Aufstellung von Verbänden: Unterschied zwischen den Versionen
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(1) | (1) Der Kommandierende Offizier (KO) ist der Leiter einer Spieleinheit und hauptverantwortlich für den Spielbetrieb der zugewiesenen Spieleinheit. Dem KO obliegt auch die Erstellung, Anpassung und Gestaltung eines Verbandes. | ||
(2) OKDST und IGS | (2) Das Oberkommando der Streitkräfte (OKDST) ist die leitende Abteilung für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und der Spielwelt. Die Koordination der Spieleinheiten erfolgt über den Imperialen Generalstab (IGS). | ||
(3) Imperator | (3) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels. | ||
(4) Verbände | (4) Verbände sind in diesem Regelwerk der Begriff, um jede Art von Spiel- und NPC-Einheit auf allen Ebenen zu benennen, ganz gleich, ob eine Flotte, ein Geschwader oder eine Kompanie angesprochen wird. | ||
(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels. | (5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels. | ||
Version vom 16. November 2025, 17:26 Uhr
(Vollzitat: „Regelwerk zur Aufstellung, Anpassung und Gestaltung von Verbänden“)
Stand: Neufassung
Abschnitt I – Allgemeines
§ 1 Zweck
(1) Dieses Regelwerk dient dem Oberkommando der Streitkräfte und dem Imperialen Führungskorps als Grundlage zur Erstellung und Gestaltung imperialer Verbände.
(2) Es regelt insbesondere die Antragswege und Zuständigkeiten, Punkteverteilungen und die Gestaltungsmöglichkeiten.
(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des Imperialen Gesetzbuches bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Der Kommandierende Offizier (KO) ist der Leiter einer Spieleinheit und hauptverantwortlich für den Spielbetrieb der zugewiesenen Spieleinheit. Dem KO obliegt auch die Erstellung, Anpassung und Gestaltung eines Verbandes.
(2) Das Oberkommando der Streitkräfte (OKDST) ist die leitende Abteilung für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs und der Spielwelt. Die Koordination der Spieleinheiten erfolgt über den Imperialen Generalstab (IGS).
(3) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels.
(4) Verbände sind in diesem Regelwerk der Begriff, um jede Art von Spiel- und NPC-Einheit auf allen Ebenen zu benennen, ganz gleich, ob eine Flotte, ein Geschwader oder eine Kompanie angesprochen wird.
(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.
Abschnitt II – ....
§ 4 ....
xxx
Abschnitt ... – Abschlussbemerkungen
§ ... Inkrafttreten der Regelung
Mit Wirkung vom xx.xx.xxxx ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.
§ ... Änderungen
Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ oder IFK Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.
xxx.xx.2025

