Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Exekutionen von Angehörigen des Imperiums dürfen lediglich auf Weisung des Imperators selbst oder des Imperialen Oberkommandos erfolgen. Zusätzlich sind Exekutionen möglich, wenn ein richterlicher Beschluss des Imperialen Administratrions oder des Imperialen Gerichtshofs vorliegt. Ein gefasstes Urteil kann durch das Oberkommando nach Prüfung des Falls aufgehoben werden, wenn das Urteil eine Tötung einschließt. Das Töten eines jeden höheren Lebewesens durch unautorisierte Personen ist aufs strengste verboten und wird streng bestraft. Selbstjustiz ist ebenfalls strengstens untersagt. | ||
=====Artikel 6: Nachrichtenstandard===== | =====Artikel 6: Nachrichtenstandard===== | ||
=====Artikel 7: OK - Oberkommandopunkte===== | =====Artikel 7: OK - Oberkommandopunkte===== |
Version vom 9. September 2009, 19:20 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt A: Allgemeine Vorschriften
Artikel 1: Würde eines jeden Imperialen Bürgers
Die Würde eines jeden Imperialen Bürgers ist durch die Gesetze bezüglich des öffentlichen Umgangs miteinander gewährleistet. Beleidigungen, sexistische Äußerungen, sowie rassistische Inhalte werden im Imperialen Alltag nicht geduldet. Dies gilt auch für den Umgang miteinander in den Streitkräften. Zuwiderhandlungen werden durch die Imperiale Justiz geahndet.
- Artikel 1b: Das Annehmen und Ausspielen fremder Identitäten (gemeint sind die Charaktere anderer Spieler) ist im Hinblick auf den Schutz der eigenen sowie der anderen Spielercharaktere untersagt. Einzige Ausnahme hier: sollte ein Spieler aus unbekannten Gründen wegfallen, aber zum gegeben Zeitpunkt in einer wichtigen Handlungen stecken, darf dieser "mitgezogen" werden, z. B.:
oder
'"Crewman Collins bemerkt wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt, er rennt zu diesem und zieht ihn aus der Gefahrenzone."Diese beiden Beispiele sind erlaubte Handlungen für andere Spielercharaktere, sofern Sie wegfallen oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Mission teilnehmen können.
Artikel 2: Verwaltungs- & Befehlsstruktur des Imperiums
Die Verwaltungs- und Befehlsstruktur des Imperiums ist im HoloNet nachzulesen und nachzuvollziehen. Sie behält ihre Gültigkeit bis sie dort durch Beschluss des Imperators geändert werden sollte. Es gilt im Imperium eine Befehlskette, dass heißt, nicht jeder Offizier der einen höheren Rang trägt, ist Untergebenen weisungsberechtigt, jedoch sollten Untergebene Ranghöheren immer einen gewissen Respekt entgegenbringen und sich entsprechend ihres eigenen Ranges verhalten. Das Diskriminieren rangniedriger Soldaten ohne Grund ist strengstens untersagt.
Artikel 3: Ausnahmefälle und Befugnisse
Alle nicht im Gesetzbuch geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung des Oberkommandos oder des Hauptquartiers. Das heißt Fälle die nicht im Gesetzbuch verzeichnet sind werden per Beschluss oder Weisung des Oberkommandos oder des Hauptquartiers behandelt. Dabei nimmt der Oberkommandierende der Streitkräfte eine herausragende Stellung ein. Er kann wenn es zum Wohle des Imperiums erforderlich ist, bestehende Regelungen außer Kraft setzen und je nach Sachlage agieren. Gemachte Präzedenzfälle sind bei späteren Fällen zu beachten!
Artikel 4: Aufnahme in die Streitkräfte
Jeder Bürger der einen Imperialen Pass besitzt und das Mindestalter von 16 Jahren (Spieleralter 14) für den Dienst in den Streitkräften erreicht hat, hat das Recht diesen beizutreten. Dabei ist festzuhalten, dass jeder Rekrut sich der Ausbildung der Imperialen Ausbildungsakademie (IAKA) unterziehen muss. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung wird der zum Soldaten ausgebildete Bürger durch das Imperialen Administrationsbüro (IAB) betreut und nach aktueller Postenlage eingesetzt. Alle vom Soldaten zur Ausbildung eingereichten persönlichen Daten werden einer Kontrolle durch das Imperiale Administrationsbüro (IAB) unterzogen und dann demImperialen Administrationsbüro (IAB) zur Verarbeitung überantwortet.
( Zugelassen sind maximal 2 Charaktere )
Artikel 5: Todesstrafe und Exekutionen
Exekutionen von Angehörigen des Imperiums dürfen lediglich auf Weisung des Imperators selbst oder des Imperialen Oberkommandos erfolgen. Zusätzlich sind Exekutionen möglich, wenn ein richterlicher Beschluss des Imperialen Administratrions oder des Imperialen Gerichtshofs vorliegt. Ein gefasstes Urteil kann durch das Oberkommando nach Prüfung des Falls aufgehoben werden, wenn das Urteil eine Tötung einschließt. Das Töten eines jeden höheren Lebewesens durch unautorisierte Personen ist aufs strengste verboten und wird streng bestraft. Selbstjustiz ist ebenfalls strengstens untersagt.