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Allgemeine DefinitionDie Wehrmedizin, treffender auch als Militärmedizin bezeichnet, ist ein medizinisches Spezialgebiet, das sich mit der Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen unter militärischen Gesichtspunkten beschäftigt. Sie basiert Großteils auf den Erkenntnissen und Methoden der Allgemeinen Interspeziesmedizin unter spezifischer Konzentration auf militärisch besonders relevante Aspekte. Hierzu zählen neben der Chirurgie, der Internistischen/Inneren Medizin und der Orthopädie unter anderem auch die Toxikologie, die Hygiene und der Bereich Strahlenschutz, sowie spezielle Punkte der Pharmazeutik. Aufgaben der Militärmedizin sind beispielsweise • die Bewältigung eines Massenanfalls von Verwundeten • die Diagnostik und Therapie von Verletzungen durch Waffen oder Kampfmittel oder durch militärische Einsatztätigkeiten • die Behandlung von einsatzbedingten psychiatrischen Erkrankungen. Zu den besonderen Herausforderungen der Wehrmedizin gehören Einsätze vor Ort unter Feldbedingungen oder in improvisierten Einrichtungen wie Zeltkrankenstationen. Eine Tätigkeit im Bereich der Wehrmedizin erfordert eine spezielle Ausbildung oder Erfahrung, die im zivilen Gesundheitswesen nicht erworben werden kann. Die Vermittlung entsprechender Kenntnisse erfolgt deshalb im Rahmen der Ausbildung an der Imperialen Akademie. Ziel jeder militär-medizinischen Behandlung ist es, dass diese sowohl im Ergebnis als auch in der Qualität der Durchführung soweit möglich dem medizinisch-fachlichen Standard entspricht. GrundsätzeJedwedes medizinische Personal in den bekannten Welten, welches einen anerkannten Doktortitel der Medizin inne hat, ist nach seiner Promovierung verpflichtet einen Eid ablegen, welcher die Grundsätze der ärztlichen Ethik beinhaltet. Die im medizinischen Dienst des Militärs stehenden Soldaten und Offiziere unterliegen ebenso den Rechten, wie auch Pflichten dieser Vereidigung. Nun steht dieser Eid oftmals im Widerspruch zu einigen Handlungen, wie auch gängigen Praktiken der imperialen Streitkräfte. Die sich stellende Frage ist, ob der Eid für einen Arzt im Dienste des Imperiums noch einen zweckdienlichen Sinn erfüllt oder ob er schon gebrochen wird, sobald der Betreffende seinen Dienst antritt und/oder über Befehl zu Handlungen gezwungen wird, die dem Eid in Sinn und Wortlaut widersprechen. Der Medizinische Offizier einer Einheit des imperialen Militärs ist in erster Priorität seinen Patienten gegenüber verpflichtet, was in besonderem Maße alle Mitglieder der Einheit selbst, aber auch alle weiteren Angehörigen der Streitkräfte umfasst. Sollte ein Vorgesetzter den Arzt in eine Situationen bringen, in welcher der Eid gebrochen werden muss, ist jede folgende Entscheidung seitens des Mediziners ein Balanceakt zwischen der Verpflichtung dem Wohlergehen des Patienten gegenüber und Befehlsverweigerung. Nach einer Entscheidung zugunsten des Patienten muss der Arzt jedoch mit Konsequenzen für sich rechnen, da die Militär interne Politik, wie auch die gesetzlichen Rechte von Kriegsgefangenen im Imperium eine Misshandlung zur Informationsgewinnung oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nicht missbilligen. Den Eid stets korrekt zu befolgen ist eine anspruchsvolle Aufgabe und unterstreicht die immense Verantwort des medizinischen Personals. Unter diesen Aspekt der Verantwortung fällt nicht nur die Pflicht der ärztlichen Fürsorge und Vorbeugung, sondern auch das Recht eines Arztes, selbst vorgesetzte Offiziere vom Dienst zu suspendieren, wenn der begründete Verdacht auf physische oder psychische Nichttauglichkeit zur Dienstausübung vorliegt. Es erfordert mitunter viel Geschick, zwischen den Befehlen des Vorgesetzten, den Bedürfnissen des Patienten und der Sicherheit der Allgemeinheit zu stehen und dennoch im Interesse aller und unter Vorgabe des geleisteten Eides die richtige Entscheidung zu treffen. |