Abschnitt C: Imperialer Strafkatalog

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< Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift


Abschnitt C: Imperialer Strafkatalog

Artikel 1: Fristen

Das IAB kontrolliert die in der Dienstvorschrift festgelegten Fristen zur Einreichung von Berichten vor bzw. nach einer Mission.

Auflistung Fristen:

  • Missionserinnerung muss 7 Tage vor einer verschobenen Mission beim IAB eingereicht werden. Ausnahmen bilden hier die Explorereinheit sowie die Einheit des Dunklen Ordens, hier ist keine Missionserinnerung erforderlich.
  • Kommandantenbewertung muss spätestens 4 Tage nach der Mission beim IAB durch den amtierenden 1. Offizier oder einem beauftragten Offizier eingereicht werden.
  • Crewbewertung muss spätestens 4 Tage nach der Mission beim IAB durch den amtierenden Kommandierenden Offizier eingereicht werden.
  • Logbuch muss spätestens 4 Tage nach der Mission durch den beauftragten Offizier im Logbuch/Berichteforum eingestellt werden.

Fiktiver Fall:

Eine reguläre Mission hat zu Zeitindex 010519 n.E. stattgefunden. Um die Fristen einzuhalten müssen die Berichte bzw. das Logbuch bis Zeitindex 050519 n.E. 23:59 vorliegen. In besonderen Einzelfällen kann durch die IAB Leitung das durch die Fristsäumnis entstandene Strafmaß geprüft werden.


Artikel 2: Strafmaß

Für alle leichten bis mittelschweren Vergehen eines Offiziers, die nicht vor dem Kriegsgericht verhandelt werden (z.B. Vernachlässigung seiner Pflichten trotz vorheriger Verwarnung, Verstöße der Führungsoffiziere gegen die Missionsrichtlinien etc.), werden durch das Administrationsbüro oder das Oberkommando der Streitkräfte mit einem Verweis geahndet.

  • Beim 1. Verweis: Der Offizier bekommt seine letzten erreichten Missionspunkte/OK-Punkte gestrichen.
  • Beim 2. Verweis: Der Offizier wird um eine Rangstufe degradiert. Offiziere, die einen Posten noch auf Probe bekleiden, verlieren diesen.
  • Weiterführende Bestrafungen werden durch den IAB-Leiter in Abwägung der umfassenden Umstände durchgeführt. Gemachte Präzedenzfälle sind bei den Entscheidungen zu beachten.

Weiterführende Bestrafungen werden notwendig, wenn ein erneutes Vergehen nach der Vergabe des 2. Verweises innerhalb der Bewährungszeit vorliegt.

Verwarnungen und Verweise verlieren ihre Wirkung, wenn innerhalb von 2 Monaten keine weitere Verwarnung oder ein weiterer Verweis hinzukommt.

Änderung im Regelwerk ab ZI:010825 n.E.: Bei Degradierungen wird zukünftig eine Änderung eintreten. Es wird spieltechnisch um einen Rang degradiert bei der 2. Verwarnung. Hat der Char wesentlich mehr Punkte als sein aktueller Rang, werden die Punkte auch nur für den darunterliegenden Rang angepasst. Beispiel: Ein Spieler ist Captain. Punktetechnisch ist er bereits Admiral mit 2310 Punkten, hat aber einen Rangstopp drin. Bekommt dieser Char eine 2. Verwarnung, wird der Spielaccount degradiert zum Commander, Punkteabzug bekommt er aber nur bis zum nächst niedrigen Rang seiner tatsächlichen Punkte, also Abzug von 325 Punkte auf 2085 vom Punkterang Vice Admiral. So läuft der Char nicht Gefahr, zu viele Punkte zu verlieren.

Abschließender Hinweis:

Das Oberkommando der Streitkräfte weist darauf hin, dass vor Exekutionen von wiederholt negativ aufgefallenen Offizieren nicht zurückgeschreckt wird.

Artikel 3: Erläuterung zum Strafmaß

Verwarnungen bzw. Verweise (1-4) sind aufeinander folgend, unabhängig vom jeweiligen Verstoß innerhalb der Bewährungsfrist. Soll also heißen, jede Verletzung der Dienstvorschrift wird für sich behandelt, jedes einzelne Vergehen explizit bestraft. Die Bewährungsfrist beginnt mit Ablauf der nichteingehaltenen Frist und dauert 2 Monate. Bei weiteren Verstössen innerhalb der Bewährungszeit wird die Bewährungsfrist entsprechend verlängert.

Bsp. 1:

Nichteinreichen des Logbuches -> Verwarnung. Innerhalb von zwei Monaten: Nichteinreichen der Kommandantenbewertung -> 1. Verweis. Innerhalb von weiteren 2 Monaten nach dem 1. Verweis: erneutes Nichteinreichen eines Logbuches -> 2. Verweis, etc.

Bsp. 2:

Ein Spieler steht beim 2. Verweis. Nach 2 Monaten ohne Versäumnis läuft die Bewährungsfrist ab, der Spieler beginnt im Falle von erneuten Versäumnissen wieder mit der Verwarnung.

Hinweis:

Wenn ein Kommandierender Offizier die Berichte „Logbuch und Crewbewertung“ zu ein und der selben Mission nicht fristgemäß einsendet, so wird dies als ein Vergehen betrachtet und nur eine Strafe ausgesprochen. Beim Ausbleiben nur eines der genannten Berichte erfolgt dennoch, wie gewöhnlich, eine Bestrafung.

Artikel 4: Abwesenheit

Das IAB prüft jegliches Fehlen, trägt es in die Akten ein und ahndet es entsprechend der unten folgenden Anweisungen.

  • Unentschuldigtes Fehlen
    • Beim ersten unentschuldigten Fehlen: 15 Punkte Abzug und 2 Monate Bewährung mit Beförderungssperre. In diesen 2 Monaten erfolgt keine Eintragung von erspielten Punkten.
    • Beim zweiten unentschuldigten Fehlen (innerhalb der Bewährungsfrist): Degradierung um einen Rang und Versetzung in die Strafeinheit. Wenn sich der Soldat nicht innerhalb von 4 Wochen meldet, wird er entweder in die Reserve versetzt oder entlassen. Ist der Soldat noch im Range unter dem eines Leading Crewman/Private First Class/Leading Airman, erfolgt die sofortige Versetzung in die Strafeinheit. Dies gilt auch für das erste Mal unentschuldigtes Fehlen. Der Kommandierende Offizier wird über diesen Umstand informiert und hat 3 Tage Zeit, um eine Strafversetzung zu vermeiden. Diese Möglichkeit hat er für jeden Spieler ein Mal pro Kalenderhalbjahr. Macht er von seinem Recht Gebrauch, erfolgt die Bestrafung analog dem ersten unentschuldigten Fehlen.
  • Entschuldigtes Fehlen: Fehlt ein Soldat häufig, kann der Kommandierende Offizier die Versetzung des Spielers in die Reserveeinheit beantragen. Soldaten, die nicht den Rang eines Chief Crewman/Coporal/Chief Airman haben, können nicht in die Reserve versetzt werden, sondern werden erst in die Strafeinheit versetzt und wenn sie sich dann nicht melden entlassen. Das IAB behält sich vor, häufig fehlende Spieler, nach Rücksprache mit dem Kommandierenden Offizier, in die Reserve- oder Strafeinheit zu versetzen.
  • Reserve: Der Mindestrang für einen freiwilligen, wie unfreiwilligen Wechsel in die Reserve beträgt Chief Crewman/Corporal/Chief Airman. Ein freiwilliger Antrag auf Versetzung in die Reserve ist an das Imperiale Administrationsbüro zu richten. Charaktere im erforderlichen Rang, die durch eine Degradierung aufgrund unentschuldigten Fehlens unter den aufgeführten Mindestrang fallen, können nicht in die Reserve versetzt werden.
  • Bewährungszeit nach Bestrafungen auf Grund von unentschuldigtem Fehlen: Ein Soldat, welcher durch unentschuldigtes Fehlen in die Strafeinheit versetzt wurde, erhält mit dem Datum seiner Reaktivierung ( sofern eine erfolgt ) eine 2 monatige Bewährungszeit. Fehlt der Soldat in dieser Zeit erneut unentschuldigt, erfolgt die sofortige Entlassung aus den Imperialen Streitkräften. Auch in dieser Zeit werden keine Punkte, welche in Missionen erspielt werden in die Akten eingetragen.

Artikel 5: Gerichtsverfahren

Gerichtsverhandlungen werden durch das IAB geregelt. Sollte also ein Soldat Handlungen ausüben, die eine Gerichtsverhandlungen nach sich ziehen müssten, so ist das IAB über diesen Vorfall zu informieren und ein Log beizulegen. Das IAB ist neben dem Kommandierenden Offizier Anlaufstelle für offizielle Beschwerden und kann im Holonet erreicht werden. In der Regel werden beide Parteien zu einer Stellungnahme der Vorfälle aufgefordert, nach Möglichkeit mit Chatlog. Anschließend wird das IAB ein Urteil fällen oder den Fall an das Flottengericht weiterleiten. Ein standardisiertes Vorgehen gibt es nicht. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das IAB in Zukunft von aufwendigen Prozessverfahren absieht und so genannte Standgerichte einsetzen wird. Das IAB kann auf Antrag den Kommandanten von Einheiten erlauben, selbstständig Kriegsgerichte durchzuführen, über das Urteil ist das IAB zu informieren, es hat die Befugnis das getroffene Urteil aufzuheben.

Artikel 6: Mehrfachcharaktere

Soldaten mit mehreren Charakteren im RS werden alle unabhängig voneinander behandelt. Derzeit sind 3 Charaktere gleichzeitig gestattet.

Artikel 7: Gerichtsbarkeit

Bei leichtem bis mittelschwerem Vergehen untersteht der Soldat der Gerichtsbarkeit seines Kommandierenden Offiziers, oder in dessen Abwesenheit seines Ersten Offiziers. Der Dienstweg ist auf jedem Fall einzuhalten und bei Vergehen ist stets zuerst der Kommandierende- bzw. Erste Offizier anzusprechen. Jedwede disziplinarische Maßnahme an einem Crewmitglied ist dem Imperialen Administrationsbüro zu melden und kann durch dieses aufgehoben werden. Exekutionen und Degradierungen sind durch Kommandanten nicht zu veranlassen. Es existiert für Kommandanten ein Strafkatalog, der Maßnahmen für leichte und mittelschwere Vergehen erläutert. Einzusehen ist dieser auf der Homepage im Bereich Regelwerke oder in der Holopedia.

Quellen

Kapitelübersicht