Strafkatalog für Kommandanten: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. März 2016, 13:56 Uhr


< Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift


< Imperiales Administrationsbüro


Sinn und Zweck:

Mit dem neuen Strafkatalog für Einheiten wird den Kommandierenden Offizieren der Imperialen Streitkräfte die Möglichkeit eingeräumt, gemäß Artikel 8 des IAB Strafkatalogs, gegen negativ auffällig gewordene Soldaten vorzugehen, ohne das IAB unmittelbar bei der Aussprache der Bestrafung zu konsultieren. Die Bestrafung kann aber nach Prüfung vom IAB wieder revidiert werden. Eine Ergänzung der Beschreibung des Artikel 8 des Strafkatalogs erschien notwendig, da bei den Kommandierenden Offizieren Unsicherheit darüber herrschte, welche Maßnahmen sie nun genau ergreifen dürfen.


Artikel 8 : Gerichtsbarkeit des Kommandanten:

Bei leichten bis mittelschweren Vergehen untersteht der Soldat der Gerichtsbarkeit seines Kommandierenden Offiziers, oder in dessen Abwesenheit seines Ersten Offiziers. Der Dienstweg ist in jedem Fall einzuhalten und bei Vergehen ist stets zuerst der Kommandierende- bzw. Erste Offizier anzusprechen. Jedwede disziplinarische Maßnahme an einem Crewmitglied ist dem Imperialen Administrationsbüro zu melden und kann durch dieses aufgehoben werden. Exekutionen und Degradierungen sind durch Kommandanten nicht zu veranlassen.


Ergänzung:

Artikel 8 Abs. 1 Leichte Vergehen

A Straftatbestände:

Mehrmaliges Nicht-Salutieren bei vorgeschriebenen Situationen Häufiges Verwenden der falschen Anredeform ( z. B. Mister bei Vorgesetzten ) Ungebührliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten Ungerechte Behandlung von Untergebenen Unrechtmäßige Bereicherung aus Kriegsbeute

B. Disziplinarmaßnahmen:

Arrest im Quartier oder im Zellenblock Strafarbeit, ( niedere Arbeiten, Minen entschärfen ) Aussetzung besonderer Gefahren Mündliche Rüge Schriftliche Rüge in der Dienstakte


Artikel 8 Abs. 2 Mittelschwere Vergehen

A Straftatbestände:

Befehlsverweigerung allgemein Befehlsverweigerung im Kampfeinsatz Nichtausführen übertragender Pflichten ( z.B. Missionserinnerung )

B. Disziplinarmaßnahmen:

Soldkürzung ( Punkteabzüge bis maximal 10, bzw anders Aberkennung der Leistungspunkte eines Einsatzes ) 1 monatige Beförderungssperre Aberkennung des zuletzt verliehenden Leistungensabzeichens ( nur eigene Einheit )

Erläuterung: Kommandierende Offiziere können bei den oben beschriebenen Straftaten nach den jeweils aufgezählten Disziplinarmaßnahmen handeln. Sie sollten jedoch selbst erkennen, wann welche Maßnahme angebracht ist und ihre „Juristische Macht“ nicht missbrauchen. Wenn ein Kommandierender Offizier eine Bestrafung erteilt, so ist diese dem IAB mit Beweismaterial ( Chatlog ) mitzuteilen. Sie kann entweder durch das IAB anerkannt werden, in diesem Fall folgt keine Reaktion seitens desAdministrationsbüros oder jedoch die Bestrafung kann reduziert oder aufgehoben werden. Kommandierende Offiziere sollten sich also bei der Strafbemessung über ihr Handeln sicher sein. Willkürliche Bestrafungen seitens der Kommandierenden Offiziere wird das Imperiale Administrationsbüro streng ahnden.

Schwere Vergehen, wie sie in der Dienstvorschrift benannt sind bleiben weiterhin ausschließlich dem IAB zur Bestrafung überlassen. Leichte und Mittelschwere Vergehen können dagegen auch weiterhin neben den Kommandanten vom IAB behandelt werden.