Spielwiese RegA: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
<div align="center">'''§ 1 Zweck'''</div> | <div align="center">'''§ 1 Zweck'''</div> | ||
(1) | (1) Diese Regelung dient der Konkretisierung der Vorschriften des Regelwerks und soll es den jährlich wechselnden Kommissionsmitgliedern ermöglichen auch bei mangelndem Hintergrundwissen schnell und unkompliziert die einzelnen Verfahrensschritte bis zu Entscheidung und Verleihung durchlaufen zu können. | ||
(2) Darüber hinaus dient die Regelung der Transparenz und Vereinheitlichung von Verfahrensweisen. Sie soll trotz wechselnder Kommissionsmitglieder ein faires und gleiches Verfahren in Form, Zuständigkeiten und Abstimmungsmodalität garantieren. | |||
<div align="center">'''§ 2 Geltungsbereich'''</div> | <div align="center">'''§ 2 Geltungsbereich'''</div> | ||
Diese Regelung ist gem. §2 Abs. 3 des [[Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift|Imperialen Gesetzbuches]] bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten. | |||
<div align="center">'''§3 Begriffsbestimmungen'''</div> | <div align="center">'''§3 Begriffsbestimmungen'''</div> | ||
(1) | (1) Mitglieder der Kommission (Kommissionsmitglieder) sind die nach § 5 dieser Regelung ernannten Entscheidungsträger dieser Kommission. | ||
(2) Unter der Rollenspielleitung (RSL) versteht diese Regelung den/die Rollenspielleiter*in und die von ihm ernannten aktiven Stellvertreter in Form der Mitglieder des Büros des Imperators (BDI). | |||
(3) Unter den Kommandanten (KO) versteht diese Regelung die jeweiligen aktuellen Leiter der einzelnen aktiven Spieleinheiten des Rollenspiels. | |||
(4) Unter den Mitgliedern des Imperialen Hauptquartiers (IHQ) versteht diese Regelung sämtliche aktuellen Mitarbeiter der Rollenspielleitung inklusive der Abteilungen Büro des Imperators (BDI), Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), Imperiales Administrationsbüro (IAB), Imperiales Technikzentrum (ITZ) sowie Imperialer Geheimdienst (IGD). | |||
(5) Unter der Spielerschaft versteht diese Regelung sämtliche aktiven Spieler des Rollenspiels, also sämtliche Personen, welche zumindest einen aktiven Charakter auf einer Spieleinheit besitzen. | |||
(6) Unter Abstimmung versteht diese Regelung keine Wahl, sondern einen Prozess zur eindeutigen Entscheidungsfindung. Während Wahlen keine persönliche Vorteilsnahme oder Befangenheit kennen, sind Abstimmungen von derartigen Verzerrungen möglichst freizuhalten. | |||
(7) Unter Befangenheit versteht diese Regelung jegliche Art der persönlichen Involviertheit bei der Entscheidungsfindung. Dies kann unter anderem dann auftreten, wenn Kommissionsmitglieder selbst Teil der Vorschlagsliste sind oder Personen unter Zusicherung eines gegenseitigen Vorschlagens oder Abstimmens versuchen persönliche Vorteile zu erlangen. | |||
(8) Unter Quorum versteht diese Regelung den Kreis aller Stimmberechtigen innerhalb der Kommission. | |||
== Abschnitt II – Abläufe == | == Abschnitt II – Abläufe == | ||
Version vom 7. August 2025, 14:26 Uhr
(Vollzitat: „Regelungen und Satzung für die Vergabe von Orden, Ehrungen und Auszeichnungen.“)
Stand: Neufassung
Abschnitt I – Allgemeines
(1) Diese Regelung dient der Konkretisierung der Vorschriften des Regelwerks und soll es den jährlich wechselnden Kommissionsmitgliedern ermöglichen auch bei mangelndem Hintergrundwissen schnell und unkompliziert die einzelnen Verfahrensschritte bis zu Entscheidung und Verleihung durchlaufen zu können.
(2) Darüber hinaus dient die Regelung der Transparenz und Vereinheitlichung von Verfahrensweisen. Sie soll trotz wechselnder Kommissionsmitglieder ein faires und gleiches Verfahren in Form, Zuständigkeiten und Abstimmungsmodalität garantieren.
Diese Regelung ist gem. §2 Abs. 3 des Imperialen Gesetzbuches bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.
(1) Mitglieder der Kommission (Kommissionsmitglieder) sind die nach § 5 dieser Regelung ernannten Entscheidungsträger dieser Kommission.
(2) Unter der Rollenspielleitung (RSL) versteht diese Regelung den/die Rollenspielleiter*in und die von ihm ernannten aktiven Stellvertreter in Form der Mitglieder des Büros des Imperators (BDI).
(3) Unter den Kommandanten (KO) versteht diese Regelung die jeweiligen aktuellen Leiter der einzelnen aktiven Spieleinheiten des Rollenspiels.
(4) Unter den Mitgliedern des Imperialen Hauptquartiers (IHQ) versteht diese Regelung sämtliche aktuellen Mitarbeiter der Rollenspielleitung inklusive der Abteilungen Büro des Imperators (BDI), Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), Imperiales Administrationsbüro (IAB), Imperiales Technikzentrum (ITZ) sowie Imperialer Geheimdienst (IGD).
(5) Unter der Spielerschaft versteht diese Regelung sämtliche aktiven Spieler des Rollenspiels, also sämtliche Personen, welche zumindest einen aktiven Charakter auf einer Spieleinheit besitzen.
(6) Unter Abstimmung versteht diese Regelung keine Wahl, sondern einen Prozess zur eindeutigen Entscheidungsfindung. Während Wahlen keine persönliche Vorteilsnahme oder Befangenheit kennen, sind Abstimmungen von derartigen Verzerrungen möglichst freizuhalten.
(7) Unter Befangenheit versteht diese Regelung jegliche Art der persönlichen Involviertheit bei der Entscheidungsfindung. Dies kann unter anderem dann auftreten, wenn Kommissionsmitglieder selbst Teil der Vorschlagsliste sind oder Personen unter Zusicherung eines gegenseitigen Vorschlagens oder Abstimmens versuchen persönliche Vorteile zu erlangen.
(8) Unter Quorum versteht diese Regelung den Kreis aller Stimmberechtigen innerhalb der Kommission.
Abschnitt II – Abläufe
(1) XXXX
(1) XXXX
(1) XXXX
(1) XXXX
(1) XXXX
(1) XXXX
(1) XXXX
Abschnitt III – Verleihungspraxis und Abschluss
(1) XXXX
(1) XXXX
Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen
(1) XXXX
(1) XXXX
xx.xx.2025
(Siegel des Imperators)
(Unterschrift des Imperators)