Abschnitt C: Imperialer Strafkatalog: Unterschied zwischen den Versionen
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Für alle leichten bis mittelschweren Vergehen eines Offiziers, die nicht vor dem Kriegsgericht verhandelt werden, (z.B. Vernachlässigung seiner Pflichten trotz vorheriger Verwarnung, Verstöße der Führungsoffiziere gegen die Missionsrichtlinien etc.) werden durch das Administrationsbüro oder dem Oberkommando der Streitkräfte mit einem Verweis geahndet. | Für alle leichten bis mittelschweren Vergehen eines Offiziers, die nicht vor dem Kriegsgericht verhandelt werden, (z.B. Vernachlässigung seiner Pflichten trotz vorheriger Verwarnung, Verstöße der Führungsoffiziere gegen die Missionsrichtlinien etc.) werden durch das Administrationsbüro oder dem Oberkommando der Streitkräfte mit einem Verweis geahndet. |
Version vom 8. November 2011, 14:08 Uhr
< Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift
Abschnitt C: Imperialer Strafkatalog
Artikel 1: Fristen
Das IAB kontrolliert die in der Dienstvorschrift festgelegten Fristen zur Einreichung von Berichten vor bzw. nach einer Mission.
Auflistung Fristen:
- Missionserinnerung muss 2-3 Tage vor der eigentlichen Mission beim IAB eingereicht werden. Ausnahmen bilden hier die Explorereinheit sowie die Einheit des Dunklen Ordens, hier ist keine Missionserinnerung erforderlich.
- Kommandantenbewertung muss spätestens 4 Tage nach der Mission beim IAB durch den amtierenden 1. Offizier eingereicht werden.
- Crewbewertung muss spätestens 4 Tage nach der Mission beim IAB durch den amtierenden Kommandierenden Offizier eingereicht werden.
- Logbuch muss spätestens 4 Tage nach der Mission durch den beauftragten Offizier im Logbuch/Berichteforum eingestellt werden.
Artikel 2: Strafmaß
Für alle leichten bis mittelschweren Vergehen eines Offiziers, die nicht vor dem Kriegsgericht verhandelt werden, (z.B. Vernachlässigung seiner Pflichten trotz vorheriger Verwarnung, Verstöße der Führungsoffiziere gegen die Missionsrichtlinien etc.) werden durch das Administrationsbüro oder dem Oberkommando der Streitkräfte mit einem Verweis geahndet.
- Beim 1. Verweis: Der Offizier bekommt seine letzten erreichten Missionspunkte/OK-Punkte gestrichen.
- Beim 2. Verweis: Der Offizier wird um eine Rangstufe degradiert. Offiziere, die einen Posten noch auf Probe bekleiden, verlieren diesen.
- Beim 3. Verweis: Der Offizier wird um zwei Rangstufen degradiert. Kommandanten verlieren ihr Kommando und werden um eine Rangstufe degradiert. Offiziere, die einen Posten im Hauptquartier haben, verlieren diesen.
- Beim 4. Verweis: Der Offizier wird durch eine Exekution aus dem Imperium ausgeschlossen. Verweise werden gelöscht, wenn innerhalb von 2 Monaten kein weiterer Verweis hinzukommt.
Verwarnungen und Verweise verlieren ihre Wirkung, wenn innerhalb von 2 Monaten keine weitere Verwarnung oder ein weiterer Verweis hinzukommt.
Abschließende Hinweise:
Das Oberkommando der Streitkräfte weist darauf hin das vor Exekutionen von wiederholt negativ aufgefallen Offizieren nicht zurückgeschreckt wird.
Artikel 3: Erläuterung zum Strafmaß
Verwarnungen bzw. Verweise (1-4) sind aufeinander folgend, unabhängig vom jeweiligen Verstoß innerhalb der Bewährungsfrist, soll also heißen jede Verletzung der Dienstvorschrift wird für sich behandelt, jedes einzelne Vergehen explizit bestraft.
Bsp. 1:
Verwarnung wegen Nichteinreichens des Logbuches, 1. Verweis wegen Nichteinreichens der Kommandanten - Bewertung. Die Bewährungsfrist zählt von der letzten Strafe an. Alle erfolgten Strafen werden mit Ablauf der Bewährungsfrist zurückgesetzt
Bsp. 2:
Ein Spieler hat den 2. Verweis, nach 2 Monaten ohne Versäumnis, beginnt er wieder mit der Verwarnung. Bewährungsfrist beträgt 2 Monate.
Hinweis:
Wenn ein Kommandierender Offizier die Berichte „Logbuch und Crewbewertung“ zu ein und der selben Mission nicht fristgemäß einsendet, so wird dies als ein Vergehen betrachtet und nur eine Strafe ausgesprochen. Beim ausbleiben nur eines der genannten Berichte erfolgt aber dennoch wie gewöhnlich eine Bestrafung.
Artikel 4: Abwesenheit
Das IAB prüft jegliches Fehlen, trägt es in die Akten ein und ahndet es entsprechend der unten folgenden Anweisungen.
- Unentschuldigtes Fehlen
- Beim ersten unentschuldigten Fehlen: 15 Punkte Abzug und 2 Monate Bewährung mit Beförderungssperre. In diesen 2 Monaten erfolgt keine Eintragung von erspielten Punkten.
- Beim zweiten unentschuldigten Fehlen: Degradierung um einen Rang und Versetzung in die Strafeinheit, wenn sich der Soldat nicht innerhalb von 4 Wochen meldet, wird er entweder in die Reserve versetzt oder entlassen. Ist der Soldat noch im Range unter einen Leading Crewman erfolgt die sofortige Versetzung in die Strafeinheit. Dies gilt für das erste Mal unentschuldigtes Fehlen.
- Entschuldigtes Fehlen: Fehlt ein Soldat vier Mal hintereinander entschuldigt oder unentschuldigt, ist er in die Reserveeinheit zu versetzen. Soldaten, die nicht den Rang eines Chief Crewman haben, können nicht in die Reserve versetzt werden, sondern werden erst in die Strafeinheit versetzt und wenn sie sich dann nicht melden entlassen.
- Bewährungszeit nach Bestrafungen auf Grund von unentschuldigtem Fehlen: Ein Soldat, welcher durch unentschuldigtes Fehlen in die Strafeinheit versetzt wurde, erhält mit dem Datum seiner Reaktivierung ( sofern eine erfolgt ) eine 2 monatige Bewährungszeit. Fehlt der Soldat in dieser Zeit erneut unentschuldigt, erfolgt die sofortige Entlassung aus den Imperialen Streitkräften. Auch in dieser Zeit werden keine Punkte, welche in Missionen erspielt werden in die Akten eingetragen.
Artikel 5: Gerichtsverfahren
Gerichtsverhandlungen werden durch das IAB geregelt. Sollte also ein Soldat Handlungen ausüben, die eine Gerichtsverhandlungen nach sich ziehen müssten, so ist das IAB über diesen Vorfall zu informieren und ein Log beizulegen. Das IAB ist neben dem Kommandierenden Offizier Anlaufstelle für offizielle Beschwerden und kann im Holonet erreicht werden. In der Regel werden beide Parteien zu einer Stellungnahme der Vorfälle aufgefordert, nach Möglichkeit mit Chatlog. Anschließend wird das IAB ein Urteil fällen oder den Fall an das Flottengericht weiterleiten. Ein standardisiertes Vorgehen gibt es nicht. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das IAB in Zukunft von aufwendigen Prozessverfahren absieht und so genannte Standgerichte einsetzen wird. Das IAB kann auf Antrag den Kommandanten von Einheiten erlauben, selbstständig Kriegsgerichte durchzuführen, über das Urteil ist das IAB zu informieren, es hat die Befugnis das getroffene Urteil aufzuheben.
Artikel 6: Nachrichtenstandard
Entspricht eine offizielle Nachricht nicht dem imperialen Mailstandard, so wird der entsprechende Offizier darauf hingewiesen, bei mehrmaligem fehlerhaftem Nachrichtenstandard verwarnt. Weitere Nachrichten ohne Standard gelten als ungültig und werden nicht gewertet. Nachrichten müssen immer dann im Standard verfasst werden, wenn eine Anfrage an eine Abteilung geht, also alle dienstlichen Holomails haben im Standard verfasst zu sein. Der Standard kann auch unter „Regelwerke“ auf der Homepage gefunden werden. Außerdienstliche Nachrichten sind deutlich zu kennzeichnen.
Artikel 7: Mehrfachcharaktere
Soldaten mit mehreren Charakteren im RS werden alle unabhängig voneinander behandelt. Derzeit sind 2 Charaktere gleichzeitig gestattet.
Artikel 8: Gerichtsbarkeit
Bei leichtem bis mittelschwerem Vergehen untersteht der Soldat der Gerichtsbarkeit seines Kommandierenden Offiziers, oder in dessen Abwesenheit seines Ersten Offiziers. Der Dienstweg ist auf jedem Fall einzuhalten und bei Vergehen ist stets zuerst der Kommandierende- bzw. Erste Offizier anzusprechen. Jedwede disziplinarische Maßnahme an einem Crewmitglied ist dem Imperialen Administrationsbüro zu melden und kann durch dieses aufgehoben werden. Exekutionen und Degradierungen sind durch Kommandanten nicht zu veranlassen. Es existiert für Kommandanten ein Strafkatalog, der Maßnahmen für leichte - mittelschwere Vergehen erläutert. Einzusehen ist dieser auf der Homepage im Bereich „Regelwerke“.
Quellen
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