Spielwiese RegA: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Spielwiese]]
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<div align="center" style="border: solid 3px orange; background-color: #fff0d0; font-size:1.5em; padding: 1em; margin:1em;">Aktuell keine Gültigkeit - Novellierung noch aktiv</div>
<div align="center" style="border: solid 3px orange; background-color: #fff0d0; font-size:1.5em; padding: 1em; margin:1em;">Aktuell keine Gültigkeit - Novellierung noch aktiv</div>
<div align="center">'''<big>Imperiale Kommission für Ehrungen und Auszeichnungen (IKEA)</big>'''
<div align="center">'''<big>Imperiales Beteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz (IBMG)</big>'''


''(Vollzitat: „Regelungen für die Vergabe von Orden, Ehrungen und Auszeichnungen.“)''
''(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen hinsichtlich der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers“)''


'''Stand: Neufassung'''</div>
'''Stand: Neufassung'''</div>
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== Abschnitt I – Allgemeines ==
== Abschnitt I – Allgemeines ==


<div align="center">'''§ 1 Zweck'''</div>
===§ 1 Zweck===


(1) Diese Regelung dient der Konkretisierung der Vorschriften des Regelwerks und soll es den jährlich wechselnden Kommissionsmitgliedern ermöglichen auch bei mangelndem Hintergrundwissen schnell und unkompliziert die einzelnen Verfahrensschritte bis zu Entscheidung und Verleihung durchlaufen zu können.
(1) Dieses Regelwerk dient der Ordnung, Strukturierung und Fortentwicklung des imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire.  


(2) Darüber hinaus dient die Regelung der Transparenz und Vereinheitlichung von Verfahrensweisen. Sie soll trotz wechselnder Kommissionsmitglieder ein faires und gleiches Verfahren in Form, Zuständigkeiten und Abstimmungsmodalität garantieren.
(2) Es regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung, die organisatorische Entwicklung sowie die fortlaufende Anpassung des Rollenspiels.


(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, die Mitwirkung der zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.


<div align="center">'''§ 2 Geltungsbereich'''</div>
===§ 2 Geltungsbereich===


Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des [[Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift|Imperialen Gesetzbuches]] bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.  
Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des [[Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift|Imperialen Gesetzbuches]] bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.


===§ 3 Begriffsbestimmungen===


<div align="center">'''§ 3 Begriffsbestimmungen'''</div>
(1) Das Imperiale Hauptquartier (IHQ) ist das beratende Organ der Rollenspielleitung. Es nimmt Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Rollenspielorganisation wahr.


(1) Mitglieder der Kommission (Kommissionsmitglieder) sind die nach § 5 dieser Regelung ernannten Entscheidungsträger dieser Kommission.
(2) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels.


(2) Unter der Rollenspielleitung (RSL) versteht diese Regelung den/die Rollenspielleiter*in und die von ihm ernannten aktiven Stellvertreter in Form der Mitglieder des Büros des Imperators (BDI).
(3) Beteiligung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, ohne Anspruch auf Berücksichtigung zu haben.


(3) Unter den Kommandanten (KO) versteht diese Regelung die jeweiligen aktuellen Leiter der einzelnen aktiven Spieleinheiten des Rollenspiels.
(4) Mitbestimmung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, verbunden mit dem Anspruch auf Berücksichtigung.


(4) Unter den Mitgliedern des Imperialen Hauptquartiers (IHQ) versteht diese Regelung sämtliche aktuellen Mitarbeiter der Rollenspielleitung inklusive der Abteilungen Büro des Imperators (BDI), Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), Imperiales Administrationsbüro (IAB), Imperiales Technikzentrum (ITZ) sowie Imperialer Geheimdienst (IGD).
(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.


(5) Unter der Spielerschaft versteht diese Regelung sämtliche aktiven Spieler des Rollenspiels, also sämtliche Personen, welche zumindest einen aktiven Charakter auf einer Spieleinheit besitzen.
== Abschnitt II – Beteiligung und Mitbestimmung ==


(6) Unter Abstimmung versteht diese Regelung keine Wahl, sondern einen Prozess zur eindeutigen Entscheidungsfindung. Während Wahlen keine persönliche Vorteilsnahme oder Befangenheit kennen, sind Abstimmungen von derartigen Verzerrungen möglichst freizuhalten.
===§ 4 Beteiligungsrechte===


(7) Unter Befangenheit versteht diese Regelung jegliche Art der persönlichen Involviertheit bei der Entscheidungsfindung. Dies kann unter anderem dann auftreten, wenn Kommissionsmitglieder selbst Teil der Vorschlagsliste sind oder Personen unter Zusicherung eines gegenseitigen Vorschlagens oder Abstimmens versuchen persönliche Vorteile zu erlangen.
xxx


(8) Unter Quorum versteht diese Regelung den Kreis aller Stimmberechtigen innerhalb der Kommission.
===§ 5 Mitbestimmungsrechte===


== Abschnitt II – Abläufe ==
xxx


<div align="center">'''§ 4 Zeitlicher Ablauf / Termine'''</div>
===§ 6 Verfahren der Mitbestimmung===


(1) Häufigkeit und Zeitpunkt der Verleihung und sämtlicher vorangehender Verfahrensschritte und Maßnahmen der IKEA richtet sich nach den regelmäßig stattfindenden Offline-TreƯen des Rollenspiels (OTs). Bei mehr als zwei OTs in einem Jahr ist nach den Vorschriften von § 5 dieser Regelung auch unterjährig eine neue Kommission zu bilden. Sollte in einem Jahr kein OT stattfinden, ist für den Ersten Sonntag im Mai jedes Jahres eine Online-Verleihungszeremonie durchzuführen. Die genaue Ausrichtung und Organisation dieser Zeremonie obliegt der Rollenspielleitung oder dem OKDST. Die Entscheidung über die Art und die auszuzeichnenden Personen obliegt weiterhin der IKEA.
xxx


(2) Vier Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist durch die Rollenspielleitung ein Aufruf zur Bildung der Kommission zu starten. Dieser Aufruf ist auf einen Monat zu befristen. Im Falle einer Online-Verleihungszeremonie nach § 4 Abs. 1 Satz 3 ist dies konkret der 01.01. bis 31.01. des betreffenden Jahres.
===§ 7 Sitzungen===


(3) Drei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist die Kommission entsprechend § 5 durch Ernennung der Kommissionsmitglieder zu bilden.
xxx


(4) Drei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist ebenfalls durch die Rollenspielleitung der Aufruf zu veröffentlichen gemäß § 7 dieser Regelung Vorschläge einzureichen. Die Vorschlagsphase ist auf einen Monat befristet.
== Abschnitt III – Ordnung und Durchsetzung ==


(5) Zwei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist die Vorschlagsliste gemäß § 7 Abs. 8 dieser Satzung zu konsolidieren und die Beratung nach § 8 zu beginnen.
===§ 8 Bindungswirkung===


(6) Zwei Wochen vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist der Abstimmungsprozess gemäß § 9 dieser Satzung abzuschließen und ein Protokoll mit den Endergebnissen gemäß § 10 bei der Rollenspielleitung einzureichen.
xxx


===§ 9 Folgen bei Verstößen===


<div align="center">'''§ 5 Bildung der Kommission'''</div>
xxx
 
(1) Die Kommission besteht aus insgesamt vier stimmberechtigten Mitgliedern. Dabei entsenden die Rollenspielleitung, das Imperiale Hauptquartier, die Kommandanten und die Spielerschaft jeweils einen Vertreter aus ihrem Kreis.
 
(2) Die Rollenspielleitung ruft per Holonet-News zum nach § 4 Abs. 2 genannten Zeitpunkt die jeweiligen Kreise auf Personen zu melden. Die Meldungen sind freiwillig und können auch durch die jeweilig gemeldete Person selbst erfolgen. Jede Person kann nur einmal für einen Kreis gemeldet werden. Eine Person kann sich folglich nicht als Teil der Rollenspielleitung, des IHQ, als KO und Spieler melden, selbst wenn sie in allen vier Kreisen Mitglied sein sollte. Die gemeldete Person muss sich folglich bei der Meldung für einen Kreis entscheiden, für welchen sie sich melden möchte.
 
(3) Sollten sich mehrere unterschiedliche Personen für einen Kreis melden, ist durch die Rollenspielleitung eine der gemeldeten Personen nach den Losverfahren auszuwählen.
 
(4) Sollte sich für einen Kreis keine Person melden, ist durch die Rollenspielleitung nach dem Losverfahren eine zufällige Person aus dem entsprechenden Kreis auszuwählen. Diese Person ist über die Auswahl per Los zu unterrichten. Die ausgewählte Person hat die Möglichkeit das Amt ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen oder das Los eine Person wählen, welche bereits für einen anderen Kreis gemeldet ist, ist das Losverfahren zu
wiederholen, bis eine gültige Person ausgewählt wurde, welche bereit ist das Amt zu übernehmen.
 
(5) Die Rollenspielleitung ernennt die so ausgewählten Personen in einem kurzen Schreiben zu Kommissionsmitgliedern. Die ernannten Kommissionsmitglieder werden dem IKEA-Discordkanal sowie einem IKEA-Holomailverteiler zugeordnet.
 
(6) Die Mitglieder werden jeweils für ein Jahr ernannt.
 
(7) Personen können auch in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren Kommissionsmitglieder für gegebenenfalls auch unterschiedliche Kreise sein. Dabei ist jedoch bei mehreren Meldungen für einen Kreis im Sinne des § 5 Abs. 3 dieser Satzung der Person der Vorzug zu geben, welche bisher gar nicht oder zumindest im vorherigen Jahreszyklus nicht Mitglied der Kommission war.
 
 
<div align="center">'''§ 6 Ehrungen und Auszeichnungen'''</div>
 
(1) Die Kommission entscheidet über die Verleihung der im Regelwerk vorgesehenen Orden, Ehrungen und Auszeichnungen. Dies betrifft insbesondere die unter § 20 Abs. 1 des Imperialen Gesetzbuches genannten Verdienstorden und Kampforden der Stufen 1 bis 6.
 
(2) Ehrungen und Auszeichnungen können nur nach Vorschlag (§ 7) und positiver Abstimmung (§ 9) erfolgen. Die Kommission kann nur in separat zu begründenden Ausnahmefällen aus sich selbst heraus auch noch nach dem Vorschlagsverfahren über bisher nicht vorgeschlagene Auszeichnungen entscheiden.
 
<div align="center">'''§ 7 Vorschlagsverfahren und Vorschlagsliste'''</div>
 
(1) Die Rollenspielleitung ruft per Holonet-News zum nach § 4 Abs. 4 genannten Zeitpunkt dazu auf Vorschläge für die Auszeichnung und Ehrung von Personen einzureichen.
 
(2) Vorschläge sind an den Holomailverteiler der IKEA zu richten. Der Holomailverteiler ist durch ein Mitglied der Kommission zu verwalten, welche durch die Kommissionsmitglieder bestimmt wird.
 
 
<div align="center">'''§ 8 Beratung'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 9 Abstimmung'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 10 Protokoll'''</div>
 
(1) XXXX
 
== Abschnitt III – Verleihungspraxis und Abschluss ==
 
<div align="center">'''§ 11 Verleihungen'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 12 Auflösung der Kommission'''</div>
 
(1) XXXX
 


== Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen ==
== Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen ==


<div align="center">'''§ 13 Inkrafttreten der Regelung'''</div>
===§ 10 Inkrafttreten der Regelung===


Mit Wirkung vom '''xx.xx.xxxx''' ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.  
Mit Wirkung vom '''xx.xx.xxxx''' ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.  


 
===§ 11 Änderungen===
<div align="center">'''§ 14 Änderungen'''</div>


Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.  
Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.  




xx.xx.2025
xxx.xx.2025


(Siegel des Imperators)
[[Datei:ImperatorSiegel.png|Siegel des Imperators]]


(Unterschrift des Imperators)
[[Datei:UnterschriftHeartnet.png|Unterschrift Jake Heartnet]]

Aktuelle Version vom 5. September 2025, 10:02 Uhr

Aktuell keine Gültigkeit - Novellierung noch aktiv
Imperiales Beteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz (IBMG)

(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen hinsichtlich der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers“)

Stand: Neufassung


Abschnitt I – Allgemeines

§ 1 Zweck

(1) Dieses Regelwerk dient der Ordnung, Strukturierung und Fortentwicklung des imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire.

(2) Es regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung, die organisatorische Entwicklung sowie die fortlaufende Anpassung des Rollenspiels.

(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, die Mitwirkung der zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des Imperialen Gesetzbuches bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Das Imperiale Hauptquartier (IHQ) ist das beratende Organ der Rollenspielleitung. Es nimmt Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Rollenspielorganisation wahr.

(2) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels.

(3) Beteiligung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, ohne Anspruch auf Berücksichtigung zu haben.

(4) Mitbestimmung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, verbunden mit dem Anspruch auf Berücksichtigung.

(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.

Abschnitt II – Beteiligung und Mitbestimmung

§ 4 Beteiligungsrechte

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§ 5 Mitbestimmungsrechte

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§ 6 Verfahren der Mitbestimmung

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§ 7 Sitzungen

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Abschnitt III – Ordnung und Durchsetzung

§ 8 Bindungswirkung

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§ 9 Folgen bei Verstößen

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Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen

§ 10 Inkrafttreten der Regelung

Mit Wirkung vom xx.xx.xxxx ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.

§ 11 Änderungen

Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.


xxx.xx.2025

Siegel des Imperators

Unterschrift Jake Heartnet