Abschnitt C: Imperialer Strafkatalog
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Abschnitt C: Imperialer Strafkatalog
Artikel 1: Fristen
Das IAB kontrolliert die in der Dienstvorschrift festgelegten Fristen zur Einreichung von Berichten vor bzw. nach einer Mission.
Auflistung Fristen:
- Missionserinnerung muss 2-3 Tage vor der eigentlichen Mission beim IAB eingereicht werden. Ausnahmen bilden hier die Explorereinheit sowie die Einheit des Dunklen Ordens, hier ist keine Missionserinnerung erforderlich.
- Kommandantenbewertung muss spätestens 4 Tage nach der Mission beim IAB durch den amtierenden 1. Offizier eingereicht werden.
- Crewbewertung muss spätestens 4 Tage nach der Mission beim IAB durch den amtierenden Kommandierenden Offizier eingereicht werden.
- Logbuch muss spätestens 4 Tage nach der Mission durch den amtierenden Kommandierenden Offizier im Logbuch/Berichteforum eingestellt werden.
Artikel 2: Strafmaß
Für alle leichten bis mittelschweren Vergehen eines Offiziers, die nicht vor dem Kriegsgericht verhandelt werden, (z.B. Vernachlässigung seiner Pflichten trotz vorheriger Verwarnung, Verstöße der Führungsoffiziere gegen die Missionsrichtlinien etc.) werden durch das Administrationsbüro oder dem Oberkommando der Streitkräfte mit einem Verweis geahndet.
- Beim 1. Verweis: Der Offizier bekommt seine letzten erreichten Missionspunkte/OK-Punkte gestrichen.
- Beim 2. Verweis: Der Offizier wird um eine Rangstufe degradiert. Offiziere, die einen Posten noch auf Probe bekleiden, verlieren diesen.
- Beim 3. Verweis: Der Offizier wird um zwei Rangstufen degradiert. Kommandanten verlieren ihr Kommando und werden um eine Rangstufe degradiert. Offiziere, die einen Posten im Hauptquartier haben, verlieren diesen.
- Beim 4. Verweis: Der Offizier wird durch eine Exekution aus dem Imperium ausgeschlossen. Verweise werden gelöscht, wenn innerhalb von 2 Monaten kein weiterer Verweis hinzukommt.
Verwarnungen und Verweise verlieren ihre Wirkung, wenn innerhalb von 2 Monaten keine weitere Verwarnung oder ein weiterer Verweis hinzukommt.
Abschließende Hinweise:
Das Oberkommando der Streitkräfte weist darauf hin das vor Exekutionen von wiederholt negativ aufgefallen Offizieren nicht mehr zurückgeschreckt wird.
Artikel 3: Erläuterung zum Strafmaß
Artikel 4: Abwesenheit
Artikel 5: Gerichtsverfahren
Artikel 6: Nachrichtenstandard
Artikel 7: Mehrfachcharaktere
Artikel 8: Gerichtsbarkeit
Quellen
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