Abschnitt B: Einsatzvorschriften
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Abschnitt B: Einsatzvorschriften
Artikel 1: Kommandostruktur auf Einheiten
Auf den Einheiten der Imperialen Streitkräfte führt der Kommandierende Offizier / Commander Air Group das Kommando. Bei Verhinderung des Kommandanten, führt der Erste Offizier / Sicherheitschef / Stellv. Commander Air Group das Kommando, dieser wird durch den Zweiten Offizier/ Staffelführer vertreten. Der Posten Kommandierender Offizier / Commander Air Group wird ab dem Rang Lieutenant Commander / Major vergeben, der Posten des Ersten Offiziers ab dem Rang, Lieutenant Junior Grade / First Lieutenant, der Zweite Offizier ab dem Rang Officer Cadet.
Generell sieht die Befehlsgewalt am Beispiel der Navy und geltend für alle anderen Teilstreitkräfte mit ihren eigenen Posten folgendermaßen aus:
Kommandierender Offizier ➔ 1. Offizier ➔ 2. Offizier ➔ Crew
Im folgenden sind die Angaben der Posten auf die Navystruktur begrenzt, gelten jedoch bzgl. der Vorschriften für alle Teilstreitkräfte.
Artikel 2: Aufgaben der Commandocrew
Der Kommandierende Offizier ist normalerweise der höchste Offizier einer Einheit. Er hat die Befehlsgewalt über alle Offiziere in seiner Einheit und untersteht zunächst einmal dem Zentralkommando der Streitkräfte. An zweiter Stelle kommt der 1. Offizier, der den Kommandierenden Offizier bei Abwesenheit vertritt. Kommandierender Offizier und 1. Offizier werden mit speziellen Aufgaben außerhalb der Missionen betraut. Der Kommandierende Offizier hat mit Ausnahme der Missionswertung und des Einsatzberichtes, die Möglichkeit einige seiner Aufgaben dem 1. Offizier oder anderen Crewmitgliedern zu übertragen. Macht er davon Gebrauch, hat er aber trotzdem dafür zu sorgen, dass diese Aufgaben ausgeführt werden. Überträgt er dem 1. Offizier das Verfassen der Missionserinnerung, bleibt diese dann jedoch aus, wird der Kommandierende Offizier zur Verantwortung gezogen, wenn er nicht rechtzeitig interveniert z. b. auf das Ausbleiben hinweist. Der Kommandant hat die Möglichkeit, im Falle eines Versagens seitens des 1. Offiziers, den Strafkatalog für Kommandanten anzuwenden.
Fällt der Kommandierende Offizier vorübergehend aus, so tritt der 1. Offizier an seine Stelle. Gleichzeitig übernimmt der 2. Offizier den Posten des 1. Offiziers. Fällt der 2. Offizier ebenfalls aus, tritt der ranghöchste Offizier des Schiffes an seine Stelle. Bei mehreren Offizieren mit gleichem Rang entscheidet der diensthabende Kommandant, werden Posten übernimmt. Gastoffiziere dürfen nicht die Posten vom Kommandierenden Offizier, dem Ersten, dem zweiten Offizier, sowie die des LSO und JSF einnehmen.
Aufgaben des kommandierenden Offiziers
Vor der Mission
1. Missionstermin
Sofern die Einheit nicht an ihrem normalen Termin spielt, muss die Mission mindestens 7 Tage vorher beim Imperialen Hauptquartier, per Holomail angemeldet werden. In diesem Fall muss die Missionserinnerung ebenfalls 7 Tage vor der Mission verschickt werden. Erfolgt diese Missionserinnerung nicht, zählt das Fehlen bei der Mission nicht und der Kommandierende / verantwortliche Offizier erhält beim ersten Mal eine Verwarnung. Bei erneutem Vergehen innerhalb von 2 Monaten einen Verweis. Da es in der Vergangenheit bei der Berechnung Unregelmäßigkeiten gab, wird hier ein verbindliches Beispiel aufgezeigt.
Fiktiver Fall:
Eine reguläre Mission soll zu Zeitindex: 010810n.E stattfinden, die notwendige Missionserinnerung wurde fristgemäß versandt. Am besagten Termin erscheint jedoch nur ein Bruchteil der regulären Crew und auch die Anzahl von Gastoffizieren ist nicht ausreichend. Der Kommandant entscheidet, dass er die Mission um eine Woche verlegt. Dieser Zeitindex wäre dann der Zeitindex: 080810n.E, um dies regelkonform zu erreichen muss der Kommandant oder ein beauftragtes Crewmitglied noch am Tage des ursprünglichen Einsatzes (ZI 010810n.E) die Beantragung beim IHQ für eine Verlegung einreichen und gleichzeitig die erste Missionserinnerung versenden. Nur so ist die Frist der 7 Tage einzuhalten.
- Empfänger der Missionserinnerung:
- Besatzung über IHN
- Kopie an das Imperiale Administrationsbüro per Holomail
2. Missionserinnerung
Die Missionserinnerung ist 2-3 Tage vor der Mission zu verschicken. Sie muss spätestens 2 Tage vor der Mission abgeschickt sein. Auch wenn 7 Tage vor der Mission bereits eine Erinnerung verschickt wurde (bei einem RS das nicht an den normalen Terminen angesetzt wurde), muss diese zweite Missionserinnerung trotzdem erfolgen. Erfolgt diese Missionserinnerung nicht, zählt das Fehlen bei der Mission nicht! Der Kommandierende / verantwortliche Offizier erhält beim ersten Mal eine Verwarnung. Bei erneutem Vergehen innerhalb von 2 Monaten einen Verweis. Missionserinnerungen im Foren – RS - Zweig entfallen. Sie ist dort nicht nötig, da die Einheit durchgängig im Einsatz ist.
- Empfänger der Missionserinnerung:
- Besatzung über IHN
- Kopie an das Imperiale Administrationsbüro per Holomail
3. Missionsvorgaben
Die Kommandierenden Offiziere können den Inhalt ihrer Missionen selbst festlegen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen:
3.1 Sollten in der Mission Angriffe gegen eine der folgenden Parteien geflogen werden: die dritte Republik, Zahaliraner, Ssi-ruuk, Hapaner, Chiss, Shkaam, Yuuzhan Vong oder sollten Einrichtungen einer dieser Parteien angegriffen werden, so ist vorher das Oberkommando der Streitkräfte (OkdSt) zu kontaktieren. Wird das OkdSt nicht informiert, gilt das Missionsergebnis nicht
als offiziell. Die Teilnahme an der Mission zählt zwar für die Offiziere, aber das Missionsergebnis wird nicht eingetragen und das Logbuch wird nicht veröffentlicht. Ein Kommandierender Offizier, der das OkdSt insgesamt zwei Mal übergeht (allerdings nur in den Fällen, indem das OkdSt informiert werden muss), kann seines Postens enthoben werden.
3.2 Für fast alle Systeme / Planeten gibt es in der Holopedia www.holopedia.de bereits Beschreibungen. Der Kommandierende Offizier hat vor der Mission zu prüfen, ob für das System, in dem die Mission stattfindet, eine Beschreibung existiert. Ist das der Fall, so muss er sich an die Informationen halten, die dort gegeben sind. So darf er z.B. aus einem bewaldeten Planeten keinen Wüstenplanet machen. Er darf allerdings selbst Beschreibungen zufügen, wenn diese in der Mission aufgetaucht sind. Wenn ein Kommandierender Offizier sich nicht an die Vorgabe hält, gilt das Missionsergebnis nicht als offiziell. Die Teilnahme an der Mission zählt zwar für Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift Seite 8 von 16 Letzte Aktualisierung: 081213 n. E. die Offiziere, aber das Missionsergebnis wird nicht eingetragen und das Logbuch wird nicht veröffentlicht. Erreichbarkeit der Holopedia unter www.holopedia.de.
Nach der Mission
1. Missionsergebnis / Crewbewertung
Im Zeitraum von 4 Tagen nach der Mission hat der Kommandant schriftlich das Missionsergebnis an das Imperiale Administrationsbüro per Holomail zu schicken. Diese enthält die Punktbewertung der teilgenommenen Offiziere mit ausgeführtem Posten, unentschuldigtes und entschuldigtes Fehlen (auch Urlaub), alle Auszeichnungen und vorgenommene Beförderungen während der Mission, Benennung des Offiziers der die Kommandantenwertung macht und etwaige Kommentare zur Mission an sich.
2. Logbuch für Crew und Oberkommando
Dieser Bericht ist innerhalb von 4 Tagen, durch den Kommandanten, nach der Mission ins Logbuch /Berichteforum zu erstellen. Der Inhalt dieses Berichtes ist der Vorlagen im IHN unter Regelwerke, zu entnehmen. Bei zu spät abgegebenen Logbüchern oder formal falschen Logbüchern erhält der amtierende Kommandierende Offizier eine(n) Verwarnung/Verweis.
Bei ausgefallenen Missionen
Fällt eine Mission aus, weil zu wenige Offiziere anwesend sind, verfasst der Kommandierende Offizier nur einen Bericht ans Oberkommando und unterrichtet das IAB darüber das die Mission ausgefallen ist. Es gelten hierfür die gleichen Bestimmungen und Fristen wie oben aufgeführt.
Außerhalb der Mission
Der Kommandierende Offizier sollte immer der erste Ansprechpartner für seine Crew sein und sich auch um deren Anliegen kümmern. Hierzu ist ein gewisses Maß an Eigenaktivität des Kommandierenden Offiziers nötig. Regelmäßig befragt das Oberkommando die Crews nach ihrer Zufriedenheit mit ihrem Kommandierenden Offizier. Sollte sich zeigen, dass ein Kommandierender Offizier sich nicht so um seine Crew kümmert, wie es erforderlich ist, wird das Oberkommando über Beförderungssperren für den betreffenden nachdenken. Sollte ein Kommandant seine Pflichten regelmäßig vernachlässigen, kann er vorübergehend vom Dienst suspendiert oder in gravierenden Fällen seines Kommandos enthoben werden.
Aufgaben des ersten Offiziers
Vor der Mission
Der 1. Offizier hat hier keine besonderen Aufgaben. Er sollte jedoch prüfen, ob der Kommandierende Offizier seinen Aufgaben vor der Mission nachkommt. Ist das nicht der Fall und eine Missionserinnerung bleibt z. B. innerhalb der genannten Fristen aus, so sollte der 1. Offizier aktiv werden und selbst eine Missionserinnerung an die Crew schicken. Sollte er dies nicht tun ist er für diesen Fall mitverantwortlich! Das Administrationsbüro wird sich in solchen Fällen natürlich einen Vermerk machen, so dass es sich für den 1. Offizier bei zukünftigen Bewerbungen für einen Kommandoposten positiv auswirken könnte. Ebenso natürlich im negativen Fall.
In der Mission
Der 1. Offizier hat den Kommandierenden Offizier bei der Durchführung der Mission und der Umsetzung der Leitung zu helfen. Sollten Crewmitglieder unterbeschäftigt sein oder Unsinn bauen, so obliegt es dem 1. Offizier hier zu intervenieren und dem Kommandierenden Offizier somit zu helfen/entlasten. Sollte der Kommandierende Offizier innerhalb der Mission nicht sofort reagieren können, z.b. durch Mitteilen der neuen Daten an einzelne Crewmitglieder, so ist der 1. Offizier zur Stelle um IC (= In Charakter) die Missionsweiterführung zu überbrücken. Sollte der Kommandierende Offizier Dinge überlesen oder ignorieren, so ist er vom 1. Offizier darauf hinzuweisen.
Nach der Mission
In der Regel bewertet der 1. Offizier den Kommandanten. Sollte aber der 1.Offizier nicht anwesend sein so macht die Bewertung der nächst ranghöhere Offizier des Schiffes. Kommen zwei gleichrangige in Frage entscheidet der Kommandant wer die Bewertung macht. Gastoffiziere dürfen die Bewertung nur in Ausnahmefällen machen. Der Kommandant muss im Missionsergebnis angeben, wer die Kommandantenbewertung zu erledigen hat. Die Bewertung ist innerhalb von 4 Tagen per Holomail und unter Verwendung der Holomailvorlage, zu schicken. Sollte der Offizier die Kommandantenwertung nicht abgeben so erhält er eine/n Verwarnung/Verweis.
Außerhalb der Mission
Kommt ein neues Crewmitglied an Bord, begrüßt der 1. Offizier den neuen Offizier offiziell an Bord und weist ihn in seinen Posten ein. Außerdem sollte der 1. Offizier neuen Offizieren für Fragen zur Verfügung stehen bzw. in den ersten Missionen während der Mission Hilfestellung geben.
Aufgaben des zweiten Offiziers
Generell wird der 2. Offizier nicht mit besonderen Aufgaben betraut. Er ist lediglich der Vertreter, wenn der 1. Offizier oder der Kommandierende Offizier ausfallen. Voraussetzung für den Posten des 2. Offiziers ist, dass mindestens einmal jeder Posten seiner Truppengattung einmal ausgeführt wurde. Dies kann in einer Probezeit von 3 Monaten nach Ernennung nachgeholt werden. Des Weiteren muss er am Kommandolehrgang für Offiziere erfolgreich teilgenommen haben. Sollte der Offizier dies nicht schaffen so wird ihm der Posten entzogen.
Artikel 3: Gastoffiziere
Sind während einer Mission Posten unbesetzt, so kann der Kommandierende Offizier diese mit Gastoffizieren besetzen. Beim Einsatz von Gastoffizieren sollte der Kommandierende Offizier dann darauf achten, wen er einsetzt. Niederrangige Offiziere sind den höherrangigen immer vorzuziehen. Doppelbesetzungen von Posten sind möglich, wobei darauf zu achten ist, dass die Führungspositionen (Jagdstaffelführer, Leitender Sicherheitsoffizier) der regulären Crew vorbehalten bleiben. Zur Not kann sich der Gastoffizier für die Dauer der Mission kurzfristig im Rang „degradieren“. Es wird empfohlen, während einer Gast-Mission einen NPC zu spielen. Die Kommandanten der Einheiten entscheiden darüber, ob sie IC-Chars zu Gastmissionen zulassen.
Artikel 4: Urlaub & Entschuldigungen
Entschuldigungen und Beurlaubungen sollten im Vorfeld an Kommandierenden Offizier, Ersten Offizier sowie ans Imperiale Administrationsbüro geschickt werden. Entschuldigungen werden bis maximal 48 Stunden nach Missionsende akzeptiert, ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird wie im Strafkatalog festgelegt geahndet. Jeder Soldat, Unteroffizier und Offizier hat das Recht einen Urlaub einzureichen, hierbei sind wiederum der Kommandant, der Erste Offizier sowie das Administrationsbüro zu verständigen. Möglich sind 6 Wochen Urlaub im halben Jahr, weitergehende Beurlaubungen sind in Ausnahmefällen mit dem Administrationsbüro zu klären.
Quellen
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