Spielwiese RegB: Unterschied zwischen den Versionen
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== Abschnitt I – Präambel == | == Abschnitt I – Präambel == | ||
<div align="center">'''§ 1 Zweck'''</div> | |||
(1) Das imperiale Gesetzbuch dient der Aufrechterhaltung der Ordnung auf sämtlichen Welten des Imperiums und regelt insbesondere das Verhalten innerhalb seiner Streitkräfte. Es ist von allen Bürgern des Imperiums zu achten und soll eine gleichberechtige und allgemein gerechte Behandlung jedes Einzelnen sicherstellen. Jedes Mitglied des Imperiums hat seinerseits jederzeit im Sinne dieser Regeln und Vorschriften zu handeln und den Geist der hier festgeschriebenen Gesetze zum Wohle des Imperiums zu wahren. | |||
(2) Unwissenheit schützt weder vor Strafen, noch nimmt sie einzelne Personen von den hier festgeschrieben Paragrafen aus. Bei Unsicherheiten oder Präzedenzfällen sind vor einer in Zweifel stehenden Handlung die Institutionen des Imperiums zu Rate zu ziehen, allen voran der Imperator und seine persönlichen Berater oder entsprechende Fachabteilungen. Hierbei sind durch die Institutionen Ermessensspielräume großzügig zu nutzen, jedoch die Regelungen dieses Gesetzbuches nicht zu Vorteilsnahme einzelner Personen oder aus anderen Gründen zu beugen. | |||
(3) Das Gesetzbuch dient auch als Grundlage zur Schlichtung und Mediation von Streitigkeiten oder anderen Disputen unter imperialen Bürgern. Es soll eine sachliche und ergebnisorientierte Diskussion ermöglichen und wird zu diesem Zwecken stetig erweitert. Aktuelle Problemfälle oder Regelungslücken werden über die allgemeine Ausnahmeregelung nach Abschnitt I, § 5 dieses Gesetzbuches abgehandelt und zu einem späteren Zeitpunkt explizit über eine Erweiterung oder Änderung des Gesetzbuches beseitigt. | |||
<div align="center">'''§ 2 Aufbau'''</div> | |||
(1) Das Gesetzbuch ist in zehn Abschnitte unterteilt und versucht sämtliche relevanten Gesichtspunkte des gemeinsamen Lebens alle imperialen Bürger zu erfassen. Einzelne Abschnitte und Paragrafen können aufeinander verweisen. | |||
(2) Das Gesetzbuch kann zu einem späteren Zeitpunkt erweitert oder geändert werden, dabei ist auf Abhängigkeiten innerhalb dieses Gesetzbuches zu achten und gegebenenfalls das gesamte Regelungswerk anpassend zu überarbeiten. Die rückwirkende Anwendung von zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügten Vorschriften ist grundsätzlich ausgeschlossen. In herausgehobenen Präzedenzfällen, welche das Wohl des Imperiums oder die gleichberechtigte Behandlung aller imperialen Bürger gefährden, können jedoch auch in diesem Fall die allgemeinen Ausnahmeregelungen aus § 5 dieses Abschnitts angewendet werden. | |||
(3) Das Gesetzbuch verweist an einigen Stellen explizit auf weitere Dienstvorschriften, Regelungen, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Diese Werke dienen als sekundäre Regelsammlungen und erlangen im Einklang mit dem vorliegenden Werk bindende Wirkung. Sie können Vorschriften aus dem Gesetzbuch weiter präzisieren, erläutern oder vertiefen. Bei widersprüchlichen Angaben oder Kollisionen von Vorschriften, ist das imperiale Gesetzbuch als primäre Interpretationsquelle heranzuziehen. In allen Fällen gelten die Regelungen des imperialen Gesetzbuches vorrangig. | |||
<div align="center">'''§ 3 Definitionen'''</div> | |||
(1) „Imperialer Bürger“ ist jedes Mitglied des Rollenspiels SW-Empire, egal ob durch eine aktive Spielfigur in der Spielwelt vertreten, durch einen Charakter in der Reserve oder als sonstiger Gast innerhalb der Rollenspielgemeinschaft. | |||
(2) „Imperator“ ist der aktuelle Rollenspielleiter von SW-Empire beziehungsweise ein von diesem verkörperte Figur. Stellvertretende Rollenspielleiter oder entsprechende Berater können mit ausdrücklicher Genehmigung des Leiters einzelne Aufgaben oder Aufgabenbereiche sowie Vollmachten und Rechte des Imperators wahrnehmen. | |||
(3) Die „Institutionen“ des Imperiums umfassen alle offiziellen Fachabteilungen des Rollenspiels. Den Kern dieser Fachabteilungen bildet das sogenannte „Imperiale Hauptquartier“. Zentrale Organe des Hauptquartiers sind das Büro des Imperators (BDI), das Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), das Imperiale Administrationsbüro (IAB), das Imperiale Technikzentrum (ITZ) sowie der Imperiale Geheimdienst (IGD). | |||
(4) Mit dem Begriff „Spieler“ sind die jeweils hinter einem Charakter stehenden real existierenden Personen gemeint. Mit dem Begriff „Charakter“ sind die jeweils fiktiven Spielfiguren innerhalb der Spielwelt gemeint. Dabei ist zwischen sogenannten NPC (Nicht-Spieler-Charakter) und persönlichen Spielfiguren zu unterschieden. Persönliche Spielfiguren sind Charaktere, welche von einem Spieler erdacht wurden und welche eine offizielle Akte innerhalb des Rollenspiels besitzen. NPCs sind Spielfiguren, welche über keine offizielle Akte verfügen. Grundsätzlich genießen NPCs weniger Schutz und weniger Rechte als persönliche Spielfiguren. Im Sinne eines harmonischen Miteinanders sollte NPCs von anderen Spielern jedoch grundsätzlich mit dem gleichen Respekt, Höflichkeit und Wertschätzung begegnet werden, wie persönlichen Spielfiguren. Zwistigkeiten zwischen Charakteren innerhalb der Spielwelt sind streng vom Verhalten gegenüber dem dahinterstehenden Spieler zu trennen. | |||
<div align="center">'''§ 4 Zuständigkeiten'''</div> | |||
(1) Über die Einhaltung des Gesetzbuches wacht grundsätzlich der Imperator. Dieser kann einzelne Institutionen mit der Einhaltung bestimmter Regelungen betrauen und ihnen zu diesem Zweck Vollmachten und Entscheidungsbefugnisse übertragen. So ist es beispielsweise eine Daueraufgabe des Administrationsbüros (IAB) über die Einhaltung der Regelungen bezüglich persönlicher Spielfiguren zu wachen. | |||
(2) Jeder imperiale Bürger kann grundsätzlich auf Missachtungen des Gesetzbuches aufmerksam machen und einzelne Fachabteilungen oder den Imperator auf entsprechende Verstöße aufmerksam machen. Die Regelungen dieses Gesetzbuches verleihen einem imperialen Bürger jedoch keine Entscheidungsbefugnis oder rechtssprechende Kompetenz über andere Bürger bei Fehltritten, Missachtungen oder Verstößen. Die juristische Beurteilung und schlussendliche Entscheidung obliegen in diesen Fällen immer dem Imperator oder einer von ihm beauftragten Institution. | |||
<div align="center">'''§ 5 Allgemeine Ausnahmeregelungen'''</div> | |||
(1) Alle nicht in diesem Gesetzbuch geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung durch den Imperator. Das betrifft Fälle, die nicht im Gesetzbuch verzeichnet sind, und per Beschluss oder Weisung des Imperators behandelt werden. Er kann, wenn es zum Wohle des Imperiums erforderlich ist, in absoluten Ausnahmefällen bestehende Regelungen außer Kraft setzen und je nach Sachlage agieren. Diese Sondervollmacht soll insbesondere die arglistige Ausnutzung von Regelungslücken oder ähnlichen Sachverhalten verhindern. | |||
(2) Die offiziellen Stellvertreter des Imperators können ebenfalls von dieser Befugnis Gebrauch machen, haben ein derartiges Eingreifen aber im Nachgang mit dem amtierenden Imperator zu besprechen und gegebenenfalls vor diesem zu rechtfertigen. Betroffene Spieler können gegen die Entscheidung eines Stellvertreters Berufung einlegen und eine Letztentscheidung des Imperators einfordern. Schließt sich der Imperator der Entscheidung seines Stellvertreters an oder wird innerhalb von einem Monat keine Berufung eingelegt, gilt die Entscheidung des Stellvertreters, als wäre sie vom Imperator getroffen worden. | |||
(3) Einzelne Institutionen können auf direkte Weisung des Imperators hin für Einzelfälle ebenfalls Ausnahmeregelungen treffen. Es gelten die entsprechenden Regelungen für die Entscheidungen durch Stellvertreter aus Abs. 2. Wahrgenommen wird dieses recht vornehmlich vom Leiter der jeweiligen Institution oder in Ausnahmefällen von dessen Stellvertreter. | |||
(4) Gemachte Präzedenzfälle sind bei späteren Entscheidungen und Ermessenserwägungen zu beachten. Gegebenenfalls sind Präzedenzfallregelungen in Statuten und Paragrafen des vorliegenden Gesetzes umzuwandeln. | |||
== Abschnitt II – Grundregeln == | == Abschnitt II – Grundregeln == | ||
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<div align="center">'''§ x Änderungen'''</div> | <div align="center">'''§ x Änderungen'''</div> | ||
Das vorliegende Gesetzeswerk kann durch den Oberkommandierenden oder | Das vorliegende Gesetzeswerk kann durch den Imperator, den Oberkommandierenden oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen des IGB vorschlagen. | ||
Version vom 6. August 2025, 12:42 Uhr
(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen des deutschsprachigen imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire“)
Stand: Neufassung durch Bekanntmachung vom 30.04.2025Abschnitt I – Präambel
(1) Das imperiale Gesetzbuch dient der Aufrechterhaltung der Ordnung auf sämtlichen Welten des Imperiums und regelt insbesondere das Verhalten innerhalb seiner Streitkräfte. Es ist von allen Bürgern des Imperiums zu achten und soll eine gleichberechtige und allgemein gerechte Behandlung jedes Einzelnen sicherstellen. Jedes Mitglied des Imperiums hat seinerseits jederzeit im Sinne dieser Regeln und Vorschriften zu handeln und den Geist der hier festgeschriebenen Gesetze zum Wohle des Imperiums zu wahren.
(2) Unwissenheit schützt weder vor Strafen, noch nimmt sie einzelne Personen von den hier festgeschrieben Paragrafen aus. Bei Unsicherheiten oder Präzedenzfällen sind vor einer in Zweifel stehenden Handlung die Institutionen des Imperiums zu Rate zu ziehen, allen voran der Imperator und seine persönlichen Berater oder entsprechende Fachabteilungen. Hierbei sind durch die Institutionen Ermessensspielräume großzügig zu nutzen, jedoch die Regelungen dieses Gesetzbuches nicht zu Vorteilsnahme einzelner Personen oder aus anderen Gründen zu beugen.
(3) Das Gesetzbuch dient auch als Grundlage zur Schlichtung und Mediation von Streitigkeiten oder anderen Disputen unter imperialen Bürgern. Es soll eine sachliche und ergebnisorientierte Diskussion ermöglichen und wird zu diesem Zwecken stetig erweitert. Aktuelle Problemfälle oder Regelungslücken werden über die allgemeine Ausnahmeregelung nach Abschnitt I, § 5 dieses Gesetzbuches abgehandelt und zu einem späteren Zeitpunkt explizit über eine Erweiterung oder Änderung des Gesetzbuches beseitigt.
(1) Das Gesetzbuch ist in zehn Abschnitte unterteilt und versucht sämtliche relevanten Gesichtspunkte des gemeinsamen Lebens alle imperialen Bürger zu erfassen. Einzelne Abschnitte und Paragrafen können aufeinander verweisen.
(2) Das Gesetzbuch kann zu einem späteren Zeitpunkt erweitert oder geändert werden, dabei ist auf Abhängigkeiten innerhalb dieses Gesetzbuches zu achten und gegebenenfalls das gesamte Regelungswerk anpassend zu überarbeiten. Die rückwirkende Anwendung von zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügten Vorschriften ist grundsätzlich ausgeschlossen. In herausgehobenen Präzedenzfällen, welche das Wohl des Imperiums oder die gleichberechtigte Behandlung aller imperialen Bürger gefährden, können jedoch auch in diesem Fall die allgemeinen Ausnahmeregelungen aus § 5 dieses Abschnitts angewendet werden.
(3) Das Gesetzbuch verweist an einigen Stellen explizit auf weitere Dienstvorschriften, Regelungen, Leitfäden und Arbeitsanweisungen. Diese Werke dienen als sekundäre Regelsammlungen und erlangen im Einklang mit dem vorliegenden Werk bindende Wirkung. Sie können Vorschriften aus dem Gesetzbuch weiter präzisieren, erläutern oder vertiefen. Bei widersprüchlichen Angaben oder Kollisionen von Vorschriften, ist das imperiale Gesetzbuch als primäre Interpretationsquelle heranzuziehen. In allen Fällen gelten die Regelungen des imperialen Gesetzbuches vorrangig.
(1) „Imperialer Bürger“ ist jedes Mitglied des Rollenspiels SW-Empire, egal ob durch eine aktive Spielfigur in der Spielwelt vertreten, durch einen Charakter in der Reserve oder als sonstiger Gast innerhalb der Rollenspielgemeinschaft.
(2) „Imperator“ ist der aktuelle Rollenspielleiter von SW-Empire beziehungsweise ein von diesem verkörperte Figur. Stellvertretende Rollenspielleiter oder entsprechende Berater können mit ausdrücklicher Genehmigung des Leiters einzelne Aufgaben oder Aufgabenbereiche sowie Vollmachten und Rechte des Imperators wahrnehmen.
(3) Die „Institutionen“ des Imperiums umfassen alle offiziellen Fachabteilungen des Rollenspiels. Den Kern dieser Fachabteilungen bildet das sogenannte „Imperiale Hauptquartier“. Zentrale Organe des Hauptquartiers sind das Büro des Imperators (BDI), das Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), das Imperiale Administrationsbüro (IAB), das Imperiale Technikzentrum (ITZ) sowie der Imperiale Geheimdienst (IGD).
(4) Mit dem Begriff „Spieler“ sind die jeweils hinter einem Charakter stehenden real existierenden Personen gemeint. Mit dem Begriff „Charakter“ sind die jeweils fiktiven Spielfiguren innerhalb der Spielwelt gemeint. Dabei ist zwischen sogenannten NPC (Nicht-Spieler-Charakter) und persönlichen Spielfiguren zu unterschieden. Persönliche Spielfiguren sind Charaktere, welche von einem Spieler erdacht wurden und welche eine offizielle Akte innerhalb des Rollenspiels besitzen. NPCs sind Spielfiguren, welche über keine offizielle Akte verfügen. Grundsätzlich genießen NPCs weniger Schutz und weniger Rechte als persönliche Spielfiguren. Im Sinne eines harmonischen Miteinanders sollte NPCs von anderen Spielern jedoch grundsätzlich mit dem gleichen Respekt, Höflichkeit und Wertschätzung begegnet werden, wie persönlichen Spielfiguren. Zwistigkeiten zwischen Charakteren innerhalb der Spielwelt sind streng vom Verhalten gegenüber dem dahinterstehenden Spieler zu trennen.
(1) Über die Einhaltung des Gesetzbuches wacht grundsätzlich der Imperator. Dieser kann einzelne Institutionen mit der Einhaltung bestimmter Regelungen betrauen und ihnen zu diesem Zweck Vollmachten und Entscheidungsbefugnisse übertragen. So ist es beispielsweise eine Daueraufgabe des Administrationsbüros (IAB) über die Einhaltung der Regelungen bezüglich persönlicher Spielfiguren zu wachen.
(2) Jeder imperiale Bürger kann grundsätzlich auf Missachtungen des Gesetzbuches aufmerksam machen und einzelne Fachabteilungen oder den Imperator auf entsprechende Verstöße aufmerksam machen. Die Regelungen dieses Gesetzbuches verleihen einem imperialen Bürger jedoch keine Entscheidungsbefugnis oder rechtssprechende Kompetenz über andere Bürger bei Fehltritten, Missachtungen oder Verstößen. Die juristische Beurteilung und schlussendliche Entscheidung obliegen in diesen Fällen immer dem Imperator oder einer von ihm beauftragten Institution.
(1) Alle nicht in diesem Gesetzbuch geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung durch den Imperator. Das betrifft Fälle, die nicht im Gesetzbuch verzeichnet sind, und per Beschluss oder Weisung des Imperators behandelt werden. Er kann, wenn es zum Wohle des Imperiums erforderlich ist, in absoluten Ausnahmefällen bestehende Regelungen außer Kraft setzen und je nach Sachlage agieren. Diese Sondervollmacht soll insbesondere die arglistige Ausnutzung von Regelungslücken oder ähnlichen Sachverhalten verhindern.
(2) Die offiziellen Stellvertreter des Imperators können ebenfalls von dieser Befugnis Gebrauch machen, haben ein derartiges Eingreifen aber im Nachgang mit dem amtierenden Imperator zu besprechen und gegebenenfalls vor diesem zu rechtfertigen. Betroffene Spieler können gegen die Entscheidung eines Stellvertreters Berufung einlegen und eine Letztentscheidung des Imperators einfordern. Schließt sich der Imperator der Entscheidung seines Stellvertreters an oder wird innerhalb von einem Monat keine Berufung eingelegt, gilt die Entscheidung des Stellvertreters, als wäre sie vom Imperator getroffen worden.
(3) Einzelne Institutionen können auf direkte Weisung des Imperators hin für Einzelfälle ebenfalls Ausnahmeregelungen treffen. Es gelten die entsprechenden Regelungen für die Entscheidungen durch Stellvertreter aus Abs. 2. Wahrgenommen wird dieses recht vornehmlich vom Leiter der jeweiligen Institution oder in Ausnahmefällen von dessen Stellvertreter.
(4) Gemachte Präzedenzfälle sind bei späteren Entscheidungen und Ermessenserwägungen zu beachten. Gegebenenfalls sind Präzedenzfallregelungen in Statuten und Paragrafen des vorliegenden Gesetzes umzuwandeln.
Abschnitt II – Grundregeln
Abschnitt III - Spielercharaktere
Abschnitt IV - Orden, Ehrungen und Auszeichnungen
Abschnitt V - Einheiten
Abschnitt VI - Missionen
Abschnitt VII - Dunkler Orden
Abschnitt VIII - Institutionen
Abschnitt IX - Imperiales Holonet
Abschnitt X - OOC-Galaxypub und Discord
Abschnitt XI - IC-Galaxypub
Abschnitt XII - Abschlussbemerkung
Das vorliegende Gesetzeswerk kann durch den Imperator, den Oberkommandierenden oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen des IGB vorschlagen.
xx.xx.2025
(Siegel des Imperators)
(Unterschrift des Imperators)