch für den Zugriff auf die Ressourcen des imperialen Militärs, den unterschiedlichen imperialen Kommandoeinheiten zur Verfügung stellen.

(3) Die Mitglieder des Dunklen Ordens unterstehen dem Imperator und seinen Stellvertretern, dem Imperialen Generalstab und den jeweiligen Kommandanten auf ihren Stammeinheiten.


§ 42 Aufnahme in den Orden

(1) Jeder Spieler, welcher die Voraussetzungen erfüllt, kann sich mit einem seiner Charaktere zwischen dem 1. und 31. Oktober um die Aufnahme in den Orden bewerben. Die Bewerbung ist an den aktuellen Leiter des Ordens zu richten.

(2) Folgende Voraussetzungen sind bei einer Bewerbung zu erfüllen:

a) der Charakter muss mindestens 1670 Punkte erreicht haben
b) die Zustimmung des Kommandierenden Offiziers der Wunscheinheit muss vorliegen
c) der Charakter darf bei der Bewerbung selbst nicht Kommandierender Offizier sein
d) der Posten des Advisors muss auf der Wunscheinheit frei sein
f) der Spieler benötigt als „Meister“ (Dunkler Jedi), einen zweiten Dunklen Jedi und als „Imperialen Mentor“ im Idealfall einen Offizier oder vertrauten Soldaten der Streitkräfte

(3) Grundsätzlich dürfen neue Novizen nach der Aufnahme in den Orden ihren Posten behalten. Offiziere dürfen in diesem Sinne auch Dunkle Jedi werden und Dunkle Jedi sind von der Bewerbung als Offizier nicht auszuschließen. Dies gilt nicht nur für Spieler, sondern explizit auch für persönliche Spielcharaktere. Ausnahme hiervon bilden ausdrücklich Spielcharaktere, welche den Posten des Kommandierenden Offiziers innehaben. Ein solcher Charakter ist von der Bewerbung ausgeschlossen, jedoch kann sich der betreffenden Spieler mit einem Zweit- oder Drittcharakter, welcher die Voraussetzungen erfüllt, für eine Aufnahme in den Orden bewerben.

(4) Eine Bewerbung hat folgende Angaben zu enthalten:

a) Meister: 1.Wahl, Meister: 2.Wahl (alternativ “Egal, alle gehen”, in diesem Fall erhalten Mitbewerber immer ihre 1. Wahl)
b) KO/Einheit: 1. Wahl, KO/Einheit: 2. Wahl

(5) Charaktere, welche alle Voraussetzungen erfüllen und eine gültige Bewerbung eingereicht haben, kommen in einen Lostopf. Der Imperator und der Leiter des Ordens können in begründeten Ausnahmefällen ein Veto gegen einen Kandidaten aussprechen. Eine derartige Entscheidung ist dem Bewerber jedoch ausführlich zu begründen und zu erläutern.

(6) Die Auslosung unter den Bewerbern findet in der 3. und 4. Woche im November statt und folgt folgenden Regeln:

a) Zwei Bewerbungen werden nacheinander mit einem Würfelbot ausgelost
b) Für jedes aufeinanderfolgende Jahr in welchem sich ein Bewerber bewirbt, erhält er ein zusätzliches Los im Topf (Beispiel: A bewirbt sich das 1. Mal, B das 2. Mal und C auch das 1. Mal. Dann sind im Topf: A B B C.) Ein Bewerber kann höchstens die Hälfte plus eins aller Lose im Topf haben. So steigert sich die Chance durch mehrmalige Bewerbungen.

(7) Es kann pro Einheit und pro Meister höchstens eine Ausbildung in einem Jahr stattfinden.

(8) Falls zwei Bewerber für mit derselben ersten Wahl für ihren Meister ausgelost werden, wird für einen Bewerber die Alternativwahl eingesetzt.

(9) Bis zum Beginn der Winterpause (15.12.) muss das Team für die Ausbildung stehen, ansonsten rückt ein anderer Bewerber nach. Eine Ausbildungsteam besteht aus:

a) Meister (Dunkler Jedi im Meisterrang): Muss sich der Bewerber selbst suchen. Freiwilligkeit von beiden Seiten wird vorausgesetzt.
b) Zweiter Dunkler Jedi (höherer Rang): Wird vom Bewerber gemeinsam mit dem Meister ausgesucht. Es handelt sich dabei um eine Pflichtaufgabe für alle aktiven Mitglieder des Ordens.
c) Imperialer Mentor: Es handelt sich dabei um einen Soldaten der künftigen Stammeinheit des Bewerbers. Die Benennung erfolgt durch Schüler in Absprache mit dem Mentor.


§ 43 Noviziat

(1) Das Noviziat beschreibt die Betreuung und Ausbildung des neuen Dunklen Jedi durch seinen Meister und beginnt Anfang Februar. Während des Noviziats befindet sich der Charakter in einer Art Probezeit und werden in die Regeln des Ordens eingeführt.

(2) Über das Ende des Noviziats entscheidet der Meister bzw. die Leitung des Dunklen Ordens. Grundsätzlich gilt das Noviziat jedoch mit Erreichen des Ranges Warrior Knight Cadet und der Ernennung zum Knight, durch den Meister, als erfolgreich beendet und der Novize wird ein aktives Ordensmitglied.

(3) Spielern steht es grundsätzlich frei nach der erfolgreichen Aufnahme in den Orden einen neuen Charakter als Dunklen Jedi zu erstellen. In diesem Fall muss jedoch der bisherige Charakter, welcher für die Bewerbung herangezogen wurde, gelöscht werden. Diese Entscheidung ist bereits vor Antritt der Ausbildung und des Noviziats endgültig zu fällen.

(4) Bei Fehlverhalten oder sonstigen negativen Auffälligkeiten des Novizen, kontaktiert der Meister die Ordensleitung und den Kommandanten der künftigen Einheit des Charakters und unterrichtet diese über die Vorfälle. Die Ordensleitung entscheidet dann zusammen mit dem künftigen Kommandanten gegebenenfalls in Absprache mit dem Imperator über einen möglichen Abbruch der Ausbildung.


§ 44 Missionen der Einheit Shadow

(1) Der Dunkle Orden unterhält die eigene Spieleinheit „Shadow“, welche insgesamt zwölfmal im Jahr zusammenkommt. Alle Mitglieder des Ordens sind als Stammspieler dieser Einheit anzusehen. Nicht-Ordensmitglieder können als Gastoffiziere an den Missionen der Shadow teilnehmen.

(2) Novizen sind dazu verpflichtet mindestens dreimal in einem Jahr an Missionen dieser Einheit teilzunehmen. Ordenscharaktere können hier in speziellen Szenarien vertieft weiterentwickelt werden und erhalten die Möglichkeit die Fähigkeiten ihres neuen Charakters besser kennenzulernen.

(3) Sollte aufgrund besonderer Umstände eine dreimalige Teilnahme in einem Jahr nicht möglich sein, ist diese im Folgejahr auch nach Beendigung des Noviziats nachzuholen.


§ 45 Fähigkeiten

Dunkle Jedi verfügen über spezielle Fähigkeiten, welche grundsätzlich als übermenschlich gelten und nur von Machtnutzern erlernt werden können. Machsensibilität ist für persönliche Spielfiguren im Rollenspiel den Mitgliedern des Dunklen Ordens vorbehalten. Eine Übersicht aller Machtfähigkeiten der Dunklen Jedi des Ordens, kann öffentlich eingesehen werden: https://holopedia.de/index.php?title=Handbuch_des_Dunklen_Ordens


§ 46 Verortung

Der Dunkle Orden ist als Verbündeter des Imperiums anzusehen. Das Verhalten zwischen Mitgliedern des Dunklen Ordens und des Imperiums sollte von gegenseitigem Respekt und höflichem Umgang geprägt sein. Diskriminierungen, egal von welcher Seite ausgehend, werden nicht hingenommen.


§ 47 Teilautonomie

Der Dunkle Orden erhebt Anspruch auf alle Gegenstände und Personen in seinem direkten Einflussbereich, die mit der Macht in Verbindung gebracht werden können. Der Dunkle Orden ist in seinen Entscheidungen bezüglich seiner inneren Angelegenheiten unabhängig von allen anderen Fraktionen, seien sie politischer, militärischer oder kultureller Natur. Das innerweltliche Verhältnis zum Imperium ist im Kooperationsvertrag geregelt.


Abschnitt VIII – Institutionen

§ 48 Struktur

(1) Neben den Spieleinheiten besteht das Rollenspiel aus unterschiedlichen Abteilungen zur Organisation, Administration und Verwaltung des Spielbetriebs. Jede dieser Abteilungen verfügt über einen Stamm aus Mitarbeitern, welche freiwillig verschiedene Aufgaben zur Aufrechterhaltung des Rollenspiels übernommen haben.

(2) Das sogenannte Imperiale Hauptquartier bündelt sämtliche Abteilungen und ihre Mitarbeiter. Es setzt sich aus folgenden Einrichtungen zusammen:

a) Imperator und Stellvertreter (Rollenspielleitung)
b) Büro des Imperators – BDI (Unterstützung und Beratung der Rollenspielleitung)
c) Imperialer Generalstab – IGS (Verwaltung und Koordination der Einheiten)
d) Imperiales Administrationsbüro – IAB (Verwaltung von Spielerakten und Regelkontrolle)
e) Imperiales Informationsnetzwerk – IIN (Verwaltung und Weiterentwicklung der Holopedia)
f) Imperialer Flottennachrichtendienst – IFN (Verwaltung und Weiterentwicklung der Rollenspielgeschichte)
g) Imperiale Ausbildungsakademie – IAKA (Aus- und Weiterbildung der Spieler)
h) Imperialer Geheimdienst (IGD) und Kommission zur technischen Entwicklung und Kommunikation (Verwaltung und Weiterentwicklung der IT-Systeme)

(3) Der grundsätzliche Aufbau jeder Abteilung umfasst einen Leiter, einen Stellvertreter und gegebenenfalls mehrere Adjutanten. Diesen Mitarbeitern wurden feste Kernaufgaben zugewiesen, welche regelmäßig zu erledigen sind. Darüber hinaus können von Abteilungen auch Nebenaufgaben aus ihrem Fachbereich abverlangt werden. Die Abteilungsleiter werden dazu angehalten sämtliche Kern- und Nebenaufgaben sowie Arbeitsabläufe und interne Verfahrensweisen in Arbeitsanweisungen zusammenzufassen und regelmäßig zu aktualisieren.

(4) Freie Mitarbeiter können in jeglicher Form integriert werden und können auch nur zeitweilig für bestimmte Projekte in die Arbeit einer Abteilung einbezogen werden. Neben Adjutanten unterhält die Ausbildungsakademie einen Stamm erfahrener Spieler als Ausbilder, welche neue Rekruten in das Rollenspiel einweisen. Weder freie Mitarbeiter noch Ausbilder sind Teil des Imperialen Hauptquartiers.


§ 49 Entlohnung

(1) Die zusätzliche Zeit, Energie und kreative Leistung, welche von Mitarbeitern der Abteilungen sowie freien Mitarbeitern und Ausbildern für das Rollenspiel aufgewendet wird, soll durch die Anrechnung von OK-Punkten für Spielcharaktere entschädigt werden.

(2) Mitglieder des Imperialen Hauptquartiers erhalten bei erbrachter Aufgabenerfüllung monatliche OK-Punkte. Da Abteilungsleiter und Stellvertreter einer Abteilung im Normalfall neben den Kern- auch Führungsaufgaben wahrnehmen, erhalten sie eine höhere Punktzahl. Es gilt dabei folgende Einteilung

a) Abteilungsleiter – 20 OK-Punkte monatlich
b) Stellvertreter – 15 OK-Punkte monatlich
c) Adjutanten – 10 OK-Punkte monatlich

(3) Die Abteilungsleiter haben die Punkte für ihre Mitarbeiter monatlich an das IAB zu melden, sodass diese in die Akten der jeweiligen Charaktere eingetragen werden können. Im Falle einer Beurlaubung, Verhinderung oder sonstigen Nichterfüllung der zugewiesenen Aufgaben, kann der Leiter einer Abteilung auch die Punktevergabe für einzelne Mitarbeiter aussetzen. Eine Entschädigung von Freizeit und Aufwand der Mitarbeiter soll möglichst nur dann stattfinden, wenn diese auch wirklich eingetreten ist.

(4) Ausbilder und Kommandolizenzprüfer erhalten pro ausgebildetem Rekruten bzw. gehaltenem Kurs ebenfalls OK-Punkte. Diese Punkte werden durch den Leiter der IAKA gemeldet.

(5) Freie Mitarbeiter, welche sich beispielsweise im Rahmen der Tätigkeiten des IIN oder IFN einbringen oder anderweitig mit Projekten betraut oder an diesen beteiligt sind, können ebenfalls mit OK-Punkten entlohnt werden. Für derartige Projekte können je nach Größe zwischen 5 und 50 Punkten vergeben werden. Die Einstufung von Projektgrößen und Entlohnungen hat in diesem Fall in Absprache mit dem Imperator durch die jeweiligen Fachabteilungen selbst zu erfolgen.

(6) Grundsätzlich kann ein Spieler frei wählen, welcher Charakter die aus Abteilungsarbeit erworbenen OK-Punkte erhalten soll. Jedoch können nur Charaktere, welche aktiv auf einer Einheit spielen OK-Punkte erhalten.

(7) Pro Monat können maximal 30 OK-Punkte angerechnet werden. Davon ausgenommen sind die Belohnungen für Projektarbeiten, welche nicht auf die Höchstpunktzahl anzurechnen sind.

(8) Charaktere in der Reserve können ihren IHQ-Posten in besonderen Fällen und in Absprache mit der Rollenspielleitung behalten, erhalten jedoch für die Zeit in der Reserve keine OK-Punkte.


§ 50 Einstellung und Entlassung

(1) Bei freien Stellen oder der sonstigen Notwendigkeit neuer Mitarbeiter in einer Abteilung, ist der entsprechende Posten im HoloNet auszuschreiben. Die Ausschreibungen sollten eine Aufgabenbeschreibung, eine Einsendefrist und einen Adressaten für Bewerbungen enthalten. Sie sind im internen Nachrichtenbereich des HoloNets zu veröffentlichen.

(2) Abteilungsleiter können selbstständig stellen für Adjutanten und Stellvertreter ausschreiben und das Bewerbungsverfahren in Eigenregie durchführen. Der Prozess ist fair und gleichberechtigt durchzuführen. Leistungsmerkmale und nicht persönliche Beziehungen sollten im Vordergrund stehen. Nicht eingestellte Bewerber sollten im Nachgang informiert und über die Gründe der Absage aufgeklärt werden.

(3) Die Einstellung hat ebenfalls durch eine Nachricht im internen Nachrichtenbereich des HoloNets zu erfolgen. Die Einstellungsschreiben sollen das Datum der Ernennung, den Rang und Namen des NPCs, die genaue Position und den Namen des Spielercharakters enthalten. Die Einstellung von Adjutanten und Stellvertretern erfolgt ebenfalls durch den Abteilungsleiter des jeweiligen Fachbereichs.

(4) Die Ausschreibung und Einstellung von Abteilungsleitern erfolgt durch den Imperator, seine Stellvertreter oder das BDI.

(5) Bei einer Einstellung sind zudem Informationsschreiben an das BDI und das IAB zu richten. Das IAB trägt die Einstellung in die Akte des jeweiligen Spielcharakters ein und richtet dabei auch den Abteilungs-NPC ein. Das BDI vergibt entsprechende Berechtigungen im Forum, auf der Homepage und Discord. Darüber hinaus nimmt das BDI den neuen Mitarbeiter in sämtliche notwendigen Verteilerlisten auf.

(6) Bei Entlassungen ist das Verfahren aus den Abs. 1 bis 5 in ähnlicher Weise anzuwenden. Abteilungsleiter verfahren selbstständig in Bezug auf ihre Mitarbeiter (Stellvertreter und Adjutanten). Das BDI verfährt entsprechend bei der Entlassung von Abteilungsleitern. Die Informationsschreiben an das BDI und das IAB haben neben dem Hinweis auf zu entziehende Rechte in Forum, HoloNet und Discord sowie der Streichungen in Verteilerlisten und Akten, eine Einschätzung zu enthalten, ob der scheidende Mitarbeiter mit einer Auszeichnung für seine geleisteten Dienste geehrt werden soll. Die letztendliche Freigabe für eine Auszeichnung erfolgt durch den Imperator oder seine Stellvertreter.

(7) Insbesondere die im internen Nachrichtenbereich des HoloNets zu veröffentlichenden Entlassungsschreiben sollten eine persönliche Wertschätzung des Abteilungsleiters oder des Imperators enthalten.


§ 51 Abteilungs-NPCs

(1) Jeder IHQ-Mitarbeiter erhält für seine Abteilungsarbeit einen NPC, welchen er selbst gestalten kann. Diese NPCs dienen dazu die herausgehobene Stellung der IHQ-Mitarbeiter in der imperialen Bürokratie nicht mit den Spielcharakteren im militärischen Alltag zu vermischen. Die Lebensläufe dieser Abteilungs-NPC sind gegebenenfalls durch das IAB, IIN oder IFN zu prüfen und dürfen auf der Holopedia veröffentlich werden.

(2) Die Abteilungs-NPCs sollen vornehmlich für die Arbeiten im Rahmen des IHQ eingesetzt werden. Truppenbesuche mit diesen sind zur Erfüllung von Aufgaben und nur auf Wunsch oder mit Einwilligung des jeweiligen Kommandanten durchzuführen.


Abschnitt IX – Imperiales Holonet

§ 52 Rechtlicher Rahmen

Alle Rechte am Imperialen Holonet, dem Programmcode oder sonstigen dazugehörigen Entwicklungen gehören keiner einzelnen Person sondern dem Rollenspiel das unter der URL www.sw-empire.de bekannt ist. Das Kopieren, vervielfältigen oder die Weitergabe des Programmcodes ist nicht gestattet und benötigt eine Erlaubnis der Spielleitung. Die Spielleitung kann per Holomail erreicht werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird mit schweren Strafen oder den Ausschluss aus dem Rollenspiel geahndet.


§ 53 Charakterbilder und IC-Galerie

(1) Die Bilder in der IC-Galerie sind identisch mit dem IC-Bild des Spielcharakters in der Dienstakte und können vom Spieler nicht selbst eingestellt werden. Ein Wechsel des IC-Bildes in der Dienstakte ist über eine Holomail an das Imperialen Administrationsbüro zu beantragen. Festgelegte Standardabmessung für die Bilder ist 168x216px.

(2) Es gelten folgende Einschränkungen:

a) Keine Bilder bekannter Star Wars Charaktere (keine rückwirkende Anwendung)
b) Keine Bilder realer Personen (keine rückwirkende Anwendung)
c) Keine Bilder, die schon ein anderer Spieler für seinen Charakter gebraucht (siehe IC-Galerie und Holopedia)
d) keine diskriminierenden, sexistischen und rassistischen Bilder oder Abbildungen mit verfassungsfeindlichen Symbolen oder Gesten

(3) Es wird aus Copyright- und Datenschutzgründen ausdrücklich dazu geraten KI-Generatoren für die Bilderzeugung zu verwenden. Die Rollenspielleitung behält sich vor künftig bei bildrechtlich fraglichen Aufnahmen und Abbildungen zur Löschung zu schreiten, um sich selbst vor rechtlichen Nachteilen zu schützen.


§ 54 OOC-Galerie

(1) Jeder Spieler hat die Möglichkeit sein eigenes OOC Bild in der Galerie zu veröffentlichen. Es muss sich dabei ausdrücklich um ein Bild der eigenen Person handeln.

(2) Ausdrücklich verboten sind sexistische oder rassistischen Bilder sowie diskriminierende Darstellungen von Minderheiten oder die Abbildung verfassungsfeindlicher Symbole oder Gesten. Bei Zuwiderhandlungen drohen rechtliche Folgen.


§ 55 Zugang

Zugang zum Holonet erhält jeder Mitspieler der erfolgreich die Imperiale Ausbildungsakademie durchlaufen hat. Das Imperiale Administrationsbüro erstellt bei der Kommandierung einen Account und teilt dem Spieler seine Zugangsdaten per E-Mail mit.


§ 56 Passwörter

(1) Passwörter können über die Option „Profil“ geändert werden. Sollte das Passwort verloren gehen, kann über das IAB ein neues angefordert werden.

(2) Weder das IAB noch die Spielleitung werden nach den Passwörtern eines Mitspielers fragen. Wird einer fremden Person das eigene Passwort dennoch mitgeteilt, ist der betreffende Spieler für den verursachten Schaden selbst verantwortlich.


§ 57 Veröffentlichungen

(1) Der Newsbereich des HoloNets ist in vier Bereiche aufgeteilt. Zwei dieser Bereiche sind für jeden Besucher der Seite einsehbar und zwei Bereiche sind nur für eingeloggte Nutzer sichtbar. Personal des IHQ und einige weitere Personen können in bestimmten Newsbereichen Nachrichten veröffentlichen.

(2) Die Bezeichnungen und Funktionen der jeweiligen Bereiche lauten wie folgt:

a) Galaxy Holonet News (öffentlich): Zur Veröffentlichung von Inhalten, die sich auf das RS-Geschehen beziehen, also RS-Nachrichten und atmosphärische Texte welche sich auf das gesamte Rollenspiel und seine :Geschichte beziehen
b) Anstehende Offline-Treffen (öffentlich): Informationen und Nachrichten zu den regelmäßig stattfindenden Offline-Treffen
c) Imperiale Holonet News (nicht-öffentlich): Organisatorische Angelegenheiten rund um das Rollenspiel, z.B. Auszeichnungen, allgemeine Veränderungen von Spielmechanismen, Entlassungen und Ernennungen
d) Holonet-Updates: Technische Updates und Nachrichten zur Homepage

(3) Bei der Veröffentlichung von Nachrichten ist darauf zu achten, dass diese in den jeweils passenden Bereich eingeordnet werden. Im Zweifelsfall ist das IGS, IFN oder BDI zu konsultieren.

(4) Mit der Funktion „auf Discord teilen“ können Nachrichten auf der Homepage in den News-Bereich des SW-Empire Discord-Servers gespiegelt werden.


§ 58 Ausfall des HoloNets

Das HoloNet gilt dann als ausgefallen, wenn die Homepage nicht mehr erreicht werden kann oder keine Verbindung zur Homepage mehr möglich ist. Sollte die Homepage erreichbar sein (Anzeige des Starttextes, Links etc.) gilt das HoloNet als nicht ausgefallen. Sollte die Homepage also zu erreichen sein, aber es Probleme mit dem Account geben (Passwort vergessen, Browserprobleme etc.) oder sollten sonstige Probleme beim Zugriff auftreten, gilt das HoloNet als nicht ausgefallen. Sollte es Probleme mit einem Account geben, kann das BDI, oder bei Passwortproblemen, das IAB kontaktiert werden.


Abschnitt X – OOC-Galaxypub und Discord

§ 59 Allgemeines

(1) Das soziale Leben des Rollenspiels findet im #oocgalaxypub im IRC oder auf dem Discordchannel #oocgalaxypub statt. Hier sind beide Räume im Speziellen gemeint und alle anderen Channels und Räume im IRC und Discord.

(2) Mit dem Betreten des #oocgalaxypub erkennt der User automatisch die hier geltenden Regeln an und hält sich an die allgemein geltende NETIQUETTE. Der #oocgalaxypub dient zum Austausch von Informationen, Gesprächen zwischen den Usern und zur Förderung der sozialen Kontakte, sowie als allgemeiner Aufenthaltsort für Gäste und Mitspieler des SW-Empire Rollenspieles.


§ 60 Was ist der #oocgalaxypub?

Der #oocgalaxypub ist ein üblicher Chatraum, welchen man über das IRC Netzwerk erreichen kann. Der #oocgalaxypub befindet sich auf dem folgenden Server: irc.st-city.net. Es gelten hier die Regeln des Servers sowie des Raumes. Der #oocgalaxypub dient als gemeinsamer Aufenthaltsort des SWEmpire Rollenspieles (www.sw-empire.de).


§ 61 Zugang

Grundsätzlich darf jeder den #oocgalaxypub betreten und dort chatten und sich mit den Angehörigen des SW-Empire unterhalten. Es versteht sich von selbst, dass jeder Teilnehmer im #oocgalaxypub sich an die NETIQUETTE zu halten hat.


§ 62 Werbung

(1) Es ist nicht erlaubt URLs von fremden Rollenspielen im #oocgalaxypub zu posten oder zum Übertritt in diese Rollenspiele zu überreden. Sollten Personen sich dieser Regelung widersetzen, werden sie auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und gekickt/bannt. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird ein Dauerbann erteilt.

(2) Nicknames mit RS Fremden Rängen, Kürzeln oder anderen Hinweisen sind ebenfalls verboten, dies wird als indirekte bzw. als Schleichwerbung angesehen. Sollten Personen sich dieser Regelung widersetzen, werden sie in einem persönlichen Kanal dazu aufgefordert ihren Nick zu ändern, mit dem entsprechenden Hinweis auf die Regeln. Sollte keine Korrektur eintreten, wird die entsprechende Person gekickt/bannt.


§ 63 Beleidigungen

Beleidigungen im #oocgalaxypub sind verboten. Sollten diese auftreten und ernsthaft gemeint sein, so wird die Person von einem Operator dazu aufgefordert, die Beleidigungen zu unterlassen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet oder eskaliert die Situation noch weiter, so wird die Person gekickt oder im weiteren Verlauf gebannt.


§ 64 Missbrauch des Operatorstatus

(1) Sollte der Operatorstatus, auf welcher Weise auch immer, missbraucht werden, so verliert die Person ihre Rechte als Operator. In extremen Fällen kann dies auch zu einem zeitweiligen Bann führen. Operator welche von sich aus Beleidigungen aussprechen, verlieren ebenfalls ihr Anrecht auf den Status als Operator. Grundloses Kicken führt ebenfalls zum Verlust des OP-Status.

(2) Jedes Mitglied des SW-Empire Rollenspieles hat das Recht sich über die Verhaltensweisen der eines Operators zu beschweren, dass gilt ebenso für „Amtsmissbrauch“. Im Falle einer Beschwerde kann sich an den Spielleiter oder dessen Stellvertreter gewandt werden oder schriftlich eine Beschwerde einreicht werden. In der Mail sollte klar aufgeschlüsselt werden, um welche Vergehen es sich handelt und wer beteiligt war. Zusätzlich muss das Chatlog mitgeschickt werden.


§ 65 Scripte

Generell sind Chatscripte sowie Musikscripte im #oocgalaxypub erlaubt. Allerdings müssen bei Chatscripten alle Sicherheitseinstellungen deaktiviert werden. Musikscripte dürfen ebenfalls benutzt werden, sollte damit jedoch gefloodet werden, so wird die betroffene Person verwarnt, gekickt und/oder gebannt.


§ 66 Sonstige Verhaltensregeln

(1) In den Chaträumen können grundsätzlich viele Themen diskutiert werden, es sollten jedoch die guten Sitten und ein gegenseitiger Respekt stets gewahrt bleiben. Radikale oder extremistische Äußerungen jeglicher politischen Ausrichtung sind strengstens verboten und führen zum dauerhaften Ausschluss. Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen oder in sonstiger Art und Weise rassistischen Ressentiments Vorschub leisten, werden nicht geduldet und umgehend geahndet. Dies gilt ebenso bezüglich verharmlosender Aussagen jedweder vergangener oder gegenwärtiger krimineller Aktivitäten oder Gräueltaten. Der Versuch derartige Aussagen als scherzhaft oder als Witz zu verschleiern, verhindert nicht die Ahndung derartigen Verhaltens. Sachliche Diskussionen oder Gespräche über historische Begebenheiten sind in diesem Sinne nicht verboten, es ist hierbei jedoch auf Wissenschaftlichkeit zu achten. Die Verbreitung von Fake-News oder gemeinhin als Verschwörungstheorien bezeichnete Aussagen, sind nicht erwünscht.

(2) Es wird von allen Anwesenden stets ein höflicher Umgangston erwartet. Jegliches provokante Gehabe oder die Erniedrigung anderer Mitspieler ist unerwünscht. Des Weiteren sind automatische Baken (in regelmäßigen Abständen gesendete Texte) unerwünscht. Sollte der User auf Ansprache nicht reagieren, wird er gekickt. Das Gleiche gilt für regelmäßig gesendete Away-Nachrichten. Eine Ausnahme sind hierbei Hinweise auf Radio- oder Podcast-Sendungen, die von den Mitgliedern des Rollenspiels produziert werden. Diese Hinweise sollten aber nicht in Spam oder Flood ausarten.


§ 67 Regelungen zum Nickname

Operator haben die Aufgabe sich durch ihren Nicknamen als Mitglieder des Rollenspiels kenntlich machen. Das Suffix „[IMP]“ ist zwar nicht mehr zwingend nötig, dienen aber zu besseren Übersicht. Sollten sich Chatoperator umnicken und ihr Name dabei nicht kenntlich sein (z. B. durch NPC-Namen), so haben sie sich selbst den Operator-Status zu nehmen. Clone sind ebenfalls nicht erlaubt, außer für Missionen.


§ 68 Rekruten

(1) Um die Anwerbung von Rekruten für die eigene Einheit im Bereich des #oocgalaxypub zu verhindern, wurden verschiedene Regeln und Strafmaßnahmen eingeführt, welche durch das IAB vollzogen werden.

(2) Wirbt ein Mitspieler im Pub für eine bestimmte Einheit, werden dem betreffenden Spieler 30 Punkte abgezogen. Sollten verschiedene Spieler beteiligt gewesen sein so gilt dies für alle Beteiligten.

(3) Treten wiederholt Werbungsversuche durch bereits aufgefallene Spieler auf, erfolgen weitere Bestrafungen in Form von Punkteabzug von 20 Punkten und die Degradierung um einen Rang.

(4) Sollte es kein Einsehen geben, so wird der Spieler aus dem Rollenspiel entfernt. Alle Strafen gelten auch für das Ansprechen des Rekruten in persönlichen Kanälen.

(5) Rekruten entscheiden grundsätzlich selbst und unter reiner Mithilfe der IAKA zu welcher Einheit sie versetzt werden möchten. Neue Spieler sind für den Fortbestand des Rollenspiels überaus wichtig und sollen nicht zu irgendwelchen Entscheidungen überredet werden.


Abschnitt XI – IC-Galaxypub

§ 69 Definition

(1) Der Galaxypub soll der Vertiefung der einzelnen Spielcharaktere dienen und den Spielern die Möglichkeit geben, ihren Charakter auch außerhalb der Missionen spielen zu können. Alle Handlungen und Aktionen haben direkten Einfluss auf das Rollenspiel. Die Teilnahme daran ist rein freiwillig.

(2) Der Galaxypub soll Zufallsbekanntschaften ermöglichen, ohne dass sich einzelne Spieler zuvor zu einem Treffen absprechen mussten. Er dient in diesem Sinne auch dazu den Kontakt zwischen den unterschiedlichen Spieleinheiten zu verstärken.

(3) Im Galaxypub muss nicht zwingend in Verbindung mit einem konkreten IC-Datum gespielt werden. Charaktere treffen dort vornehmlich aufeinander, weil sie gerade „zufällig“ zum gleichen Zeitpunkt dienstfrei oder Landurlaub haben.


§ 70 Regeln

Die Regeln dieses Gesetzbuches sind auch im Umgang miteinander im Galaxypub anzuwenden. Ergänzend gelten folgende sekundäre Erklärungen und Regelungen, solange sie den Aussagen des IGB nicht widersprechen: https://holopedia.de/index.php?title=Grundregeln_Galaxypub


Abschnitt XII – Abschlussbemerkung

§ 71 Änderungen

Das vorliegende Gesetzeswerk kann durch den Imperator oder seine Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Abteilungen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen des IGB einbringen und beschließen.


31.04.2025

(Siegel des Imperators)

(Unterschrift des Imperators)