Spielwiese RegA: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Spielwiese]]
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<div align="center" style="border: solid 3px orange; background-color: #fff0d0; font-size:1.5em; padding: 1em; margin:1em;">Aktuell keine Gültigkeit - Novellierung noch aktiv</div>
<div align="center">'''<big>Imperiales Beteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz (IBMG)</big>'''


<div align="center">'''<big>Imperiale Kommission für Ehrungen und Auszeichnungen (IKEA)</big>'''
''(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen hinsichtlich der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers“)''
 
''(Vollzitat: „Regelungen für die Vergabe von Orden, Ehrungen und Auszeichnungen.“)''


'''Stand: Neufassung'''</div>
'''Stand: Neufassung'''</div>
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== Abschnitt I – Allgemeines ==
== Abschnitt I – Allgemeines ==


<div align="center">'''§ 1 Zweck'''</div>
===§ 1 Zweck===
 
(1) Diese Regelung dient der Konkretisierung der Vorschriften des Regelwerks und soll es den jährlich wechselnden Kommissionsmitgliedern ermöglichen auch bei mangelndem Hintergrundwissen schnell und unkompliziert die einzelnen Verfahrensschritte bis zu Entscheidung und Verleihung durchlaufen zu können.
 
(2) Darüber hinaus dient die Regelung der Transparenz und Vereinheitlichung von Verfahrensweisen. Sie soll trotz wechselnder Kommissionsmitglieder ein faires und gleiches Verfahren in Form, Zuständigkeiten und Abstimmungsmodalität garantieren.
 


<div align="center">'''§ 2 Geltungsbereich'''</div>
(1) Dieses Regelwerk dient der Ordnung, Strukturierung und Fortentwicklung des imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire.


Diese Regelung ist gem. §2 Abs. 3 des [[Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift|Imperialen Gesetzbuches]] bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.  
(2) Es regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung, die organisatorische Entwicklung sowie die fortlaufende Anpassung des Rollenspiels.


(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, die Mitwirkung der zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.


<div align="center">'''§3 Begriffsbestimmungen'''</div>
===§ 2 Geltungsbereich===


(1) Mitglieder der Kommission (Kommissionsmitglieder) sind die nach § 5 dieser Regelung ernannten Entscheidungsträger dieser Kommission.
Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des [[Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift|Imperialen Gesetzbuches]] bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.


(2) Unter der Rollenspielleitung (RSL) versteht diese Regelung den/die Rollenspielleiter*in und die von ihm ernannten aktiven Stellvertreter in Form der Mitglieder des Büros des Imperators (BDI).
===§ 3 Begriffsbestimmungen===


(3) Unter den Kommandanten (KO) versteht diese Regelung die jeweiligen aktuellen Leiter der einzelnen aktiven Spieleinheiten des Rollenspiels.
(1) Das Imperiale Hauptquartier (IHQ) ist das beratende Organ der Rollenspielleitung. Es nimmt Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Rollenspielorganisation wahr.


(4) Unter den Mitgliedern des Imperialen Hauptquartiers (IHQ) versteht diese Regelung sämtliche aktuellen Mitarbeiter der Rollenspielleitung inklusive der Abteilungen Büro des Imperators (BDI), Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), Imperiales Administrationsbüro (IAB), Imperiales Technikzentrum (ITZ) sowie Imperialer Geheimdienst (IGD).
(2) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels.


(5) Unter der Spielerschaft versteht diese Regelung sämtliche aktiven Spieler des Rollenspiels, also sämtliche Personen, welche zumindest einen aktiven Charakter auf einer Spieleinheit besitzen.
(3) Beteiligung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, ohne Anspruch auf Berücksichtigung zu haben.


(6) Unter Abstimmung versteht diese Regelung keine Wahl, sondern einen Prozess zur eindeutigen Entscheidungsfindung. Während Wahlen keine persönliche Vorteilsnahme oder Befangenheit kennen, sind Abstimmungen von derartigen Verzerrungen möglichst freizuhalten.
(4) Mitbestimmung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, verbunden mit dem Anspruch auf Berücksichtigung.


(7) Unter Befangenheit versteht diese Regelung jegliche Art der persönlichen Involviertheit bei der Entscheidungsfindung. Dies kann unter anderem dann auftreten, wenn Kommissionsmitglieder selbst Teil der Vorschlagsliste sind oder Personen unter Zusicherung eines gegenseitigen Vorschlagens oder Abstimmens versuchen persönliche Vorteile zu erlangen.
(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.


(8) Unter Quorum versteht diese Regelung den Kreis aller Stimmberechtigen innerhalb der Kommission.
== Abschnitt II – Beteiligung und Mitbestimmung ==


== Abschnitt II – Abläufe ==
===§ 4 Beteiligungsrechte===


<div align="center">'''§ 4 Zeitlicher Ablauf / Termine'''</div>
xxx


(1) XXXX
===§ 5 Mitbestimmungsrechte===


xxx


<div align="center">'''§ 5 Bildung der Kommission'''</div>
===§ 6 Verfahren der Mitbestimmung===


(1) XXXX
xxx


===§ 7 Sitzungen===


<div align="center">'''§ 6 Ehrungen und Auszeichnungen'''</div>
xxx


(1) XXXX
== Abschnitt III – Ordnung und Durchsetzung ==


===§ 8 Bindungswirkung===


<div align="center">'''§ 7 Vorschlagsverfahren und Vorschlagsliste'''</div>
xxx


(1) XXXX
===§ 9 Folgen bei Verstößen===
 
 
<div align="center">'''§ 8 Beratung'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 9 Abstimmung'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 10 Protokoll'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
== Abschnitt III – Verleihungspraxis und Abschluss ==
 
<div align="center">'''§ 11 Verleihungen'''</div>
 
(1) XXXX
 
 
<div align="center">'''§ 12 Auflösung der Kommission'''</div>
 
(1) XXXX


xxx


== Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen ==
== Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen ==


<div align="center">'''§ 13 Inkrafttreten der Regelung'''</div>
===§ 10 Inkrafttreten der Regelung===
 
(1) Mit Wirkung vom '''xx.xx.xxxx''' ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.


Mit Wirkung vom '''xx.xx.xxxx''' ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.


<div align="center">'''§ 14 Änderungen'''</div>
===§ 11 Änderungen===


(1) Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.  
Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.  




xx.xx.2025
xxx.xx.2025


(Siegel des Imperators)
[[Datei:ImperatorSiegel.png|Siegel des Imperators]]


(Unterschrift des Imperators)
[[Datei:UnterschriftHeartnet.png|Unterschrift Jake Heartnet]]

Aktuelle Version vom 5. September 2025, 10:02 Uhr

Aktuell keine Gültigkeit - Novellierung noch aktiv
Imperiales Beteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz (IBMG)

(Vollzitat: „Sammlung von Gesetzen, Dienstvorschriften und Regelungen hinsichtlich der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers“)

Stand: Neufassung


Abschnitt I – Allgemeines

§ 1 Zweck

(1) Dieses Regelwerk dient der Ordnung, Strukturierung und Fortentwicklung des imperialen Chat- und Foren-Rollenspiels SW-Empire.

(2) Es regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Imperialen Hauptquartiers in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung, die organisatorische Entwicklung sowie die fortlaufende Anpassung des Rollenspiels.

(3) Ziel ist es, durch einheitliche Verfahrensgrundsätze die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten, die Mitwirkung der zuständigen Organe sicherzustellen und die Kontinuität sowie Kohärenz des Spielgeschehens zu wahren.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des Imperialen Gesetzbuches bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) Das Imperiale Hauptquartier (IHQ) ist das beratende Organ der Rollenspielleitung. Es nimmt Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Rollenspielorganisation wahr.

(2) Die Rollenspielleitung (RSL), auch „Imperator“ genannt, ist die oberste Instanz des Rollenspiels. Der Imperator kann durch das Büro des Imperators (BDI) vertreten werden. Der Imperator trifft die verbindlichen Entscheidungen in allen Belangen des Rollenspiels.

(3) Beteiligung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, ohne Anspruch auf Berücksichtigung zu haben.

(4) Mitbestimmung ist das Recht, in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden, verbunden mit dem Anspruch auf Berücksichtigung.

(5) Spielgeschehen ist der fortlaufende erzählerische, organisatorische und regeltechnische Ablauf des Rollenspiels.

Abschnitt II – Beteiligung und Mitbestimmung

§ 4 Beteiligungsrechte

xxx

§ 5 Mitbestimmungsrechte

xxx

§ 6 Verfahren der Mitbestimmung

xxx

§ 7 Sitzungen

xxx

Abschnitt III – Ordnung und Durchsetzung

§ 8 Bindungswirkung

xxx

§ 9 Folgen bei Verstößen

xxx

Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen

§ 10 Inkrafttreten der Regelung

Mit Wirkung vom xx.xx.xxxx ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.

§ 11 Änderungen

Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.


xxx.xx.2025

Siegel des Imperators

Unterschrift Jake Heartnet