Aufstellung von Verbänden
(Vollzitat: „Regelwerk zur Aufstellung, Anpassung und Gestaltung von Verbänden“)
Stand: Neufassung
Abschnitt I – Allgemeines
§ 1 Zweck
(1) Dieses Regelwerk dient dem Oberkommando der Streitkräfte und dem Imperialen Führungskorps als Grundlage zur Erstellung und Gestaltung imperialer Verbände.
(2) Es regelt insbesondere die Antragswege und Zuständigkeiten, Punkteverteilungen und die Gestaltungsmöglichkeiten.
(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des Imperialen Gesetzbuches bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) IFK
(2) OKDST und IGS
(3) Imperator und RSL
(4) Verbände
(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.
Abschnitt II – ....
§ 4 ....
xxx
Abschnitt ... – Abschlussbemerkungen
§ ... Inkrafttreten der Regelung
Mit Wirkung vom xx.xx.xxxx ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.
§ ... Änderungen
Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ oder IFK Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.
xxx.xx.2025

