Imperiale Kommission für Ehrungen und Auszeichnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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(2) Ehrungen und Auszeichnungen können nur nach Vorschlag (§ 7) und positiver Abstimmung (§ 9) erfolgen. Die Kommission kann nur in separat begründenden Ausnahmefällen auch unabhängig vom regulären Vorschlagsverfahren über bisher nicht vorgeschlagene Auszeichnungen in Eigeninitiative entscheiden. | (2) Ehrungen und Auszeichnungen können nur nach Vorschlag (§ 7) und positiver Abstimmung (§ 9) erfolgen. Die Kommission kann nur in separat begründenden Ausnahmefällen auch unabhängig vom regulären Vorschlagsverfahren über bisher nicht vorgeschlagene Auszeichnungen in Eigeninitiative entscheiden. | ||
(3) Beförderungen ab Rang Admiral/General/Marshal obliegen einzig dem Beschluss der Rollenspielleitung und werden nicht durch die Kommission erfolgen. | |||
===§ 7 Vorschlagsverfahren und Vorschlagsliste=== | ===§ 7 Vorschlagsverfahren und Vorschlagsliste=== | ||
Version vom 7. November 2025, 17:19 Uhr
(Vollzitat: „Regelungen für die Vergabe von Orden, Ehrungen und Auszeichnungen.“)
Stand: Neufassung
Abschnitt I – Allgemeines
§ 1 Zweck
(1) Diese Regelung dient der Konkretisierung der Vorschriften des Regelwerks und soll es den jährlich wechselnden Kommissionsmitgliedern ermöglichen auch bei mangelndem Hintergrundwissen schnell und unkompliziert die einzelnen Verfahrensschritte bis zu Entscheidung und Verleihung durchlaufen zu können.
(2) Darüber hinaus dient die Regelung der Transparenz und Vereinheitlichung von Verfahrensweisen. Sie soll trotz wechselnder Kommissionsmitglieder ein faires und gleiches Verfahren in Form, Zuständigkeiten und Abstimmungsmodalität garantieren.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Regelung ist gem. § 2 Abs. 3 des Imperialen Gesetzbuches bindend und als gültiges Regelwerk zu betrachten.
§ 3 Begriffsbestimmungen
(1) Mitglieder der Kommission (Kommissionsmitglieder) sind die nach § 5 dieser Regelung ernannten Entscheidungsträger dieser Kommission.
(2) Unter der Rollenspielleitung (RSL) versteht diese Regelung den/die Rollenspielleiter*in und die von ihm ernannten aktiven Stellvertreter in Form der Mitglieder des Büros des Imperators (BDI).
(3) Unter den Kommandanten (KO) versteht diese Regelung die jeweiligen aktuellen Leiter der einzelnen aktiven Spieleinheiten des Rollenspiels.
(4) Unter den Mitgliedern des Imperialen Hauptquartiers (IHQ) versteht diese Regelung sämtliche aktuellen Mitarbeiter der Rollenspielleitung inklusive der Abteilungen Büro des Imperators (BDI), Oberkommando der Streitkräfte (OKDST), Imperiales Administrationsbüro (IAB), Imperiales Technikzentrum (ITZ) sowie Imperialer Geheimdienst (IGD).
(5) Unter der Spielerschaft versteht diese Regelung sämtliche aktiven Spieler des Rollenspiels, also sämtliche Personen, welche zumindest einen aktiven Charakter auf einer Spieleinheit besitzen.
(6) Unter Abstimmung versteht diese Regelung keine Wahl, sondern einen Prozess zur eindeutigen Entscheidungsfindung. Während Wahlen keine persönliche Vorteilsnahme oder Befangenheit kennen, sind Abstimmungen von derartigen Verzerrungen absolut freizuhalten.
(7) Unter Befangenheit versteht diese Regelung jegliche Art der persönlichen Involviertheit bei der Entscheidungsfindung. Dies kann unter anderem dann auftreten, wenn Kommissionsmitglieder selbst Teil der Vorschlagsliste sind oder Personen unter Zusicherung eines gegenseitigen Vorschlagens oder Abstimmens versuchen persönliche Vorteile zu erlangen.
(8) Unter Quorum versteht diese Regelung den Kreis aller Stimmberechtigen innerhalb der Kommission.
Abschnitt II – Abläufe
§ 4 Zeitlicher Ablauf / Termine
(1) Häufigkeit und Zeitpunkt der Verleihung und sämtlicher vorangehender Verfahrensschritte und Maßnahmen der IKEA richten sich nach den regelmäßig stattfindenden Offline-Treffen des Rollenspiels (OTs). Bei mehr als zwei OTs in einem Jahr ist nach den Vorschriften von § 5 dieser Regelung auch unterjährig eine neue Kommission zu bilden. Sollte in einem Jahr kein OT stattfinden, ist für den Ersten Sonntag im Mai jedes Jahres eine Online-Verleihungszeremonie durchzuführen. Die genaue Ausrichtung und Organisation dieser Zeremonie obliegt der Rollenspielleitung. Die Entscheidung über die Art und die auszuzeichnenden Personen obliegt weiterhin der IKEA.
(2) Vier Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist durch die Rollenspielleitung ein Aufruf zur Bildung der Kommission zu starten. Dieser Aufruf ist auf einen Monat zu befristen. Im Falle einer Online-Verleihungszeremonie nach § 4 Abs. 1 Satz 3 ist dies konkret der 01.01. bis 31.01. des betreffenden Jahres.
(3) Drei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist die Kommission entsprechend § 5 durch Ernennung der Kommissionsmitglieder zu bilden.
(4) Drei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist ebenfalls durch die Rollenspielleitung der Aufruf zu veröffentlichen gemäß § 7 dieser Regelung Vorschläge einzureichen. Die Vorschlagsphase ist auf einen Monat befristet.
(5) Zwei Monate vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist die Vorschlagsliste gemäß § 7 Abs. 8 dieser Satzung zu konsolidieren und die Beratung nach § 8 zu beginnen.
(6) Zwei Wochen vor dem in § 4 Abs. 1 genannten Zeitpunkt ist der Abstimmungsprozess gemäß § 9 dieser Satzung abzuschließen und ein Protokoll mit den Endergebnissen gemäß § 10 bei der Rollenspielleitung einzureichen.
§ 5 Bildung der Kommission
(1) Die Kommission besteht aus insgesamt vier stimmberechtigten Mitgliedern. Dabei entsenden die Rollenspielleitung, das Imperiale Hauptquartier, die Kommandanten und die Spielerschaft jeweils einen Vertreter aus ihrem Kreis.
(2) Die Rollenspielleitung ruft per Holonet-News zum nach § 4 Abs. 2 genannten Zeitpunkt die jeweiligen Kreise auf Personen zu melden. Die Meldungen sind freiwillig und können auch durch die jeweilig gemeldete Person selbst erfolgen. Jede Person kann nur einmal für einen Kreis gemeldet werden. Eine Person kann sich folglich nicht als Teil der Rollenspielleitung, des IHQ, als KO und Spieler melden, selbst wenn sie in allen vier Kreisen Mitglied sein sollte. Die gemeldete Person muss sich folglich bei der Meldung für einen Kreis entscheiden, für welchen sie sich melden möchte.
(3) Sollten sich mehrere unterschiedliche Personen für einen Kreis melden, ist durch die Rollenspielleitung eine der gemeldeten Personen nach den Losverfahren auszuwählen.
(4) Sollte sich für einen Kreis keine Person melden, ist durch die Rollenspielleitung nach dem Losverfahren eine zufällige Person aus dem entsprechenden Kreis auszuwählen. Diese Person ist über die Auswahl per Los zu unterrichten. Die ausgewählte Person hat die Möglichkeit das Amt ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollte es zu einer Ablehnung kommen oder das Los eine Person wählen, welche bereits für einen anderen Kreis gemeldet ist, ist das Losverfahren zu wiederholen, bis eine gültige Person ausgewählt wurde, welche bereit ist das Amt zu übernehmen.
(5) Die Rollenspielleitung ernennt die so ausgewählten Personen in einem kurzen Schreiben zu Kommissionsmitgliedern. Die ernannten Kommissionsmitglieder werden dem IKEA-Discordkanal sowie einem IKEA-Holomailverteiler zugeordnet.
(6) Die Mitglieder werden jeweils für ein Jahr ernannt.
(7) Personen können auch in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren Kommissionsmitglieder für gegebenenfalls auch unterschiedliche Kreise sein. Dabei ist jedoch bei mehreren Meldungen für einen Kreis im Sinne des § 5 Abs. 3 dieser Satzung der Person der Vorzug zu geben, welche bisher gar nicht oder zumindest im vorherigen Jahreszyklus nicht Mitglied der Kommission war.
§ 6 Ehrungen und Auszeichnungen
(1) Die Kommission entscheidet über die Verleihung der im Regelwerk vorgesehenen Orden, Ehrungen und Auszeichnungen. Dies betrifft insbesondere die unter § 20 Abs. 1 des Imperialen Gesetzbuches genannten Verdienstorden und Kampforden der Stufen 1 bis 6.
(2) Ehrungen und Auszeichnungen können nur nach Vorschlag (§ 7) und positiver Abstimmung (§ 9) erfolgen. Die Kommission kann nur in separat begründenden Ausnahmefällen auch unabhängig vom regulären Vorschlagsverfahren über bisher nicht vorgeschlagene Auszeichnungen in Eigeninitiative entscheiden.
(3) Beförderungen ab Rang Admiral/General/Marshal obliegen einzig dem Beschluss der Rollenspielleitung und werden nicht durch die Kommission erfolgen.
§ 7 Vorschlagsverfahren und Vorschlagsliste
(1) Die Rollenspielleitung ruft per Holonet-News zum nach § 4 Abs. 4 genannten Zeitpunkt dazu auf Vorschläge für die Auszeichnung und Ehrung von Personen einzureichen.
(2) Vorschläge sind an den Holomailverteiler der IKEA zu richten. Der Holomailverteiler ist durch ein Mitglied der Kommission zu verwalten, welche durch die Kommissionsmitglieder bestimmt wird.
(3) Ein Vorschlag besteht aus der Nennung der zu ehrenden Person, der Art der Auszeichnung oder Ehrung und einer kurzen Begründung, warum die betreffende Person diese Auszeichnung oder Ehrung erhalten soll.
(4) Besonders aufgerufen Vorschläge einzubringen sind Kommandanten und Abteilungsleiter von IHQ Abteilungen, grundsätzlich kann jedoch jeder aktive oder auch ehemalige Spieler des Rollenspiels Vorschläge einreichen. Es können durch eine Person auch mehrere auszuzeichnende Personen vorgeschlagen werden oder mehrere Auszeichnungen für eine Person. Darüber hinaus kann eine Person auch mehrfach für eine Auszeichnung oder unterschiedliche Auszeichnungen durch unterschiedliche Personen vorgeschlagen werden.
(5) Die Kommission kann schikanöse oder spamartige Vorschläge ignorieren und ist nach Absprache mit der Rollenspielleitung bei Einigkeit der Kommission dazu angehalten derartige Vorschläge nicht auf die Vorschlagsliste zu nehmen.
(6) Auch nicht mehr aktive Spieler, welche sich in der Reserve befinden oder als Ehrenperson geführt werden, können für Auszeichnungen vorgeschlagen werden.
(7) Die Kommission prüft die Gültigkeit eines Vorschlags. Dabei ist unter anderem mit einzubeziehen, ob
- a) Vorstufen einer Auszeichnung oder Ehrung bereits erreicht oder verliehen worden sind oder
- b) diese mit der vorgeschlagenen Auszeichnung verliehen werden können oder
- c) die vorgeschlagene Auszeichnung bereits an die vorgeschlagene Person verliehen wurde und eine wiederholte Auszeichnung nicht möglich ist.
(8) Der Verantwortliche für den Holomailverteiler nach § 7 Abs. 2 Satz 2 erstellt nach Ablauf der Frist eine Vorschlagsliste aus gültigen Vorschlägen. Dabei sind die vorgeschlagene Person, die vorgeschlagene Auszeichnung, die Begründung und vorschlagenden Personen aufzuführen. Diese Liste ist allen Mitgliedern der Kommission zur Verfügung zu stellen und an die Rollenspielleitung weiterzuleiten.
§ 8 Beratung
(1) Die Kommissionsmitglieder können über die Vorschlagsliste in jeglicher Form beraten. Dabei ist zumindest Einigkeit darüber herzustellen, ob einzelne Kommissionsmitglieder weiter Informationen zu konkreten Vorschlägen einholen möchten oder benötigen oder ob eine offene Diskussion über die Vorschläge stattfinden soll.
(2) Die Kommissionsmitglieder können dabei auf Discord zurückgreifen und im Chat oder per Meeting Informationen und Meinungen austauschen. Jedes Mitglied ist in seiner Meinung frei und unabhängig von den anderen Mitgliedern der Kommission. Die Kommissionsmitglieder dürfen sich jedoch weder über die vorgeschlagenen Personen, die vorschlagenden Personen noch über andere Kommissionsmitglieder diffamierend oder beleidigend äußern. Meinungsäußerungen sind neutral und objektiv zu tätigen.
(3) Die Inhalte der Beratungen sind vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet insbesondere auch einzelne Äußerungen der Kommissionsmitglieder. Ein Verstoß kann durch die Rollenspielleitung geahndet werden.
(4) Abgesehen von § 8 Abs. 1 Satz 2 dieser Regelung, kann die Beratung auch komplett übersprungen werden und bei Einigkeit des Gremiums über den Umfang der Beratung direkt zur Abstimmung (§ 9) übergegangen werden.
§ 9 Abstimmung
(1) Über die Vorschläge aus der Vorschlagliste ist mit Ja oder Nein abzustimmen.
(2) Jedes Kommissionsmitglied verfügt über eine Stimme je Vorschlag.
(3) Kommissionsmitglieder entscheiden sich rein nach ihrem Gewissen für Ja oder Nein, sind bei der Abgabe eines negativen Votums jedoch dazu verpflichtet eine kurze Begründung abzugeben. Diese Begründung muss nicht an objektiven Gesichtspunkten messbar sein, soll die Transparenz gegenüber den anderen Kommissionsmitgliedern jedoch erhöhen.
(4) Die Entscheidung wird nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Bei einem Quorum von vier Abstimmenden ist also mit vier oder drei Ja-Stimmen eine Mehrheit für eine Auszeichnung der vorgeschlagenen Person erreicht. Bei einem Quorum von vier Abstimmenden ist mit vier oder drei Nein-Stimmen eine Mehrheit gegen eine Auszeichnung der vorgeschlagenen Person erreicht. Bei jeweils zwei Stimmen Ja und zwei Stimmen Nein entsteht eine Pattsituation. In dieser Situation entscheidet der Vertreter der Rollenspielleitung in der Kommission über die Auszeichnung. Der entsprechende Vertreter der Rollenspielleitung ist dabei nicht an seine Entscheidung in der ersten Abstimmungsrunde gebunden.
(5) Ist ein Kommissionsmitglied im Sinne des § 3 Abs. 7 dieser Regelung befangen und wurde dies durch das Kommissionsmitglied selbst oder die Kommission als Ganzes festgestellt, fällt die befangene Person automatisch aus dem Quorum. Der Kreis der Abstimmenden reduziert sich entsprechend um die befangene Person. Im Normalfall bedeutet dies eine Verkleinerung des Quorums von vier auf drei Personen. Eine Mehrheitsentscheidung ist folglich bereits mit zwei Stimmen erreicht.
(6) Kein Kommissionsmitglied darf sich seiner Stimme enthalten. Bei starken Gewissenskonflikten ist das Mitglied im Ausnahmefall für Befangen zu erklären.
(7) Auf der Vorschlagsliste ist jeweils das Abstimmungsergebnis festzuhalten und entsprechend mit „Durch die Kommission angenommen“ oder „Durch die Kommission abgelehnt“ zu vermerken.
§ 10 Protokoll
(1) Die Kommission fertigt ein Protokoll an, in welchem die Abstimmungsergebnisse festgehalten werden. Das Protokoll enthält nicht die namentlichen Abstimmungen jedes Kommissionsmitglieds, sondern nur die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmung.
(2) Das Protokoll kann darüber hinaus Empfehlungen der Kommission an die Rollenspielleitung oder das IHQ beinhalten. Dabei soll insbesondere festgehalten werden, ob sich Verfahrensweisen als untauglich oder unpraktisch erwiesen haben oder Regelungslücken aufgetreten sind.
Abschnitt III – Verleihungspraxis und Abschluss
§ 11 Verleihungen
(1) Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt jeweils zum Offline-Treffen oder der Online-Verleihungszeremonie.
(2) Die Verleihung erfolgt durch die Rollenspielleitung entsprechend den Abstimmungsergebnissen der Kommission.
(3) Sollte eine zu auszeichnende Person nicht auf dem Offline-Treffen oder bei der Online-Verleihungszeremonie anwesend sein, wird die Auszeichnung über eine News im Holonet bekanntgegeben.
(4) Die Auszeichnungen sind nach der Verleihung durch die Rollenspielleitung oder das IPB in den Akten der jeweiligen Spielercharaktere zu verzeichnen.
§ 12 Auflösung der Kommission
(1) Nach Ablauf eines Jahres wird die Kommission aufgelöst und eine neue Kommission entsprechend § 5 dieser Satzung gebildet.
(2) Bei Auflösung der Kommission nach § 12 Abs. 1 werden sämtliche Mitglieder aus dem IKEA Discordkanal und aus dem IKEA Holomailverteiler durch die Rollenspielleitung entfernt.
(3) Auch nach der Auflösung der Kommission sind durch die ehemaligen Mitglieder sämtliche Inhalte von Besprechungen oder Beratungen vertraulich zu behandeln. Sollten ehemalige Mitglieder der Kommission entgegen dieser Vorschrift Aussagen oder Inhalte aus der Tätigkeit der Kommission weiterverbreiten, behält sich die Rollenspielleitung Sanktionsmaßnahmen vor.
Abschnitt IV – Abschlussbemerkungen
§ 13 Inkrafttreten der Regelung
Mit Wirkung vom xx.xx.xxxx ist diese Regelung offiziell inkraftgetreten.
§ 14 Änderungen
Die vorliegende Regelung kann durch den Imperator oder dessen Stellvertreter angepasst werden. Zudem können die Institutionen des Rollenspiels im Rahmen des IHQ Änderungen und Anpassungen der Regelung vorschlagen.
04.09.2025

