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Aktuelle Version vom 13. Februar 2016, 17:27 Uhr
Doktorarbeit von Larien Thor-Nourik |
Wissenschaftliche Abhandlung zur Erlangung der Doktorwürde Universität von Obroa-Skai
Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde
BegriffsdefinitionenUm die Eindeutigkeit der in dieser Arbeit aufgestellten Thesen und Erläuterungen zu gewährleisten, ist es notwendig, die Titel gebenden Schlagwörter an dieser Stelle kurz inhaltlich zu bestimmen: Als Diktatur wird eine Regierungsform bezeichnet, die sich durch die Alleinherrschaft einer Person oder Gruppe charakterisiert. Der Herrschaftsanspruch wird hierbei gerade nicht auf den Volkeswillen, also Wahlen, gestützt. Eine Diktatur ist häufig auch durch ihre Illegitimität gekennzeichnet; die Diktatur steht im Gegensatz zur Verfassung der Verwaltungseinheit oder das Zentralisieren der Macht auf eine Person bzw. Gruppe wurde ursprünglich mit einer Krise begründet, wobei das ursprüngliche, meist demokratische System ausgehöhlt und nicht wieder installiert wird. Zusätzlich möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ein belastbarer Vergleich nur geführt werden kann, sofern der Zustand der Diktatur nicht allein durch Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung aufrecht erhalten werden kann. So genannte „Schreckensherrschaften“ möchte und muss ich somit aus der im Rahmen dieser Arbeit verwendeten Begrifflichkeit der Diktatur ausklammern. Die Demokratie hingegen zeichnet sich im Kern dadurch aus, dass die Regierenden ihre Regierungsbefugnis ausschließlich auf den Volkswillen, ausgedrückt durch freie Wahlen, stützen. Ihr Macht- und Vertretungsanspruch ist zumeist durch in der Verfassung verankerte Legislaturperioden zeitlich eingeschränkt, ebenso kann bei Zweifeln an der volksgerechten Erfüllung des Regierungsauftrages die Legitimität der Regierung beispielsweise durch Neuwahlen überprüft werden. Das Volk bezeichnet alle in den geographischen Grenzen des Regierungsgebiets ansässigen Individuen, sofern sie gemeinhin als Vertreter intelligenter Spezies gelten und über keinerlei Regierungsbefugnis im Sinne des geltenden Rechts der Verwaltungseinheit verfügen. Der Begriff der Legitimation bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die rechtliche, sondern vielmehr ethische Grundlage der Regierungsbefugnis unter den Voraussetzungen, die ich in der folgenden Vorbemerkung umrissen habe.
VorbemerkungLaut einer zum erst vor wenigen Monaten durchgeführten Umfrage des Politischen Instituts der Universität zu Obroa Skai sowohl auf Coruscant, dem zentralen Planeten des Galaktischen Imperiums, als auch auf Mon Calamari, der Hauptwelt der Dritten Republik, gaben rund 73 % (Coruscant) bzw. 89 % (Mon Calamari) der Befragten an, die Zustimmung des Volkes als einzige Legitimation des Regierungsanspruches zu betrachten. In einer weiteren Erhebung gaben 91 % der Teilnehmer auf Mon Calamari an, das Galaktische Imperium für eine Diktatur zu halten, während nur 34 % der Befragten auf Coruscant diese Einschätzung teilten. Arglos erwähnte ich in einem folgenden Seminar, das sich mit der Auswertung dieser Studie beschäftigte, dass sich mein Erleben der Stimmung im imperialen Volk hiermit deckte und erntete die harsche Kritik meiner Kommilitonen. Der Kern dieser Kritik bestand in der Annahme, dass in einem System, das die Wahl der Regierenden durch das Volk gar nicht erst vorsehe, der Regierungsanspruch niemals mit der Zustimmung des Volkes rechtfertigt werden könne. Mit dieser Arbeit möchte ich den in der Umfrage und ihrer Interpretation zu Tage getretenen Diskrepanzen Rechnung tragen und am Beispiel des Galaktischen Imperiums feststellen, ob tatsächlich allein demokratische Systeme für sich beanspruchen können, durch das Volk legitimiert zu sein.
Thesen und ThesenprüfungFolgende Thesen habe ich auf Grundlage der zuvor formulierten Problemstellung aufgestellt. Diese sind zu überprüfen.
Auch in der Diktatur rechtfertigen die an der Herrschaft Beteiligten ihren Machtanspruch unter Hinweis auf die Interessen des Volkes.Während eine demokratische Regierung bereits aufgrund ihrer Natur den einzigen Zweck erfüllt, die Interessen des Volkes umzusetzen, das sie gewählt hat, so ergibt eine nähere Überprüfung, dass auch Vertreter des Galaktischen Imperiums, das im Rahmen dieser Arbeit als „Beispieldiktatur“ fungiert, regelmäßig darauf verweisen, einzig und allein im Sinne der Bürger zu handeln. Exemplarisch sei hier auf die Interviews Fleet Admiral Redhorses und des Geheimdienstchefs Bart Mancuso verwiesen. Mehrfach fallen hier Äußerungen, die zur Rechtfertigung von Handlungsweisen auf das Interesse der Bürger verweisen. So spricht Mancuso davon, dass man „sämtliche […] zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen“ werde, „um die Bürger des Imperiums […] zu schützen.“ Weiterhin unterstreicht er gar die Notwendigkeit der Kontrolle durch die Bevölkerung: „Etwas was öffentlich gemacht wird, ist immer besser kontrollierbar. Nicht nur durch den Imperator, das Militär oder den Geheimdienst... Nein, durch Sie und alle Bürger.“[1] Auch Don Redhorse, Oberbefehlshaber der Ersten Flotte, und ein enger Vertrauter des Imperators, äußerte sich ähnlich, als er nach dem Ende des großen Krieges gegen die Vong und Shkaam auf interplanetare Hilfsaktionen angesprochen wurde: „Aber ich kann Ihnen mitteilen, dass das Imperium, schon im eigenen Interesse und dem seiner Bürger, humanitäre Hilfsaktionen starten wird.“[2] Ähnlich drückt sich der Leiter des Imperialen Informationsnetzwerks, Prof. Dr. Van Scyver, aus: „Die Frage ist nur, ob letztendlich das Ziel erreicht wurde. Der Schutz und die Sicherheit der Bürger.“[3] Ebenso äußerten sich zu diversen Gelegenheiten Grand Admiral Rayment und selbst Imperator Casston: „Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Imperium im neuen Glanz erstrahlt und für die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Bürger sorgen kann.“[4] , so schloss der Imperator seine Übertragung anlässlich des Kriegsendes zu Ende des Jahres 15 n.E. Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch die Handelnden einer Diktatur zu vielfachen Gelegenheiten betonen, ausschließlich im Interesse der Bevölkerung zu handeln. Dies lässt ohne weiteres darauf schließen, dass zumindest beansprucht wird, mit dem Volkswillen übereinstimmend zu regieren. Obwohl ein Willensausdruck des Volkes im Sinne von Wahlen für die Übernahme der Regierungsgewalt eines Diktators nicht Voraussetzung ist, lässt es sich nicht von der Hand weisen, dass im Verlauf der weiteren Ausübung der Regierungsgewalt ebenso regelmäßig auf die Kongruenz hinsichtlich des Volkswillens hingewiesen wird. Dieser Umstand lässt den Schluss zu, dass diktatorische Regierungen keineswegs eine Unabhängigkeit vom Willensausdruck ihrer Bürger für sich in Anspruch nehmen, sondern diesen vielmehr selbst zur Legitimation ihrer Handlungen heranziehen.
Die Duldung einer Regierung wird durch das Volk ähnlich empfunden wie die Bestimmung der Regierung durch Wahlen.Um diese Annahme zu be- oder zu widerlegen, wurde eine Umfrage auf einem imperialen (Coruscant) und einem republikanischen (Mon Calamari) Planeten durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden jeweils 150.000 ansässige Individuen zwischen 20 und 40 Standardlebensjahren anonym befragt. Um der Möglichkeit zu begegnen, die befragten imperialen Bürger könnten „aus Angst vor Repressalien“ verfälscht antworten, wurde im Vorfeld der Umfrage schriftlich garantiert, keinen Hinweis auf die Identität der Befragten zuzulassen.
Die Statistiken verdeutlichen, dass der Anteil der Bevölkerung, der seine Regierung als rechtmäßig empfindet, auf Mon Calamari höher ist (84 % gegenüber 73 %), jedoch gehen auch 7 % im Gegensatz zu 5 % von der Unrechtmäßigkeit der Regierung aus. 9 % bzw. 12 % können die Frage nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten.
Auch diese Zahlen zeigen nur äußerst geringe statistische Abweichung. Grundsätzlich geben rund ein Drittel der Befragten an, selbst eine andere Regierung ausgewählt haben zu wollen, und zwar auf Coruscant 30 %, auf Mon Calamari 34 %. Jeweils knapp unter 1/10 der Befragten haben angegeben, das Gefühl zu haben, bei der Auswahl der Regierung keine Rolle gespielt zu haben. Die große Mehrheit kann die Frage, an der Regierungswahl unbeteiligt gewesen zu sein, eindeutig verneinen.
Die Auswertung der Zahlen verdeutlicht, dass jeweils ein Großteil der Befragten (Coruscant: 42 %, Mon Calamari: 51 %) davon ausgeht, dass die Regierung in den meisten Fällen im Interesse der Bevölkerung handelt und dieses ausschlaggebend für die gefällten Entscheidungen ist. Rund 23 % (Coruscant) bzw. 20 % (Mon Calamari) schätzen, dass die Regierung häufig im Sinne des Volkes handelt. Rund 22 % (Coruscant) respektive 17 % auf Mon Calamari gehen davon aus, dass die Regierung nur manchmal, selten oder grundsätzlich nicht aus Rücksicht auf den Willen der Bürger handelt.
Insgesamt zeigen sich Abweichungen höchstens im einstelligen Prozentbereich. Insbesondere scheinen sowohl die Bürger der Demokratie als auch die der Diktatur die Rechtmäßigkeit der Regierung in ähnlichem Maße anzuzweifeln. Hervorzuheben ist weiterhin, dass auch die Untertanen Imperator Casstons zu fast zwei Dritteln das Gefühl haben, bei der Auswahl des Regierenden nicht unbeteiligt gewesen zu sein. Auch die Einschätzung, dass das Interesse des Volkes maßgeblich sei bei der Entscheidungsfindung durch die Regierenden, teilt auf beiden Planeten ein Großteil der Befragten.
Die Zufriedenheit des Volkes im Hinblick auf die Regierenden unterscheidet sich in Demokratie und Diktatur nicht wesentlich.Auch hinsichtlich dieser These habe ich im Rahmen der bereits beschriebenen Erhebung Fragen an die Bürger gestellt:
48 % der Befragten auf Mon Calamari würden bestimmte Entscheidungen eventuell gern selbst treffen. Dem stehen 40 % der imperialen Befragten gegenüber.
Die Auswertung Umfrageergebnisse zu diesem Themengebiet zeigt deutlich, dass sowohl Bürger einer Demokratie als auch einer Diktatur in vergleichbarem Maße mit der Entscheidungsfindung der Regierungsvertreter zufrieden bzw. unzufrieden sind. Lediglich hinsichtlich solcher Entscheidungen, die auf wenig Gegenliebe im Volk stoßen, zeigt sich eine deutlich höhere Akzeptanz in der imperialen Bevölkerung. In der Theorie würde ein deutlich größerer Teil der imperialen Bevölkerung es ablehnen, den Machthabern die Entscheidungen aus den Händen zu nehmen, als es in der republikanischen Bevölkerung der Fall ist. Hierbei handelt beinahe ein Drittel der imperialen Befragten aus einer Grundsätzlichkeit heraus, wohingegen ein Drittel der republikanischen Bevölkerung seine Ablehnung der eigenen Entscheidungsfindung damit begründet, hierfür nicht qualifiziert zu sein.
Zusammenfassung und FazitDie im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Studie hat zwar marginale Abweichungen im Bereich des Kritikausdrucks zu Tage gebracht hat, decken sich vor allem die Einschätzung der eigenen Einflussnahme auf die Regierungsfindung und die Entscheidungsfindung durch die Regierung zum größten Teil. Nachdem bereits eingangs festgestellt werden konnte, dass auch ein Diktatur sich in den meisten Fällen auf die Legitimation durch das Volk beruft, belegt diese Studie die These, dass im Umkehrschluss auch das Volk das Gefühl hat, durch sein Handeln die eigene Regierung sowie deren Entscheidungen erst zu legitimieren. In der Demokratie erfolgt diese Legitimation ausdrücklich und ausschließlich über freie Wahlen, wohingegen die Legitimation eines Diktators sich aus der Duldung dessen durch das Volk ergibt. Die Rolle, die das Volk im Ganzen in beiden Verwaltungssystemen ausfüllt, deckt sich größtenteils: Sie dient in beiden Fällen der Rechtfertigung des Machtanspruchs, im Falle der Demokratie auf aktive Weise, im Falle der Diktatur findet die Legitimation passiv, ergo durch das Unterlassen des Widerstandes, statt. Obwohl man gegenüber manchen Scheindemokratien als auch bestimmten, von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung geprägten Autokratien den Vorwurf gelten lassen muss, dass diese Form der Duldung erst durch Druck und Zwang zustande kommt, muss festgehalten werden, dass im Empfinden der Bevölkerung beide Formen der Beteiligung als gleichwertig empfunden werden können. Es ist hiermit der Beweis geführt, dass die demokratische Wahl nicht als einziger Beleg für die Legitimation einer Regierung durch das Volk besteht. Vielmehr muss auch die Duldung eines Machthabers durch sein Volk, unter Berücksichtigung der weiteren Umstände, als solcher gelten.
Einzelnachweise
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