Spielwiese RegA: Unterschied zwischen den Versionen

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<div align="center" style="border: solid 3px orange; background-color: #fff0d0; font-size:1.5em; padding: 1em; margin:1em;">Aktuell keine Gültigkeit - Novellierung noch aktiv</div>
<div align="center">'''<big>Imperiales Beteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz (IBMG)</big>'''


<div align="center">'''<big>Imperiale Kommission für Ehrungen und Auszeichnungen (IKEA)</big>'''
''(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen hinsichtlich der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers“)''
 
''(Vollzitat: „Regelungen für die Vergabe von Orden, Ehrungen und Auszeichnungen.“)''


'''Stand: Neufassung'''</div>
'''Stand: Neufassung'''</div>
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== Abschnitt I – Allgemeines ==
== Abschnitt I – Allgemeines ==


<div align="center">'''§ 1 Zweck'''</div>
===§ 1 Zweck===
 
(1) Diese Regelung dient der Konkretisierung der Vorschriften des Regelwerks und soll es den jährlich wechselnden Kommissionsmitgliedern ermöglichen auch bei mangelndem Hintergrundwissen schnell und unkompliziert die einzelnen Verfahrensschritte bis zu Entscheidung und Verleihung durchlaufen zu können.
 
(2) Darüber hinaus dient die Regelung der Transparenz und Vereinheitlichung von Verfahrensweisen. Sie soll trotz wechselnder Kommissionsmitglieder ein faires und gleiches Verfahren in Form, Zuständigkeiten und Abstimmungsmodalität garantieren.


(1) Dieses Regelwerk dient der Ordnung, Strukturierung und Fortentwicklung des imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire.


<div align="center">'''§ 2 Geltungsbereich'''</div>
(2) Es regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung, die organisatorische Entwicklung sowie die fortlaufende Anpassung des Rollenspiels.


Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des [[Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift|Imperialen Gesetzbuches]] bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.  
(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, die Mitwirkung der zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.


===§ 2 Geltungsbereich===


<div align="center">'''§ 3 Begriffsbestimmungen'''</div>
Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des [[Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift|Imperialen Gesetzbuches]] bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.


(1) Mitglieder der Kommission (Kommissionsmitglieder) sind die nach § 5 dieser Regelung ernannten Entscheidungsträger dieser Kommission.
===§ 3 Begriffsbestimmungen===


(2) Unter der Rollenspielleitung (RSL) versteht diese Regelung den/die Rollenspielleiter*in und die von ihm ernannten aktiven Stellvertreter in Form der Mitglieder des Büros des Imperators (BDI).
(1) Das Imperiale Hauptquartier (IHQ) ist das beratende Organ der Rollenspielleitung. Es nimmt Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Rollenspielorganisation wahr.


(3) Unter den Kommandanten (KO) versteht diese Regelung die jeweiligen aktuellen Leiter der einzelnen aktiven Spieleinheiten des Rollenspiels.
(2) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels.


(4) Unter den Mitgliedern des Imperialen Hauptquartiers (IHQ) versteht diese Regelung sämtliche aktuellen Mitarbeiter der Rollenspielleitung inklusive der Abteilungen Büro des Imperators (BDI), Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), Imperiales Administrationsbüro (IAB), Imperiales Technikzentrum (ITZ) sowie Imperialer Geheimdienst (IGD).
(3) Beteiligung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, ohne Anspruch auf Berücksichtigung zu haben.


(5) Unter der Spielerschaft versteht diese Regelung sämtliche aktiven Spieler des Rollenspiels, also sämtliche Personen, welche zumindest einen aktiven Charakter auf einer Spieleinheit besitzen.
(4) Mitbestimmung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, verbunden mit dem Anspruch auf Berücksichtigung.


(6) Unter Abstimmung versteht diese Regelung keine Wahl, sondern einen Prozess zur eindeutigen Entscheidungsfindung. Während Wahlen keine persönliche Vorteilsnahme oder Befangenheit kennen, sind Abstimmungen von derartigen Verzerrungen möglichst freizuhalten.
(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.


(7) Unter Befangenheit versteht diese Regelung jegliche Art der persönlichen Involviertheit bei der Entscheidungsfindung. Dies kann unter anderem dann auftreten, wenn Kommissionsmitglieder selbst Teil der Vorschlagsliste sind oder Personen unter Zusicherung eines gegenseitigen Vorschlagens oder Abstimmens versuchen persönliche Vorteile zu erlangen.
== Abschnitt II – Beteiligung und Mitbestimmung ==


(8) Unter Quorum versteht diese Regelung den Kreis aller Stimmberechtigen innerhalb der Kommission.
===§ 4 Beteiligungsrechte===


== Abschnitt II – Abläufe ==
xxx


<div align="center">'''§ 4 Zeitlicher Ablauf / Termine'''</div>
===§ 5 Mitbestimmungsrechte===


(1) Häufigkeit und Zeitpunkt der Verleihung und sämtlicher vorangehender Verfahrensschritte und Maßnahmen der IKEA richtet sich nach den regelmäßig stattfindenden Offline-TreƯen des Rollenspiels (OTs). Bei mehr als zwei OTs in einem Jahr ist nach den Vorschriften von § 5 dieser Regelung auch unterjährig eine neue Kommission zu bilden. Sollte in einem Jahr kein OT stattfinden, ist für den Ersten Sonntag im Mai jedes Jahres eine Online-Verleihungszeremonie durchzuführen. Die genaue Ausrichtung und Organisation dieser Zeremonie obliegt der Rollenspielleitung oder dem OKDST. Die Entscheidung über die Art und die auszuzeichnenden Personen obliegt weiterhin der IKEA.
xxx


(2) Vier Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist durch die Rollenspielleitung ein Aufruf zur Bildung der Kommission zu starten. Dieser Aufruf ist auf einen Monat zu befristen. Im Falle einer Online-Verleihungszeremonie nach § 4 Abs. 1 Satz 3 ist dies konkret der 01.01. bis 31.01. des betreffenden Jahres.
===§ 6 Verfahren der Mitbestimmung===


(3) Drei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist die Kommission entsprechend § 5 durch Ernennung der Kommissionsmitglieder zu bilden.
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(4) Drei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist ebenfalls durch die Rollenspielleitung der Aufruf zu veröffentlichen gemäß § 7 dieser Regelung Vorschläge einzureichen. Die Vorschlagsphase ist auf einen Monat befristet.
===§ 7 Sitzungen===


(5) Zwei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist die Vorschlagsliste gemäß § 7 Abs. 8 dieser Satzung zu konsolidieren und die Beratung nach § 8 zu beginnen.
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(6) Zwei Wochen vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist der Abstimmungsprozess gemäß § 9 dieser Satzung abzuschließen und ein Protokoll mit den Endergebnissen gemäß § 10 bei der Rollenspielleitung einzureichen.
== Abschnitt III – Ordnung und Durchsetzung ==


===§ 8 Bindungswirkung===


<div align="center">'''§ 5 Bildung der Kommission'''</div>
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(1) XXXX
===§ 9 Folgen bei Verstößen===
 
 
<div align="center">'''§ 6 Ehrungen und Auszeichnungen'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 7 Vorschlagsverfahren und Vorschlagsliste'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 8 Beratung'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 9 Abstimmung'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 10 Protokoll'''</div>
 
(1) XXXX
 
== Abschnitt III – Verleihungspraxis und Abschluss ==
 
<div align="center">'''§ 11 Verleihungen'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 12 Auflösung der Kommission'''</div>
 
(1) XXXX


xxx


== Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen ==
== Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen ==


<div align="center">'''§ 13 Inkrafttreten der Regelung'''</div>
===§ 10 Inkrafttreten der Regelung===


Mit Wirkung vom '''xx.xx.xxxx''' ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.  
Mit Wirkung vom '''xx.xx.xxxx''' ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.  


 
===§ 11 Änderungen===
<div align="center">'''§ 14 Änderungen'''</div>


Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.  
Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.  




xx.xx.2025
xxx.xx.2025


(Siegel des Imperators)
[[Datei:ImperatorSiegel.png|Siegel des Imperators]]


(Unterschrift des Imperators)
[[Datei:UnterschriftHeartnet.png|Unterschrift Jake Heartnet]]

Aktuelle Version vom 5. September 2025, 10:02 Uhr

Aktuell keine Gültigkeit - Novellierung noch aktiv
Imperiales Beteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz (IBMG)

(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen hinsichtlich der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers“)

Stand: Neufassung


Abschnitt I – Allgemeines

§ 1 Zweck

(1) Dieses Regelwerk dient der Ordnung, Strukturierung und Fortentwicklung des imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire.

(2) Es regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung, die organisatorische Entwicklung sowie die fortlaufende Anpassung des Rollenspiels.

(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, die Mitwirkung der zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des Imperialen Gesetzbuches bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Das Imperiale Hauptquartier (IHQ) ist das beratende Organ der Rollenspielleitung. Es nimmt Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Rollenspielorganisation wahr.

(2) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels.

(3) Beteiligung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, ohne Anspruch auf Berücksichtigung zu haben.

(4) Mitbestimmung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, verbunden mit dem Anspruch auf Berücksichtigung.

(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.

Abschnitt II – Beteiligung und Mitbestimmung

§ 4 Beteiligungsrechte

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§ 5 Mitbestimmungsrechte

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§ 6 Verfahren der Mitbestimmung

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§ 7 Sitzungen

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Abschnitt III – Ordnung und Durchsetzung

§ 8 Bindungswirkung

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§ 9 Folgen bei Verstößen

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Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen

§ 10 Inkrafttreten der Regelung

Mit Wirkung vom xx.xx.xxxx ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.

§ 11 Änderungen

Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.


xxx.xx.2025

Siegel des Imperators

Unterschrift Jake Heartnet