Spielwiese RegB
(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen des deutschsprachigen imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire“)
Stand: Neufassung durch Bekanntmachung vom 30.04.2025Abschnitt I – Präambel
(1) Das imperiale Gesetzbuch dient der Aufrechterhaltung der Ordnung auf sämtlichen Welten des Imperiums und regelt insbesondere das Verhalten innerhalb seiner Streitkräfte. Es ist von allen Bürgern des Imperiums zu achten und soll eine gleichberechtige und allgemein gerechte Behandlung jedes Einzelnen sicherstellen. Jedes Mitglied des Imperiums hat seinerseits jederzeit im Sinne dieser Regeln und Vorschriften zu handeln und den Geist der hier festgeschriebenen Gesetze zum Wohle des Imperiums zu wahren.
(2) Unwissenheit schützt weder vor Strafen, noch nimmt sie einzelne Personen von den hier festgeschrieben Paragrafen aus. Bei Unsicherheiten oder Präzedenzfällen sind vor einer in Zweifel stehenden Handlung die Institutionen des Imperiums zu Rate zu ziehen, allen voran der Imperator und seine persönlichen Berater oder entsprechende Fachabteilungen. Hierbei sind durch die Institutionen Ermessensspielräume großzügig zu nutzen, jedoch die Regelungen dieses Gesetzbuches nicht zu Vorteilsnahme einzelner Personen oder aus anderen Gründen zu beugen.
(3) Das Gesetzbuch dient auch als Grundlage zur Schlichtung und Mediation von Streitigkeiten oder anderen Disputen unter imperialen Bürgern. Es soll eine sachliche und ergebnisorientierte Diskussion ermöglichen und wird zu diesem Zwecken stetig erweitert. Aktuelle Problemfälle oder Regelungslücken werden über die allgemeine Ausnahmeregelung nach Abschnitt I, § 5 dieses Gesetzbuches abgehandelt und zu einem späteren Zeitpunkt explizit über eine Erweiterung oder Änderung des Gesetzbuches beseitigt.
(1) Das Gesetzbuch ist in zehn Abschnitte unterteilt und versucht sämtliche relevanten Gesichtspunkte des gemeinsamen Lebens alle imperialen Bürger zu erfassen. Einzelne Abschnitte und Paragrafen können aufeinander verweisen.
(2) Das Gesetzbuch kann zu einem späteren Zeitpunkt erweitert oder geändert werden, dabei ist auf Abhängigkeiten innerhalb dieses Gesetzbuches zu achten und gegebenenfalls das gesamte Regelungswerk anpassend zu überarbeiten. Die rückwirkende Anwendung von zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügten Vorschriften ist grundsätzlich ausgeschlossen. In herausgehobenen Präzedenzfällen, welche das Wohl des Imperiums oder die gleichberechtigte Behandlung aller imperialen Bürger gefährden, können jedoch auch in diesem Fall die allgemeinen Ausnahmeregelungen aus § 5 dieses Abschnitts angewendet werden.
(3) Das Gesetzbuch verweist an einigen Stellen explizit auf weitere Dienstvorschriften, Regelungen, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Diese Werke dienen als sekundäre Regelsammlungen und erlangen im Einklang mit dem vorliegenden Werk bindende Wirkung. Sie können Vorschriften aus dem Gesetzbuch weiter präzisieren, erläutern oder vertiefen. Bei widersprüchlichen Angaben oder Kollisionen von Vorschriften, ist das imperiale Gesetzbuch als primäre Interpretationsquelle heranzuziehen. In allen Fällen gelten die Regelungen des imperialen Gesetzbuches vorrangig.
(1) „Imperialer Bürger“ ist jedes Mitglied des Rollenspiels SW-Empire, egal ob durch eine aktive Spielfigur in der Spielwelt vertreten, durch einen Charakter in der Reserve oder als sonstiger Gast innerhalb der Rollenspielgemeinschaft.
(2) „Imperator“ ist der aktuelle Rollenspielleiter von SW-Empire beziehungsweise ein von diesem verkörperte Figur. Stellvertretende Rollenspielleiter oder entsprechende Berater können mit ausdrücklicher Genehmigung des Leiters einzelne Aufgaben oder Aufgabenbereiche sowie Vollmachten und Rechte des Imperators wahrnehmen.
(3) Die „Institutionen“ des Imperiums umfassen alle offiziellen Fachabteilungen des Rollenspiels. Den Kern dieser Fachabteilungen bildet das sogenannte „Imperiale Hauptquartier“. Zentrale Organe des Hauptquartiers sind das Büro des Imperators (BDI), das Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), das Imperiale Administrationsbüro (IAB), das Imperiale Technikzentrum (ITZ) sowie der Imperiale Geheimdienst (IGD).
(4) Mit dem Begriff „Spieler“ sind die jeweils hinter einem Charakter stehenden real existierenden Personen gemeint. Mit dem Begriff „Charakter“ sind die jeweils fiktiven Spielfiguren innerhalb der Spielwelt gemeint. Dabei ist zwischen sogenannten NPC (Nicht-Spieler-Charakter) und persönlichen Spielfiguren zu unterschieden. Persönliche Spielfiguren sind Charaktere, welche von einem Spieler erdacht wurden und welche eine offizielle Akte innerhalb des Rollenspiels besitzen. NPCs sind Spielfiguren, welche über keine offizielle Akte verfügen. Grundsätzlich genießen NPCs weniger Schutz und weniger Rechte als persönliche Spielfiguren. Im Sinne eines harmonischen Miteinanders sollte NPCs von anderen Spielern jedoch grundsätzlich mit dem gleichen Respekt, Höflichkeit und Wertschätzung begegnet werden, wie persönlichen Spielfiguren. Zwistigkeiten zwischen Charakteren innerhalb der Spielwelt sind streng vom Verhalten gegenüber dem dahinterstehenden Spieler zu trennen.
(1) Über die Einhaltung des Gesetzbuches wacht grundsätzlich der Imperator. Dieser kann einzelne Institutionen mit der Einhaltung bestimmter Regelungen betrauen und ihnen zu diesem Zweck Vollmachten und Entscheidungsbefugnisse übertragen. So ist es beispielsweise eine Daueraufgabe des Administrationsbüros (IAB) über die Einhaltung der Regelungen bezüglich persönlicher Spielfiguren zu wachen.
(2) Jeder imperiale Bürger kann grundsätzlich auf Missachtungen des Gesetzbuches aufmerksam machen und einzelne Fachabteilungen oder den Imperator auf entsprechende Verstöße aufmerksam machen. Die Regelungen dieses Gesetzbuches verleihen einem imperialen Bürger jedoch keine Entscheidungsbefugnis oder rechtssprechende Kompetenz über andere Bürger bei Fehltritten, Missachtungen oder Verstößen. Die juristische Beurteilung und schlussendliche Entscheidung obliegen in diesen Fällen immer dem Imperator oder einer von ihm beauftragten Institution.
(1) Alle nicht in diesem Gesetzbuch geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung durch den Imperator. Das betrifft Fälle, die nicht im Gesetzbuch verzeichnet sind, und per Beschluss oder Weisung des Imperators behandelt werden. Er kann, wenn es zum Wohle des Imperiums erforderlich ist, in absoluten Ausnahmefällen bestehende Regelungen außer Kraft setzen und je nach Sachlage agieren. Diese Sondervollmacht soll insbesondere die arglistige Ausnutzung von Regelungslücken oder ähnlichen Sachverhalten verhindern.
(2) Die offiziellen Stellvertreter des Imperators können ebenfalls von dieser Befugnis Gebrauch machen, haben ein derartiges Eingreifen aber im Nachgang mit dem amtierenden Imperator zu besprechen und gegebenenfalls vor diesem zu rechtfertigen. Betroffene Spieler können gegen die Entscheidung eines Stellvertreters Berufung einlegen und eine Letztentscheidung des Imperators einfordern. Schließt sich der Imperator der Entscheidung seines Stellvertreters an oder wird innerhalb von einem Monat keine Berufung eingelegt, gilt die Entscheidung des Stellvertreters, als wäre sie vom Imperator getroffen worden.
(3) Einzelne Institutionen können auf direkte Weisung des Imperators hin für Einzelfälle ebenfalls Ausnahmeregelungen treffen. Es gelten die entsprechenden Regelungen für die Entscheidungen durch Stellvertreter aus Abs. 2. Wahrgenommen wird dieses recht vornehmlich vom Leiter der jeweiligen Institution oder in Ausnahmefällen von dessen Stellvertreter.
(4) Gemachte Präzedenzfälle sind bei späteren Entscheidungen und Ermessenserwägungen zu beachten. Gegebenenfalls sind Präzedenzfallregelungen in Statuten und Paragrafen des vorliegenden Gesetzes umzuwandeln.
Abschnitt II – Grundregeln
Die Würde eines jeden imperialen Bürgers ist durch die allgemeinen Gesetze bezüglich des öffentlichen Umgangs miteinander gewährleistet. Beleidigungen, sexistische Äußerungen sowie rassistische Inhalte werden im imperialen Alltag nicht geduldet. Dies gilt auch für den Umgang miteinander in den Streitkräften. Zuwiderhandlungen werden durch die imperiale Justiz geahndet.
(1) Innerhalb der Spielwelt ist das Verhalten von Charakteren untereinander von zumeist militärischen Hierarchien geprägt. Charaktere sind durch ihren Rang und Posten in eine Befehlsstruktur eingebunden, welche auch Bereiche außerhalb der Streitkräfte wie beispielsweise die zivile Bürokratie oder das Verhältnis zum Dunklen Orden betreffen kann.
(2) Im Allgemeinen gilt im Imperium daher eine gewisse Befehlskette. Dies heißt nicht, dass jeder Offizier, der einen höheren Dienstgrad innehat, allen rangniederen Personen gegenüber weisungsbefugt ist. Jedoch sollten rangniedere Soldaten gegenüber höhergestellten Charakteren stets einen gewissen Respekt an den Tag legen und sich entsprechend ihres eigenen Ranges verhalten.
(3) Das Diskriminieren rangniedriger Charaktere ist strengstens untersagt.
(4) Weisungsbefugnisse innerhalb der Spielwelt spiegeln sich durch die jeweiligen Ebenen der Verwaltungsstruktur des Imperiums wider. Der Imperator steht an der Spitze dieser Struktur, gefolgt von seinen Stellvertretern, dem BDI und nachfolgend allen weiteren Institutionen des Imperiums. Leiter von Spieleinheiten (Kommandanten, kurz KOs) sind den einzelnen Institutionen nur in ihren jeweiligen Fachbereichen weisungsrechtlich untergeordnet. Die Charaktere einer Spieleinheit sind ihrem jeweiligen KO und dessen Führungsoffizieren weisungsrechtlich untergeordnet.
(1) Das Annehmen und Ausspielen fremder Identitäten (gemeint sind die Charaktere anderer Spieler) ist im Hinblick auf den Schutz der eigenen sowie der anderen Charaktere untersagt.
(2) Einzige Ausnahme von dieser Regelung bildet das sogenannte „Mitziehen“. Sollte ein Spieler aus unbekannten Gründen wegfallen, aber zum gegebenen Zeitpunkt in einer wichtigen Handlung stecken, darf dieser „mitgezogen“ werden. Beispielsweise: „Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt.“ Oder „Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt, er rennt zu diesem und zieht ihn aus der Gefahrenzone.“ Diese beiden Beispiele sind erlaubte Handlungen für andere Spielercharaktere, sofern sie wegfallen oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Mission teilnehmen können.
(3) Die mitgezogenen Charaktere sind dabei pietätvoll und mit Respekt zu behandeln. Das Mitziehen sollte sich auf ein absolutes Minimalmaß beschränken und der Spieler des mitgezogenen Charakters ist zeitnah über die Geschehnisse zu unterrichten, welchen mit seinem Charakter in Verbindung standen.
(1) Exekutionen von Charakteren dürfen lediglich auf Weisung des Imperators oder einem seiner Stellvertreter erfolgen. Zusätzlich sind Exekutionen möglich, wenn ein Beschluss des BDI oder des Imperialen Gerichtshofs vorliegen. Ein gefasstes Urteil kann durch den Imperator selbst oder einen seiner Stellvertreter nach Prüfung des Falls aufgehoben werden, wenn das Urteil eine Tötung einschließt.
(2) Das Töten eines jeden Charakters durch unautorisierte Personen ist im Kontext der Spielwelt verboten und wird streng bestraft, dies gilt auch für Selbstjustiz. Das Leben eines Charakters ist hierdurch jedoch nicht unter allen Umständen geschützt. Grobes Fehlverhalten oder andere irrationale Verfehlungen gegenüber anderen Charakteren können zu gewaltsamen Konflikten innerhalb der Spielwelt und damit eventuell zum Tod eines Charakters führen. Derartige Szenarien schützen den Täter (derjenige, welcher einen Charakter getötet hat) jedoch nicht vor einer möglichen Bestrafung seines Charakters. Die Bestrafung schließt in Ausnahmefällen auch die Exekution des betroffenen Charakters ein. Eine individuelle Betrachtung dieser absoluten Ausnahmefälle erfolgt durch den Imperator oder einem von ihm beauftragten Stellvertreter. In Betracht zu ziehen ist dabei insbesondere die bewusste Provokation durch den Täter oder die Ausnutzung der Stellung des Täters im Sinne von § 7 Abs. 3 dieses Gesetzes. In Fällen besonderer Hinterlist oder anderen niederträchtigen Beweggründen des Täters ist der getötete Charakter ausnahmsweise durch kaiserliches Dekret wieder zum Leben zu erwecken.
(3) Eine Unzurechnungsfähigkeit eines Charakters ist im Rahmen der Spielwelt bei Tötungsdelikten stets zu verneinen. Eine Unzurechnungsfähigkeit des Spielers führt zu einer Handhabung des Falls nach § 9 Abs. 2 dieses Gesetzes.
(4) Ausnahme bildet allein die persönliche Einwilligung des Spielers des betreffenden Charakters. Diese ist vor einer entsprechenden Handlung ausdrücklich und eindeutig einzuholen.
(1) Für die Kommunikation der Charaktere innerhalb der Spielwelt ist bei der Nachrichtenversendungen im HoloNet der offizielle Standard zu verwenden. Das Holonet generiert (mit Ausnahme der Betreffzeile) in automatischer Form einen korrekten Standard.
(2) Dieser Mailstandard ist bei der Imperialen Akademie zu erlernen und danach möglichst fehlerfrei anzuwenden. Das Imperiale Administrationsbüro wacht über die Einhaltung des Standards bei entsprechenden Nachrichten.
Weitere Details zum Mailstandard sind auf folgender Seite zu entnehmen und gelten als Teil der sekundäre Regelsammlung: Mailstandard.
Abschnitt III - Spielercharaktere
(1) Jeder imperiale Bürger hat das Recht den Streitkräften seiner Majestät beizutreten und Militärdienst zu leisten. Dabei haben Charaktere ein Mindestalter von 16 Jahren aufzuweisen (Spieler haben ein Mindestalter von 14 Jahren aufzuweisen). Dabei ist festzuhalten, dass jeder neue Rekrut sich der Ausbildung der Imperialen Ausbildungsakademie (IAKA) unterziehen muss. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung wird der zum Soldaten ausgebildete Bürger durch das Imperiale Administrationsbüro (IAB) betreut und nach aktueller Postenlage eingesetzt. Alle vom Soldaten zur Ausbildung eingereichten persönlichen Daten werden einer Kontrolle durch das Imperiale Administrationsbüro unterzogen und dann durch dieses verarbeitet.
(2) Die Imperiale Ausbildungsakademie weist neue Rekruten ausführlich in die Regeln des von SW-Empire, die Spielwelt und die Besonderheiten des Chat-Rollenspiels ein. Darüber hinaus stellt die IAKA auf ihrer Seite umfassende Materialien für alle neuen Spieler bereit. Hier finden sich insbesondere Informationen zur Grundausbildung, der Charaktererstellung und den imperialen Streitkräften.
(3) Jedem imperialen Bürger steht die Möglichkeit frei weitere Charaktere bis zu einem Limit von sechs zu erschaffen. Immer nur jeweils drei Charaktere dürfen aktiv im Dienst des Imperiums stehen, weitere drei Charaktere können zur späteren Verwendung in der Reserve vorgehalten werden.
(4) Aktive Spieler können weitere Charaktere direkt beim IAB beantragen. Hierzu muss der erste erstellte Charakter 100 oder mehr Punkte angesammelt haben. Nähere Informationen zur Erlangung von Punkten sind unter Abschnitt VI und VIII aufgeführt. Die ansonsten formlose Beantragung beim IAB hat die gewünschte Einheit und den dort gewünschten Posten zu enthalten. Sollte die Grenze von 100 Punkten mit den Erstcharakter noch nicht erreicht sein, hat die Beantragung eines weiteren Charakters über die IAKA zu erfolgen. Näheres zum Thema „Punkte“ kann unter § 14 dieses Gesetzes nachgelesen werden. (5) Die weiteren Voraussetzungen zur Erstellung eines 3., 4., 5. oder 6. Charakter sind § 12 dieses Gesetzbuches zu entnehmen.
(6) Beim IAB kann jederzeit die Löschung von Charakteren formlos beantragt werden.
(1) Zur Erstellung eines 3. Charakter sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: a) Der 2. Charakter muss mindestens 300 Punkte erreicht haben. b) Der 2. Charakter muss mindestens vier Monate aktiv gewesen sein.
(2) Für die Erstellung eines 4., 5. Oder 6. Charakters gelten diese Voraussetzungen entsprechend. Für die Erstellung eines 4. Charakters muss beispielsweise der 3. Charakter mindestens 300 Punkte erreicht haben und ebenfalls vier Monate aktiv gewesen sein. Näheres zum Thema „Punkte“ kann unter § 14 dieses Gesetzes nachgelesen werden.
(3) Von den maximal drei aktiven Charakteren dürfen nur zwei zeitgleich einen Leitungsposten besetzen. Als Leitungsposten sind der Leitende Sicherheitsoffizier (LSO), der Leitende Wissenschaftsoffizier (LWO), der Jagdstaffelführer der Navy (JSF), der Rottenführer des Starfighter Corps (RF), der Truppführer der Army (TF) und der Masterscout (MSC) zu werten.
(4) Des Weiteren darf nur einer der aktiven Charaktere einen Offiziersposten (Kommandant, 1. Offizier oder 2. Offizier) besetzen. Ist bereits einer der aktiven Charaktere ein Offizier, darf abweichend von Absatz 3 nur ein weiterer aktiver Charakter einen Leitungsposten innehaben.
(1) Spieler dürfen unter Einhaltung der Voraussetzungen von § 12 insgesamt sechs Charaktere erstellen. Davon dürfen maximal drei aktiv sein. Drei weitere Charaktere können unter den Reservecharakteren, als Teil der Strafeinheit oder als Ehrenperson geführt werden.
- a) Charaktere können auf freiwilliger Basis in die Reserve versetzt werden. Für einen Wechsel in die Reserve muss ein Charakter mindestens 50 Punkte erreicht haben. Die Versetzung in die Reserve ist formlos beim IAB zu beantragen.
- b) Charaktere können aufgrund diverser Verfehlungen (beispielsweise dauerhaftes, unentschuldigtes Fehlen) zwangsweise in die Strafeinheit versetzt werden. Die Versetzung in die Strafeinheit erfolgt durch das IAB.
- c) Charaktere können aufgrund besonderer Verdienste um das Imperium statt in die Reserve auch in die Riege der Ehrenpersonen versetzt werden. Dies gilt als besondere Auszeichnung für imperiale Bürger, die dauerhaft aus dem Dienst ausscheiden. Die Entscheidung hierrüber obliegt dem Imperator oder seinen Stellvertretern.
(2) Sind bereits drei Charaktere aktiv, können Charaktere direkt aus der Reserve ausgetauscht werden. Ein auf diesem Weg in die Reserve entsandter Charakter ist für acht Wochen gesperrt und kann erst nach Ablauf dieser Sperrfrist wieder reaktiviert werden. Ein Austausch hierfür muss nicht explizit beantragt werden, sondern kann bei einem engen zeitlichen Zusammenhang vom IAB auch selbstständig angenommen werden.
(1) Nach der Erstellung eines persönlichen Spielcharakters wird dieser einer Stammeinheit zugeordnet. Jede Stammeinheit hat zwei Spieltermine im Monat und spielt in einem regelmäßigen Turnus.
(2) Spielcharaktere werden auf einen festen Posten in ihrer Stammeinheit versetzt. Jeder neue Charakter startet auf einem Posten, welcher weder ein Offiziers- noch ein Leitungsposten ist. Im späteren Verlauf ihrer Karriere können sich Charaktere jedoch auf freie Posten dieser Art bewerben.
(3) Spieler können für ihre Charaktere Wünsche äußern zu welcher Spieleinheit sie versetzt werden möchten und welchen Posten sie gerne wahrnehmen würden. Limitiert wird diese Wunschmöglichkeit eventuell dadurch, dass bestimmte Posten auf bestimmten Einheiten bereits besetzt sind. Zwischen Spieler und IAB sollte trotzdem nach einem für den Spieler möglichst gangbaren Weg gesucht werden. Primär ist dabei darauf zu achten, dass der Wunschtermin also eine bestimmte Stammeinheit berücksichtigt wird. Notfalls ist auf Ausnahmeregelungen im Sinne der Doppelbesetzung eines Postens zurückzugreifen.
(1) Persönliche Spielercharaktere können auf verschiedene Arten Punkte erhalten und auf diese Art im Rang aufsteigen. In der Regel gibt es drei Möglichkeiten Punkte für einen Charakter zu sammeln:
- a) Teilnahme an Missionen der Stammeinheit des Charakters (Stammmissionen)
- b) Teilnahme an Missionen fremder Einheiten (Gastmissionen)
- c) Tätigkeiten jenseits der Teilnahme an Missionen oder Leitungstätigkeiten (OK-Punkte)
(2) Für die Teilnahme an Missionen der Stammeinheit des Charakters können für eine Spielfigur zwischen 0 und 25 Punkte pro Mission gesammelt werden, je nach spielerischer Leistung. Bei zwei Stammmissionen im Monat können auf diesem Weg folglich maximal 50 Punkte pro Monat für den Charakter erspielt werden.
(3) Zusätzlich zu den Punkten für Stammmissionen können über Gastmissionen monatlich weitere Punkte gesammelt werden. Obwohl ein Spieler an beliebig vielen Gastmissionen im Monat teilnehmen kann, wird nur eine reguläre Gastmission sowie eine Gastmission bei der Einheit des Dunklen Ordens (Shadow) zusätzlich gewertet. Auch hier können grundsätzlich zwischen 0 und 25 Punkte pro Mission gesammelt werden. Folglich können durch Gastmissionen ebenfalls maximal 50 Punkte pro Monat für einen Charakter erspielt werden.
(4) Charaktere, die in Reserve sind, erhalten Punkte für bis zu drei gespielte Missionen pro Monat und sind von den obigen Limits ansonsten ausgeschlossen.
(5) Alle Charaktere erreichen zu irgendeinem Zeitpunkt eine Punktegrenze. Diese Punktegrenze unterscheidet sich je nach Laufbahn (siehe § 15 dieses Gesetzes). Nach erreichen der Punktegrenze werden für den Charakter keine regulären Missionspunkte aus Stammmissionen und Gastmissionen mehr angerechnet. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch OK-Punkte angerechnet, welchen den weiteren Aufstieg der Charaktere innerhalb der Offizierslaufbahn ermöglichen.
(6) OK-Punkte werden ausgegeben für Tätigkeiten in den Abteilungen des IHQ oder als Ausbilder des IAB, für spezielle Projektarbeiten oder besonderes Engagement um das Rollenspiel, sowie für die Leitung von Missionen der eigenen Stammeinheit oder die Erledigung zusätzlicher Aufgaben, wie die Erstellung des Missionslogbuchs. Nähere Informationen hierzu können dem „Abschnitt V – Spieleinheiten“ und dem „Abschnitt VIII – Institutionen“ entnommen werden.
(1) Der Dienst in den imperialen Streitkräften wird grundsätzlich in vier unterschiedliche Laufbahnen unterteilt.
- a) Mannschaften
- b) Unteroffiziere
- c) Fachoffiziere
- d) Offiziere
Eine detaillierte Übersicht der Laufbahnen, Ränge und jeweiligen Punktegrenzen findet sich hier: Laufbahnen und Ränge
(2) Jeder Charakter beginnt grundsätzlich in der Mannschaftslaufbahn und kann auf Wunsch des Spielers dauerhaft in dieser Laufbahn verbleiben.
(3) Durch einen formlosen Antrag beim IAB kann ein Spieler ab einer Punktzahl von 300 oder mehr in die Laufbahn der Unteroffiziere wechseln. Es erfolgt die Übernahme in den Unteroffiziersrang, welcher der aktuellen Punktzahl des Charakters entspricht.
(4) Leitungsposten können nur von Unteroffizieren besetzt werden. Erfolgt die Versetzung auf einen Leitungsposten wird durch das IAB automatisch eine Beförderung in die Unteroffizierslaufbahn veranlasst.
(5) Besetzt der Charakter aktuell keinen Leitungsposten, kann ein Spieler jederzeit die Versetzung des Charakters zurück in die Laufbahn der Mannschaften beantragen. Auch dieser Antrag hat formlos beim IAB zu erfolgen. Ein wiederholter Wechsel ist frühestens nach drei Monaten möglich. Wird die Laufbahn innerhalb eines Jahres mehrfach gewechselt, so erfolgt ab dem zweiten Wechsel jeweils eine Rangrückstufung um einen Rang.
(6) Kommandanten können einzelne Unteroffiziere ihrer Einheit zu Fachoffizieren befördern, auch wenn diese keinen Offiziersposten innehaben. Eine derartige Beförderung ist im Einvernehmen mit dem jeweiligen Unteroffizier durch den Kommandanten beim IAB zu beantragen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Ernennung durch das IAB. Das IAB unterrichtet den Kommandanten einer Einheit einmal im Jahr über die eventuelle Fachoffiziers-Eignung der Soldaten unter seiner Führung.
(7) Insgesamt sind vier Voraussetzung für die Beförderung zum Fachoffizier zu erfüllen:
- a) Der Charakter muss den finalen Rang der Unteroffizierslaufbahn erreicht haben.
- b) Der Charakter muss diesen Rang bereits 18 Monate innehaben.
- c) Der Charakter muss 18 Monate ununterbrochen auf der Einheit eingesetzt sein, auf welcher die Beförderung zum Fachoffizier erfolgen soll.
- d) Der Charakter muss bereits mit einem Leistungsabzeichen der Einheit ausgezeichnet worden sein, auf welcher die Beförderung zum Fachoffizier erfolgen soll.
Aufenthalte in der Reserve gelten als Unterbrechungen der jeweils angegebenen Stehzeiten.
(8) Der höchste erreichbare Dienstgrad für Fachoffiziere ist Lieutenant (Navy / Explorer), Captain (Army), Squadron Leader (SFC). Dieser soll in der Regel auch vergeben werden, es sei denn die Vorgesetztenverhältnisse lassen diesen Rang nicht zu. Das Fachoffizierspatent verfällt bei einem Wechsel der Einheit, sowie bei einer Versetzung des Charakters in die Reserve.
(9) Die Offizierslaufbahn ist mit der Versetzung auf einen Offiziersposten verknüpft. Offene Offiziersposten werden durch die Rollenspielleitung oder das IAB über das HoloNet ausgeschrieben. Eine Bewerbung auf die offenen Posten erfolgt auf dem jeweils angegebenen Weg. Die Posten des Ersten und Zweiten Offiziers werden durch den jeweiligen Kommandanten einer Einheit besetzt. Der Posten des Kommandanten wird durch die Rollenspielleitung besetzt.
(10) Mindestvoraussetzungen für den Posten des 2. Offiziers sind:
- a) Die Erlangung von mindestens 300 Punkten mit dem Charakter, welcher sich auf den Posten bewirbt. Der Charakter muss demnach mindestens den Rang Petty Officer/Sergeant/Flight Officer oder Junior Specialist/Lance Corporal erreicht haben.
- b) Das Ablegen des Kommandokurses beim IAB. Der Kommandokurs kann auch noch innerhalb der Probezeit als 2. Offizier nach Ernennung ablegt werden und bildet daher keine Voraussetzung bei der Bewerbung auf diesen Posten. Der Kommandokurs ist nicht erneut zu absolvieren, wenn bereits ein anderer Charakter des Spielers diesen durchlaufen hat. Sollte die letzte Offiziersverwendung des Spielers mehr als fünf Jahre zurückliegen, ist beim IAB eine Wiederholung des Kommandokurses zur Auffrischung zu durchlaufen.
- c) Der Spieler muss alle Posten der jeweiligen Teilstreitkraft bereits einmal für die Dauer einer Mission gespielt haben. Darin sind auch Gastmissionen mit NPCs inbegriffen.
(11) Mindestvoraussetzungen für den Posten des 1. Offiziers sind:
- a) Der Charakter muss mindestens ein halbes Jahr als Zweiter Offizier gedient haben.
- b) Der Charakter muss mindestens den Rang Lieutenant Junior Grade / First Lieutenant / Flight Lieutenant erreicht haben.
(12) Mindestvoraussetzungen für den Posten des Kommandanten sind:
- a) Der Charakter muss mindestens ein halbes Jahr als Erster Offizier gedient haben.
- b) Der Charakter muss mindestens den Rang Lieutenant Commander / Major / Squadron Commander erreicht haben.
(13) Die Mindestranganforderungen beim Posten des Ersten Offiziers und des Kommandanten können je nach Personallage auf einer Einheit nach oben hin abweichen. Der Erste Offizier darf zudem den Rang des Kommandanten niemals überschreiten und muss gegebenenfalls eine entsprechende Degradierung seines Charakters bei einer Versetzung hinnehmen. Dasselbe gilt auch für den Zweiten Offizier. Die jeweils gültigen Ranggrenzen sind den individuellen Ausschreibungen der Einheiten im HoloNet zu entnehmen.
(1) Jeder Spieler kann sich bei der Gestaltung seines Charakters grundsätzlich frei entfalten. Hintergrundgeschichte und Entwicklung des eigenen Charakters sollen ein kreativer Schaffungsprozess sein, welcher möglichst wenigen Einschränkungen unterliegt. Grundsätzlich enden die Freiheiten des einen jedoch immer an den Grenzen des anderen. Da das Chat-Rollenspiel weder mit Werten noch mit Würfeln arbeitet, sind gewisse Limitationen bei den eigenen Charakteren zu beachten.
(2) Spielcharaktere sollen keine gottgleichen Wesen mit übermenschlichen Kräften oder Fähigkeiten sein. Hintergründe und Lebenslauf eines Charakters bewegen sich entsprechend im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen innerhalb der gegebenen Umstände. Das IAB prüft daher vor der Veröffentlichung sämtliche Lebensläufe und Charakterbeschreibungen und tritt bei zweifelhaften Beschreibungen oder Übertreibungen an die jeweiligen Spieler heran, um im Dialog einen Kompromiss zu finden. Es empfiehlt sich daher stets für jeden Charakter einen Lebenslauf und eine Hintergrundgeschichte zu entwickeln und diese Komponenten vom IAB absegnen zu lassen, ehe diese aktiv aus- bzw. in den Vordergrund gespielt werden.
(3) In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass insbesondere drei bestimmte Komponenten vermehrt zu Reiberein und Diskussionen beim Ausspielen von Charakteren geführt haben, wenn sie vorher nicht gründlich mit dem IAB abgesprochen wurden. Es handelt sich dabei um:
- a) besonderen Reichtum oder Besitzungen (dies schließt auch private Firmengründungen, Erbschaften, Geschenke, besondere Artefakte oder privaten Schiffsbesitz ein)
- b) besondere Titel, hochrangige Positionen oder Stellungen sowie ein herausragender Status (dies schließt Adelstitel oder adelige Herkunft, Führungspositionen in staatlichen oder semi-staatlichen Institutionen, besondere Wahlämter oder inoffizielle Titel beispielsweise in der Unterwelt ein)
- c) besondere Fähigkeiten oder stark überdurchschnittliche Talente (dies schließt die Erlangung von akademischen Graden, angeborene Machtfähigkeiten oder die Veranlagung als Wunderkind oder Universalgenie ein)
(4) Das IAB hat bezüglicher dieser empfindlichen Punkte gesonderte Richtlinien in Bezug auf die Prüfung der Lebensläufe und Hintergrundgeschichten von Charakteren entwickelt. Insbesondere umfassen diese Leitlinien bestimmte Regeln, zu welchen beispielsweise Titel, private Güter und akademische Grade erreicht bzw. erspielt werden können. Sie sind unter folgender sekundärer Regelsammlung einzusehen: IAB-Richtlinien für Lebensläufe
(5) Grundsätzlich gelten die entsprechenden Limitationen jedoch nicht nur im Bezug auf die Erstellung von Lebensläufen, sondern sind im Allgemeinen bei der Entwicklung und Darstellung des eigenen Spielcharakters zu beachten. Sollten Zweifel bestehen, ob ein bestimmter Titel oder Güter von einem Spielcharakter erlangt werden dürfen, ist stets Rücksprache mit dem IAB, dem Imperator oder einem seiner Stellvertreter zu halten. Dies ist in jeden Fall vor dem öffentlichen Aus- oder Erspielen einer der unter Abs. 3 genannten Komponenten zu tun. Dies gilt für einzelne Spieler ebenso wie für Kommandanten, welche Missionsereignisse oder -ergebnisse mit besonderen Ehrungen, Titelverleihungen oder Geschenken verknüpfen wollen, welche nicht Teil der regulären militärischen Hierarchie sind oder unter die Kategorie der Orden, Ehrungen und Auszeichnungen nach § 19 ff. IGB fallen.
(1) Um den eigenen Spielfiguren mehr Tiefe zu verleihen und um die spielerische Ausgestaltung des eigenen Postens zu unterstützen, können Charaktere spezialisiert werden. Die Nutzung des Spezialisierungssystems geschieht auf freiwilliger Basis.
(2) Das Spezialisierungssystem ermöglicht es dem Spieler seine Charaktere unterschiedliche Skills erlernen zu lassen und somit eine gewisse Fachkenntnis seiner Spielfigur zu unterstreichen. Die Zahl der gleichzeitig erlernbaren Skills ist jeweils durch die Laufbahn und den Rang des Charakters begrenzt.
(3) Die Eintragung von Skills in die Akte der Charaktere wird vom IAB durchgeführt und kann formlos über das HoloNet beantragt werden. Erst mit Eintragung des Skills ist es dem Charakter erlaubt die Kürzel der entsprechenden Fachbereiche während der Missionen zu tragen.
(4) Eine detaillierte Beschreibung der Grundlagen und Mechanismen zur Erlangung von Fertigkeiten und Spezialisierungen kann folgender, sekundären Regelsammlung entnommen werden: Spezialisierungskonzept der Streitkräfte
Zur Einführung in die Grundlagen des Spezialisierungssystems steht auch ein kurzes Erklärvideo zur Verfügung: https://cody-films.net/img/SWE/SWE_Spezialisierungssystem_Grundlagen.mp4
Eine Auflistung sämtlicher Fertigkeiten und Fähigkeiten mit kurzen Beschreibungen findet sich unter: Fertigkeitenliste
Abschnitt IV - Orden, Ehrungen und Auszeichnungen
Abschnitt V - Einheiten
Abschnitt VI - Missionen
Abschnitt VII - Dunkler Orden
Abschnitt VIII - Institutionen
Abschnitt IX - Imperiales Holonet
Abschnitt X - OOC-Galaxypub und Discord
Abschnitt XI - IC-Galaxypub
Abschnitt XII - Abschlussbemerkung
Das vorliegende Gesetzeswerk kann durch den Imperator, den Oberkommandierenden oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen des IGB vorschlagen.
xx.xx.2025
(Siegel des Imperators)
(Unterschrift des Imperators)