Abschnitt A: Allgemeine Vorschriften

Aus Holopedia
Zur Navigation springenZur Suche springen

< Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift


Abschnitt A: Allgemeine Vorschriften

Artikel 1: Würde eines jeden Imperialen Bürgers

Die Würde eines jeden Imperialen Bürgers ist durch die Gesetze bezüglich des öffentlichen Umgangs miteinander gewährleistet. Beleidigungen, sexistische Äußerungen, sowie rassistische Inhalte werden im Imperialen Alltag nicht geduldet. Dies gilt auch für den Umgang miteinander in den Streitkräften. Zuwiderhandlungen werden durch die Imperiale Justiz geahndet.

  • Artikel 1b: Das Annehmen und Ausspielen fremder Identitäten (gemeint sind die Charaktere anderer Spieler) ist im Hinblick auf den Schutz der eigenen sowie der anderen Spielercharaktere untersagt. Einzige Ausnahme hier: sollte ein Spieler aus unbekannten Gründen wegfallen, aber zum gegebenen Zeitpunkt in einer wichtigen Handlungen stecken, darf dieser "mitgezogen" werden, z. B.:
'"Crewman Collins bemerkt wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt."'

oder

'"Crewman Collins bemerkt wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt, er rennt zu diesem und zieht ihn aus der Gefahrenzone."

Diese beiden Beispiele sind erlaubte Handlungen für andere Spielercharaktere, sofern sie wegfallen oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Mission teilnehmen können.

Artikel 2: Verwaltungs- & Befehlsstruktur des Imperiums

Die Verwaltungs- und Befehlsstruktur des Imperiums ist im HoloNet nachzulesen und nachzuvollziehen. Sie behält ihre Gültigkeit bis sie dort durch Beschluss des Imperators geändert werden sollte. Es gilt im Imperium eine Befehlskette, dass heißt, nicht jeder Offizier der einen höheren Rang trägt, ist Untergebenen weisungsberechtigt, jedoch sollten Untergebene Ranghöheren immer einen gewissen Respekt entgegenbringen und sich entsprechend ihres eigenen Ranges verhalten. Das Diskriminieren rangniedriger Soldaten ohne Grund ist strengstens untersagt.

Artikel 3: Ausnahmefälle und Befugnisse

Alle nicht im Gesetzbuch geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung des Oberkommandos oder des Hauptquartiers. Das heißt Fälle die nicht im Gesetzbuch verzeichnet sind werden per Beschluss oder Weisung des Oberkommandos oder des Hauptquartiers behandelt. Dabei nimmt der Oberkommandierende der Streitkräfte eine herausragende Stellung ein. Er kann wenn es zum Wohle des Imperiums erforderlich ist, bestehende Regelungen außer Kraft setzen und je nach Sachlage agieren. Gemachte Präzedenzfälle sind bei späteren Fällen zu beachten!

Artikel 4: Aufnahme in die Streitkräfte

Jeder Bürger der einen Imperialen Pass besitzt und das Mindestalter von 16 Jahren (Spieleralter 14) für den Dienst in den Streitkräften erreicht hat, hat das Recht diesen beizutreten. Dabei ist festzuhalten, dass jeder Rekrut sich der Ausbildung der Imperialen Ausbildungsakademie (IAKA) unterziehen muss. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung wird der zum Soldaten ausgebildete Bürger durch das Imperialen Administrationsbüro (IAB) betreut und nach aktueller Postenlage eingesetzt. Alle vom Soldaten zur Ausbildung eingereichten persönlichen Daten werden einer Kontrolle durch das Imperiale Administrationsbüro unterzogen und dann durch dieses verarbeitet. Jedem Soldaten steht die Möglichkeit frei, einen zweiten Charakter zu erschaffen. Aktive Charaktere ab dem Rang eines Chief Crewman/ Corporal/ Chief Airman beantragen diesen direkt beim IAB, mit Angabe der Einheit, zu der sie möchten. Reservisten und aktive Charaktere unter dem Rang eines Chief Crewman/ Corporal/ Chief Airman beantragen diesen bei der IAKA.

  • Ab dem ZI: 090822 n. E. (09.08.2017) besteht die Möglichkeit einen dritten Charakter zu erschaffen. Dieser wird ebenfalls beim IAB beantragt, unter Angabe der Einheit. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Der 2. Charakter muss mindestens 405 Punkte haben für die Erstellung des 3. Charakter (entspricht den Punkten für die Ränge PO/SSgt/FLtO, entscheidend sind aber die Punkte)
    • 2. Charakter muss mindestens 6 Monate aktiv gewesen sein.
    • Nur 2 von 3 Charakteren dürfen Leiterposten (LSO, JSF, RF) besetzen und nur 1 von 3 Charakteren darf einen Offiziersposten (2O, 1O/SC, KO) besetzen.

( Zugelassen sind maximal 3 Charaktere )

Artikel 5: Todesstrafe und Exekutionen

Exekutionen von Angehörigen des Imperiums dürfen lediglich auf Weisung des Imperators selbst oder des Imperialen Oberkommandos erfolgen. Zusätzlich sind Exekutionen möglich, wenn ein richterlicher Beschluss des Imperialen Administrationsbüros oder des Imperialen Gerichtshofs vorliegt. Ein gefasstes Urteil kann durch das Oberkommando nach Prüfung des Falls aufgehoben werden, wenn das Urteil eine Tötung einschließt. Das Töten eines jeden höheren Lebewesens durch unautorisierte Personen ist aufs strengste verboten und wird streng bestraft. Selbstjustiz ist ebenfalls strengstens untersagt.

Artikel 6: Nachrichtenstandard

Jede von einem Bürger oder Soldaten des Imperiums verfasste Holonetnachricht, die durch das HoloNet weitergeleitet wird muss in einem offiziellen Standard verfasst sein. Dieser Nachrichtenstandard ist bei der Imperialen Akademie zu erlernen und danach möglichst fehlerfrei anzuwenden. Das Holonet generiert (mit Ausnahme der Betreffzeile) in automatischer Form einen korrekten Standard.

Artikel 7: Missionspunkte

Für die Teilnahme an einer Mission können maximal 20 Punkte erworben werden. Zehn Punkte fallen einem dabei durch die reine Anwesenheit zu und sind vom Kommandanten ab 30 minütiger Teilnahme an der Mission zu vergeben. Bis zu zehn weitere Punkte können durch den Kommandanten für die jeweilige Spielleistung vergeben werden. Hierbei fallen besonders kreative, kooperative und stimmige Spielweise ins Gewicht. Punkte werden für zwei Stammmissionen und eine Gastmission im Monat angerechnet, somit sind maximal 60 Punkte im Monat durch die Teilnahme an Missionen zu erreichen. Charaktere ab der Rangstufe Line Captain / High Colonel / Flight Captain erhalten keine Punkte mehr für die Teilnahme an Stamm- und Gastmissionen angerechnet und können nur noch durch OK-Punkte weiter befördert werden. Als OK-Punkte gelten auch die bis zu zehn Spielpunkte, mit denen ein amtierender Kommandant ab dem besagten Rang vom 1. Offizier bewertet werden kann.

Artikel 8: OK - Oberkommandopunkte

Monatliche OK-Punkte erhalten Spieler die einen Posten innerhalb des IHQ (Imperiales Hauptquartier) bzw. einer Abteilung innehaben. Ausbilder und Kommandolizenzprüfer erhalten pro ausgebildetem Rekruten bzw. gehaltenem Kurs ebenfalls OK-Punkte. Die freie Mitarbeit in der GINN oder an der Holopedia, sowie besonders ausgeschriebene Projekte des Oberkommandos, können ebenfalls mit OK-Punkten entlohnt werden. Chronisten erhalten nach Vorlage eines Arbeitsnachweises beim IAB ihre OK Punkten. OK-Punkte erhalten nur Charaktere die aktiv auf einer Einheit spielen. Charaktere in der Reserve können ihren IHQ Posten in besonderen Fällen und in Absprache mit der RS-Leitung behalten, erhalten jedoch für die Zeit der Reserve keine OK-Punkte. OK-Punkte sind dafür gedacht um den Spieler, der neben seiner Tätigkeit auf der Einheit, noch im IHQ arbeitet zu belohnen und seine aufgebrachte Zeit bzw. Freizeit so zu entschädigen. Im Monat können maximal 30 OK-Punkte angerechnet werden

Quellen

Kapitelübersicht