Spielwiese RegB: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Holopedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 55: Zeile 55:


== Abschnitt II – Grundregeln ==
== Abschnitt II – Grundregeln ==
<div align="center">'''§ 6 Würde des Bürgers'''</div>
Die Würde eines jeden imperialen Bürgers ist durch die allgemeinen Gesetze bezüglich des öffentlichen Umgangs miteinander gewährleistet. Beleidigungen, sexistische Äußerungen sowie rassistische Inhalte werden im imperialen Alltag nicht geduldet. Dies gilt auch für den Umgang miteinander in den Streitkräften. Zuwiderhandlungen werden durch die imperiale Justiz geahndet.
<div align="center">'''§ 7 Verhalten von Charakteren'''</div>
(1) Innerhalb der Spielwelt ist das Verhalten von Charakteren untereinander von zumeist militärischen Hierarchien geprägt. Charaktere sind durch ihren Rang und Posten in eine Befehlsstruktur eingebunden, welche auch Bereiche außerhalb der Streitkräfte wie beispielsweise die zivile Bürokratie oder das Verhältnis zum Dunklen Orden betreffen kann.
(2) Im Allgemeinen gilt im Imperium daher eine gewisse Befehlskette. Dies heißt nicht, dass jeder Offizier, der einen höheren Dienstgrad innehat, allen rangniederen Personen gegenüber weisungsbefugt ist. Jedoch sollten rangniedere Soldaten gegenüber höhergestellten Charakteren stets einen gewissen Respekt an den Tag legen und sich entsprechend ihres eigenen Ranges verhalten.
(3) Das Diskriminieren rangniedriger Charaktere ist strengstens untersagt.
(4) Weisungsbefugnisse innerhalb der Spielwelt spiegeln sich durch die jeweiligen Ebenen der Verwaltungsstruktur des Imperiums wider. Der Imperator steht an der Spitze dieser Struktur, gefolgt von seinen Stellvertretern, dem BDI und nachfolgend allen weiteren Institutionen des Imperiums. Leiter von Spieleinheiten (Kommandanten, kurz KOs) sind den einzelnen Institutionen nur in ihren jeweiligen Fachbereichen weisungsrechtlich untergeordnet. Die Charaktere einer Spieleinheit sind ihrem jeweiligen KO und dessen Führungsoffizieren weisungsrechtlich untergeordnet.
<div align="center">'''§ 8 Ausspielen anderer Charaktere'''</div>
(1) Das Annehmen und Ausspielen fremder Identitäten (gemeint sind die Charaktere anderer Spieler) ist im Hinblick auf den Schutz der eigenen sowie der anderen Charaktere untersagt.
(2) Einzige Ausnahme von dieser Regelung bildet das sogenannte „Mitziehen“. Sollte ein Spieler aus unbekannten Gründen wegfallen, aber zum gegebenen Zeitpunkt in einer wichtigen Handlung stecken, darf dieser „mitgezogen“ werden. Beispielsweise:
„Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt.“
Oder
„Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt, er rennt zu diesem und zieht ihn aus der Gefahrenzone.“
Diese beiden Beispiele sind erlaubte Handlungen für andere Spielercharaktere, sofern sie wegfallen oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Mission teilnehmen können.
(3) Die mitgezogenen Charaktere sind dabei pietätvoll und mit Respekt zu behandeln. Das Mitziehen sollte sich auf ein absolutes Minimalmaß beschränken und der Spieler des mitgezogenen Charakters ist zeitnah über die Geschehnisse zu unterrichten, welchen mit seinem Charakter in Verbindung standen.
<div align="center">'''§ 9 Todesstrafe und Exekutionen'''</div>
(1) Exekutionen von Charakteren dürfen lediglich auf Weisung des Imperators oder einem seiner Stellvertreter erfolgen. Zusätzlich sind Exekutionen möglich, wenn ein Beschluss des BDI oder des Imperialen Gerichtshofs vorliegen. Ein gefasstes Urteil kann durch den Imperator selbst oder einen seiner Stellvertreter nach Prüfung des Falls aufgehoben werden, wenn das Urteil eine Tötung einschließt.
(2) Das Töten eines jeden Charakters durch unautorisierte Personen ist im Kontext der Spielwelt verboten und wird streng bestraft, dies gilt auch für Selbstjustiz. Das Leben eines Charakters ist hierdurch jedoch nicht unter allen Umständen geschützt. Grobes Fehlverhalten oder andere irrationale Verfehlungen gegenüber anderen Charakteren können zu gewaltsamen Konflikten innerhalb der Spielwelt und damit eventuell zum Tod eines Charakters führen. Derartige Szenarien schützen den Täter (derjenige, welcher einen Charakter getötet hat) jedoch nicht vor einer möglichen Bestrafung seines Charakters. Die Bestrafung schließt in Ausnahmefällen auch die Exekution des betroffenen Charakters ein. Eine individuelle Betrachtung dieser absoluten Ausnahmefälle erfolgt durch den Imperator oder einem von ihm beauftragten Stellvertreter. In Betracht zu ziehen ist dabei insbesondere die bewusste Provokation durch den Täter oder die Ausnutzung der Stellung des Täters im Sinne von § 7 Abs. 3 dieses Gesetzes. In Fällen besonderer Hinterlist oder anderen niederträchtigen Beweggründen des Täters ist der getötete Charakter ausnahmsweise durch kaiserliches Dekret wieder zum Leben zu erwecken.
(3) Eine Unzurechnungsfähigkeit eines Charakters ist im Rahmen der Spielwelt bei Tötungsdelikten stets zu verneinen. Eine Unzurechnungsfähigkeit des Spielers führt zu einer Handhabung des Falls nach § 9 Abs. 2 dieses Gesetzes.
(4) Ausnahme bildet allein die persönliche Einwilligung des Spielers des betreffenden Charakters. Diese ist vor einer entsprechenden Handlung ausdrücklich und eindeutig einzuholen.
<div align="center">'''§ 10 Nachrichtenstandard'''</div>
(1) Für die Kommunikation der Charaktere innerhalb der Spielwelt ist bei der Nachrichtenversendungen im HoloNet der offizielle Standard zu verwenden. Das Holonet generiert (mit Ausnahme der Betreffzeile) in automatischer Form einen korrekten Standard.
(2) Dieser Mailstandard ist bei der Imperialen Akademie zu erlernen und danach möglichst fehlerfrei anzuwenden. Das Imperiale Administrationsbüro wacht über die Einhaltung des Standards bei entsprechenden Nachrichten.
Weitere Details zum Mailstandard sind auf folgender Seite zu entnehmen und gelten als Teil der sekundäre Regelsammlung: [[Mailstandard]].


== Abschnitt III - Spielercharaktere ==
== Abschnitt III - Spielercharaktere ==

Version vom 6. August 2025, 13:08 Uhr

Imperiales Gesetzbuch (IGB)

(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen des deutschsprachigen imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire“)

Stand: Neufassung durch Bekanntmachung vom 30.04.2025

Abschnitt I – Präambel

§ 1 Zweck

(1) Das imperiale Gesetzbuch dient der Aufrechterhaltung der Ordnung auf sämtlichen Welten des Imperiums und regelt insbesondere das Verhalten innerhalb seiner Streitkräfte. Es ist von allen Bürgern des Imperiums zu achten und soll eine gleichberechtige und allgemein gerechte Behandlung jedes Einzelnen sicherstellen. Jedes Mitglied des Imperiums hat seinerseits jederzeit im Sinne dieser Regeln und Vorschriften zu handeln und den Geist der hier festgeschriebenen Gesetze zum Wohle des Imperiums zu wahren.

(2) Unwissenheit schützt weder vor Strafen, noch nimmt sie einzelne Personen von den hier festgeschrieben Paragrafen aus. Bei Unsicherheiten oder Präzedenzfällen sind vor einer in Zweifel stehenden Handlung die Institutionen des Imperiums zu Rate zu ziehen, allen voran der Imperator und seine persönlichen Berater oder entsprechende Fachabteilungen. Hierbei sind durch die Institutionen Ermessensspielräume großzügig zu nutzen, jedoch die Regelungen dieses Gesetzbuches nicht zu Vorteilsnahme einzelner Personen oder aus anderen Gründen zu beugen.

(3) Das Gesetzbuch dient auch als Grundlage zur Schlichtung und Mediation von Streitigkeiten oder anderen Disputen unter imperialen Bürgern. Es soll eine sachliche und ergebnisorientierte Diskussion ermöglichen und wird zu diesem Zwecken stetig erweitert. Aktuelle Problemfälle oder Regelungslücken werden über die allgemeine Ausnahmeregelung nach Abschnitt I, § 5 dieses Gesetzbuches abgehandelt und zu einem späteren Zeitpunkt explizit über eine Erweiterung oder Änderung des Gesetzbuches beseitigt.


§ 2 Aufbau

(1) Das Gesetzbuch ist in zehn Abschnitte unterteilt und versucht sämtliche relevanten Gesichtspunkte des gemeinsamen Lebens alle imperialen Bürger zu erfassen. Einzelne Abschnitte und Paragrafen können aufeinander verweisen.

(2) Das Gesetzbuch kann zu einem späteren Zeitpunkt erweitert oder geändert werden, dabei ist auf Abhängigkeiten innerhalb dieses Gesetzbuches zu achten und gegebenenfalls das gesamte Regelungswerk anpassend zu überarbeiten. Die rückwirkende Anwendung von zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügten Vorschriften ist grundsätzlich ausgeschlossen. In herausgehobenen Präzedenzfällen, welche das Wohl des Imperiums oder die gleichberechtigte Behandlung aller imperialen Bürger gefährden, können jedoch auch in diesem Fall die allgemeinen Ausnahmeregelungen aus § 5 dieses Abschnitts angewendet werden.

(3) Das Gesetzbuch verweist an einigen Stellen explizit auf weitere Dienstvorschriften, Regelungen, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Diese Werke dienen als sekundäre Regelsammlungen und erlangen im Einklang mit dem vorliegenden Werk bindende Wirkung. Sie können Vorschriften aus dem Gesetzbuch weiter präzisieren, erläutern oder vertiefen. Bei widersprüchlichen Angaben oder Kollisionen von Vorschriften, ist das imperiale Gesetzbuch als primäre Interpretationsquelle heranzuziehen. In allen Fällen gelten die Regelungen des imperialen Gesetzbuches vorrangig.


§ 3 Definitionen

(1) „Imperialer Bürger“ ist jedes Mitglied des Rollenspiels SW-Empire, egal ob durch eine aktive Spielfigur in der Spielwelt vertreten, durch einen Charakter in der Reserve oder als sonstiger Gast innerhalb der Rollenspielgemeinschaft.

(2) „Imperator“ ist der aktuelle Rollenspielleiter von SW-Empire beziehungsweise ein von diesem verkörperte Figur. Stellvertretende Rollenspielleiter oder entsprechende Berater können mit ausdrücklicher Genehmigung des Leiters einzelne Aufgaben oder Aufgabenbereiche sowie Vollmachten und Rechte des Imperators wahrnehmen.

(3) Die „Institutionen“ des Imperiums umfassen alle offiziellen Fachabteilungen des Rollenspiels. Den Kern dieser Fachabteilungen bildet das sogenannte „Imperiale Hauptquartier“. Zentrale Organe des Hauptquartiers sind das Büro des Imperators (BDI), das Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), das Imperiale Administrationsbüro (IAB), das Imperiale Technikzentrum (ITZ) sowie der Imperiale Geheimdienst (IGD).

(4) Mit dem Begriff „Spieler“ sind die jeweils hinter einem Charakter stehenden real existierenden Personen gemeint. Mit dem Begriff „Charakter“ sind die jeweils fiktiven Spielfiguren innerhalb der Spielwelt gemeint. Dabei ist zwischen sogenannten NPC (Nicht-Spieler-Charakter) und persönlichen Spielfiguren zu unterschieden. Persönliche Spielfiguren sind Charaktere, welche von einem Spieler erdacht wurden und welche eine offizielle Akte innerhalb des Rollenspiels besitzen. NPCs sind Spielfiguren, welche über keine offizielle Akte verfügen. Grundsätzlich genießen NPCs weniger Schutz und weniger Rechte als persönliche Spielfiguren. Im Sinne eines harmonischen Miteinanders sollte NPCs von anderen Spielern jedoch grundsätzlich mit dem gleichen Respekt, Höflichkeit und Wertschätzung begegnet werden, wie persönlichen Spielfiguren. Zwistigkeiten zwischen Charakteren innerhalb der Spielwelt sind streng vom Verhalten gegenüber dem dahinterstehenden Spieler zu trennen.


§ 4 Zuständigkeiten

(1) Über die Einhaltung des Gesetzbuches wacht grundsätzlich der Imperator. Dieser kann einzelne Institutionen mit der Einhaltung bestimmter Regelungen betrauen und ihnen zu diesem Zweck Vollmachten und Entscheidungsbefugnisse übertragen. So ist es beispielsweise eine Daueraufgabe des Administrationsbüros (IAB) über die Einhaltung der Regelungen bezüglich persönlicher Spielfiguren zu wachen.

(2) Jeder imperiale Bürger kann grundsätzlich auf Missachtungen des Gesetzbuches aufmerksam machen und einzelne Fachabteilungen oder den Imperator auf entsprechende Verstöße aufmerksam machen. Die Regelungen dieses Gesetzbuches verleihen einem imperialen Bürger jedoch keine Entscheidungsbefugnis oder rechtssprechende Kompetenz über andere Bürger bei Fehltritten, Missachtungen oder Verstößen. Die juristische Beurteilung und schlussendliche Entscheidung obliegen in diesen Fällen immer dem Imperator oder einer von ihm beauftragten Institution.

§ 5 Allgemeine Ausnahmeregelungen

(1) Alle nicht in diesem Gesetzbuch geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung durch den Imperator. Das betrifft Fälle, die nicht im Gesetzbuch verzeichnet sind, und per Beschluss oder Weisung des Imperators behandelt werden. Er kann, wenn es zum Wohle des Imperiums erforderlich ist, in absoluten Ausnahmefällen bestehende Regelungen außer Kraft setzen und je nach Sachlage agieren. Diese Sondervollmacht soll insbesondere die arglistige Ausnutzung von Regelungslücken oder ähnlichen Sachverhalten verhindern.

(2) Die offiziellen Stellvertreter des Imperators können ebenfalls von dieser Befugnis Gebrauch machen, haben ein derartiges Eingreifen aber im Nachgang mit dem amtierenden Imperator zu besprechen und gegebenenfalls vor diesem zu rechtfertigen. Betroffene Spieler können gegen die Entscheidung eines Stellvertreters Berufung einlegen und eine Letztentscheidung des Imperators einfordern. Schließt sich der Imperator der Entscheidung seines Stellvertreters an oder wird innerhalb von einem Monat keine Berufung eingelegt, gilt die Entscheidung des Stellvertreters, als wäre sie vom Imperator getroffen worden.

(3) Einzelne Institutionen können auf direkte Weisung des Imperators hin für Einzelfälle ebenfalls Ausnahmeregelungen treffen. Es gelten die entsprechenden Regelungen für die Entscheidungen durch Stellvertreter aus Abs. 2. Wahrgenommen wird dieses recht vornehmlich vom Leiter der jeweiligen Institution oder in Ausnahmefällen von dessen Stellvertreter.

(4) Gemachte Präzedenzfälle sind bei späteren Entscheidungen und Ermessenserwägungen zu beachten. Gegebenenfalls sind Präzedenzfallregelungen in Statuten und Paragrafen des vorliegenden Gesetzes umzuwandeln.


Abschnitt II – Grundregeln

§ 6 Würde des Bürgers

Die Würde eines jeden imperialen Bürgers ist durch die allgemeinen Gesetze bezüglich des öffentlichen Umgangs miteinander gewährleistet. Beleidigungen, sexistische Äußerungen sowie rassistische Inhalte werden im imperialen Alltag nicht geduldet. Dies gilt auch für den Umgang miteinander in den Streitkräften. Zuwiderhandlungen werden durch die imperiale Justiz geahndet.


§ 7 Verhalten von Charakteren

(1) Innerhalb der Spielwelt ist das Verhalten von Charakteren untereinander von zumeist militärischen Hierarchien geprägt. Charaktere sind durch ihren Rang und Posten in eine Befehlsstruktur eingebunden, welche auch Bereiche außerhalb der Streitkräfte wie beispielsweise die zivile Bürokratie oder das Verhältnis zum Dunklen Orden betreffen kann.

(2) Im Allgemeinen gilt im Imperium daher eine gewisse Befehlskette. Dies heißt nicht, dass jeder Offizier, der einen höheren Dienstgrad innehat, allen rangniederen Personen gegenüber weisungsbefugt ist. Jedoch sollten rangniedere Soldaten gegenüber höhergestellten Charakteren stets einen gewissen Respekt an den Tag legen und sich entsprechend ihres eigenen Ranges verhalten.

(3) Das Diskriminieren rangniedriger Charaktere ist strengstens untersagt.

(4) Weisungsbefugnisse innerhalb der Spielwelt spiegeln sich durch die jeweiligen Ebenen der Verwaltungsstruktur des Imperiums wider. Der Imperator steht an der Spitze dieser Struktur, gefolgt von seinen Stellvertretern, dem BDI und nachfolgend allen weiteren Institutionen des Imperiums. Leiter von Spieleinheiten (Kommandanten, kurz KOs) sind den einzelnen Institutionen nur in ihren jeweiligen Fachbereichen weisungsrechtlich untergeordnet. Die Charaktere einer Spieleinheit sind ihrem jeweiligen KO und dessen Führungsoffizieren weisungsrechtlich untergeordnet.


§ 8 Ausspielen anderer Charaktere

(1) Das Annehmen und Ausspielen fremder Identitäten (gemeint sind die Charaktere anderer Spieler) ist im Hinblick auf den Schutz der eigenen sowie der anderen Charaktere untersagt.

(2) Einzige Ausnahme von dieser Regelung bildet das sogenannte „Mitziehen“. Sollte ein Spieler aus unbekannten Gründen wegfallen, aber zum gegebenen Zeitpunkt in einer wichtigen Handlung stecken, darf dieser „mitgezogen“ werden. Beispielsweise: „Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt.“ Oder „Crewman Collins bemerkt, wie Lieutenant Dean plötzlich umkippt, er rennt zu diesem und zieht ihn aus der Gefahrenzone.“ Diese beiden Beispiele sind erlaubte Handlungen für andere Spielercharaktere, sofern sie wegfallen oder aus anderen Gründen nicht mehr an der Mission teilnehmen können.

(3) Die mitgezogenen Charaktere sind dabei pietätvoll und mit Respekt zu behandeln. Das Mitziehen sollte sich auf ein absolutes Minimalmaß beschränken und der Spieler des mitgezogenen Charakters ist zeitnah über die Geschehnisse zu unterrichten, welchen mit seinem Charakter in Verbindung standen.


§ 9 Todesstrafe und Exekutionen

(1) Exekutionen von Charakteren dürfen lediglich auf Weisung des Imperators oder einem seiner Stellvertreter erfolgen. Zusätzlich sind Exekutionen möglich, wenn ein Beschluss des BDI oder des Imperialen Gerichtshofs vorliegen. Ein gefasstes Urteil kann durch den Imperator selbst oder einen seiner Stellvertreter nach Prüfung des Falls aufgehoben werden, wenn das Urteil eine Tötung einschließt.

(2) Das Töten eines jeden Charakters durch unautorisierte Personen ist im Kontext der Spielwelt verboten und wird streng bestraft, dies gilt auch für Selbstjustiz. Das Leben eines Charakters ist hierdurch jedoch nicht unter allen Umständen geschützt. Grobes Fehlverhalten oder andere irrationale Verfehlungen gegenüber anderen Charakteren können zu gewaltsamen Konflikten innerhalb der Spielwelt und damit eventuell zum Tod eines Charakters führen. Derartige Szenarien schützen den Täter (derjenige, welcher einen Charakter getötet hat) jedoch nicht vor einer möglichen Bestrafung seines Charakters. Die Bestrafung schließt in Ausnahmefällen auch die Exekution des betroffenen Charakters ein. Eine individuelle Betrachtung dieser absoluten Ausnahmefälle erfolgt durch den Imperator oder einem von ihm beauftragten Stellvertreter. In Betracht zu ziehen ist dabei insbesondere die bewusste Provokation durch den Täter oder die Ausnutzung der Stellung des Täters im Sinne von § 7 Abs. 3 dieses Gesetzes. In Fällen besonderer Hinterlist oder anderen niederträchtigen Beweggründen des Täters ist der getötete Charakter ausnahmsweise durch kaiserliches Dekret wieder zum Leben zu erwecken.

(3) Eine Unzurechnungsfähigkeit eines Charakters ist im Rahmen der Spielwelt bei Tötungsdelikten stets zu verneinen. Eine Unzurechnungsfähigkeit des Spielers führt zu einer Handhabung des Falls nach § 9 Abs. 2 dieses Gesetzes.

(4) Ausnahme bildet allein die persönliche Einwilligung des Spielers des betreffenden Charakters. Diese ist vor einer entsprechenden Handlung ausdrücklich und eindeutig einzuholen.


§ 10 Nachrichtenstandard

(1) Für die Kommunikation der Charaktere innerhalb der Spielwelt ist bei der Nachrichtenversendungen im HoloNet der offizielle Standard zu verwenden. Das Holonet generiert (mit Ausnahme der Betreffzeile) in automatischer Form einen korrekten Standard.

(2) Dieser Mailstandard ist bei der Imperialen Akademie zu erlernen und danach möglichst fehlerfrei anzuwenden. Das Imperiale Administrationsbüro wacht über die Einhaltung des Standards bei entsprechenden Nachrichten.

Weitere Details zum Mailstandard sind auf folgender Seite zu entnehmen und gelten als Teil der sekundäre Regelsammlung: Mailstandard.

Abschnitt III - Spielercharaktere

Abschnitt IV - Orden, Ehrungen und Auszeichnungen

Abschnitt V - Einheiten

Abschnitt VI - Missionen

Abschnitt VII - Dunkler Orden

Abschnitt VIII - Institutionen

Abschnitt IX - Imperiales Holonet

Abschnitt X - OOC-Galaxypub und Discord

Abschnitt XI - IC-Galaxypub

Abschnitt XII - Abschlussbemerkung

§ x Änderungen

Das vorliegende Gesetzeswerk kann durch den Imperator, den Oberkommandierenden oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen des IGB vorschlagen.


xx.xx.2025

(Siegel des Imperators)

(Unterschrift des Imperators)